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:::>All diese Varianten können mit der Zeit in einem bestimmten Territorium entstanden sein und sich auch wieder verändern. So kann der König aus Geldmangel ein Edlengut an den Grafen oder Baron zurückgeben oder aber umgekehrt der Baron vergibt ein Afterlehen an den Grafen. | :::>All diese Varianten können mit der Zeit in einem bestimmten Territorium entstanden sein und sich auch wieder verändern. So kann der König aus Geldmangel ein Edlengut an den Grafen oder Baron zurückgeben oder aber umgekehrt der Baron vergibt ein Afterlehen an den Grafen. | ||
::Soweit mein Verständnis der Begrifflichkeiten.--[[Bild:Familia-Vivar-nur-Schild.png|18px|link=Benutzer:León de Vivar]] [[Benutzer:León de Vivar|León de Vivar]] 13:57, 9. Dez. 2024 (UTC) | ::Soweit mein Verständnis der Begrifflichkeiten.--[[Bild:Familia-Vivar-nur-Schild.png|18px|link=Benutzer:León de Vivar]] [[Benutzer:León de Vivar|León de Vivar]] 13:57, 9. Dez. 2024 (UTC) | ||
::::Vielen Dank fürs Aufdröseln. | |||
::::Einem Punkt würde ich allerdings widersprechen: so wie Dom Gujadal nicht der Vasall seines Grafenbruders ist, ist auch Fürst Gwain als formal Caballero von Kgl. Eslamshof nicht der Vasall des Barons von Nemento. Sondern das dürfte eher der irdischen Einfachheit geschuldet sein, dass man Karten und Calendarien soweit überschaubar halten möchte und daher recht strikt in Provinz\Grafschaft\Baronie einteilt. Aber richtigerweise müsste Kgl. Eslamshof und ähnlich gelagerte Fälle (also auch grfl. Güter in Baronien etc.) eigentlich in Karte und Calendarium extra verzeichnet werden als reichsunmittelbar, provinzunmittelbar usw. Entsprechend dürfte auch die Lehnskarte des Mittelreiches eher wie eine Karte des HRRDN aussehen und bei weitem nicht so sauber gegliedert sein, wie sie in den entsprechenden Spielhilfen mitgeliefert wird. | |||
::::Zum eigentlichen Thema: ich bin da grundsätzlich leidenschaftslos, würde mir aber eine stringente Regelung wünschen: | |||
::::1) Das Präfix ''Land-'' sollte durchgehend dasselbe bedeuten, egal ob auf Titel, Stadt oder Drittes bezogen. | |||
::::2) Die Bezeichnung für Edle, welche direkt dem Grafen unterstehen, sollte einheitlich sein. Also Domna Romina sollte nicht die ''Edle von Kantor'' sein, weil Kantor in Grfl. Thangolforst liegt, während ihre Schwester Domna Rahjada die ''Landedle von San Therbun'' ist, weil dieses in der Baronie Dubios liegt. | |||
::::3) Die Regelung, dass das Präfix ''Land-'' darauf hindeutet, dass es sich um ein "externes" Lehen oder eine Stadt handelt, wird auch nicht nicht wirklich durchgehalten. Der Grafensitz Al'Muktur beispielsweise ist eine Landstadt, liegt aber in der Stadtmark Punin, deren Herr wiederum der Graf selbst ist. Also eigentlich nichts "externes". Auch ist das Gut einer nicht ganz unbekannten ''Landedlen zu Eslamsstolz'' ja in Kgl. Kornhammer. Verliehen wurde es laut Artikeltext vom ''Almadanerkönig Brin'', sodass es weder ein gräfliches Gut in einem königlichen Lehen sein kann ("extern"), noch ein Reichslehen, denn sonst wäre es ja die ''Reichsedle zu Eslamsstolz''...--[[Bild:Familia-Aranjuez-nur-Schild.png|18px|link=Benutzer:Der Sinnreiche Junker von Aranjuez]] [[Benutzer:Der Sinnreiche Junker von Aranjuez|Der Sinnreiche Junker von Aranjuez]] 15:53, 10. Dez. 2024 (UTC) |