YB30 Punin setzt Dispuestos in Marsch
Erschienen in den Meldungen des Hauses Yaquirblick Nô 30
Praios 1029 BF (1 Hal II.)
Punin setzt Dispuestos in Marsch
Dom Gonzalo führt Puniner Heerbann gen Valquirbrück
Yaquirtal, Rondra 1028 BF
PUNIN. „Taladuris, nehmt Euch in Acht“, war aus dem Munde des Garde-Leutnants Tomasso Tosinghi zu hören, als sich die Puniner Dispuestos1 in Richtung Eisenstraße in Bewegung setzten. Doch wie war es zu diesem erneuten Aufflammen der Fehde zwischen Punin und Taladur gekommen? Die Besetzung der von Stadt und Stadtmark Punin erbauten Zollfeste zu Valquirbrück durch die Taladuris (s. YB 24) hat nun schon seit mehr als zwei Götterläufen bestand, woran auch ein Erlass des damaligen Großfürsten Selindian Hal nichts geändert hatte, denn nach altalmadanischem Recht hat ein jeder seinen rechtlichen Anspruch selbst durchzusetzen. Kurz nach der Besetzung hatte die Capitale ein gut hundertköpfiges Aufgebot entsandt, doch die hartnäckigen Taladuris hatten sich gut gerüstet gezeigt; letztlich hatte die Zollfeste dem Ansturm der Puniner standgehalten. Daher überraschte es im Hohen Rat durchaus, als der Ratsmeister die Absicht verkündete, mit großem Aufgebot die Zollfeste zurück erobern zu wollen. Ein Heerführer konnte dem Hohen Rat ebenfalls präsentiert werden: niemand geringeres als Dom Gonzalo di Madjani, dessen Feindschaft mit dem selbsternannten Taladurer Ratsmeister Eytal Tandori ebenso bekannt ist wie sein militärisches Geschick, befehligt den Angriff. Welchen Ausgang diese Campaña nehmen wird, bleibt ungewiss. Zwar sind die Puniner an Schwertarmen weit überlegen, doch die Taladuris gelten als zähe Kämpfer, was schon bei dem letzten Versuch der Rückeroberung zu einem Debakel für die Capitale führte. Die Puniner Dispuestos werden einem Ondit zufolge noch durch Truppen aus Al'Muktur, Madasee und Valkendâl verstärkt, so dass für diesen Konflikt beträchtliche finanzielle Mittel aufgewendet werden. Was dies alles mit dem Auslaufen der Puniner Ruderbarke Muktur unter Capitano Bessarion Albizzi zu tun hat, konnte indes noch nicht eruiert werden.
1.) [vulg-bosp.] „die Bereiten“; beim Zehnt begünstigte Bürger, die regelmäßig an Wehrübungen teilnehmen und im Fehde- und Kriegsfall zum Waffendienst verpflichtet sind.