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::::2) Die Bezeichnung für Edle, welche direkt dem Grafen unterstehen, sollte einheitlich sein. Also Domna Romina sollte nicht die ''Edle von Kantor'' sein, weil Kantor in Grfl. Thangolforst liegt, während ihre Schwester Domna Rahjada die ''Landedle von San Therbun'' ist, weil dieses in der Baronie Dubios liegt. | ::::2) Die Bezeichnung für Edle, welche direkt dem Grafen unterstehen, sollte einheitlich sein. Also Domna Romina sollte nicht die ''Edle von Kantor'' sein, weil Kantor in Grfl. Thangolforst liegt, während ihre Schwester Domna Rahjada die ''Landedle von San Therbun'' ist, weil dieses in der Baronie Dubios liegt. | ||
::::3) Die Regelung, dass das Präfix ''Land-'' darauf hindeutet, dass es sich um ein "externes" Lehen oder eine Stadt handelt, wird auch nicht nicht wirklich durchgehalten. Der Grafensitz Al'Muktur beispielsweise ist eine Landstadt, liegt aber in der Stadtmark Punin, deren Herr wiederum der Graf selbst ist. Also eigentlich nichts "externes". Auch ist das Gut einer nicht ganz unbekannten ''Landedlen zu Eslamsstolz'' ja in Kgl. Kornhammer. Verliehen wurde es laut Artikeltext vom ''Almadanerkönig Brin'', sodass es weder ein gräfliches Gut in einem königlichen Lehen sein kann ("extern"), noch ein Reichslehen, denn sonst wäre es ja die ''Reichsedle zu Eslamsstolz''...--[[Bild:Familia-Aranjuez-nur-Schild.png|18px|link=Benutzer:Der Sinnreiche Junker von Aranjuez]] [[Benutzer:Der Sinnreiche Junker von Aranjuez|Der Sinnreiche Junker von Aranjuez]] 15:53, 10. Dez. 2024 (UTC) | ::::3) Die Regelung, dass das Präfix ''Land-'' darauf hindeutet, dass es sich um ein "externes" Lehen oder eine Stadt handelt, wird auch nicht nicht wirklich durchgehalten. Der Grafensitz Al'Muktur beispielsweise ist eine Landstadt, liegt aber in der Stadtmark Punin, deren Herr wiederum der Graf selbst ist. Also eigentlich nichts "externes". Auch ist das Gut einer nicht ganz unbekannten ''Landedlen zu Eslamsstolz'' ja in Kgl. Kornhammer. Verliehen wurde es laut Artikeltext vom ''Almadanerkönig Brin'', sodass es weder ein gräfliches Gut in einem königlichen Lehen sein kann ("extern"), noch ein Reichslehen, denn sonst wäre es ja die ''Reichsedle zu Eslamsstolz''...--[[Bild:Familia-Aranjuez-nur-Schild.png|18px|link=Benutzer:Der Sinnreiche Junker von Aranjuez]] [[Benutzer:Der Sinnreiche Junker von Aranjuez|Der Sinnreiche Junker von Aranjuez]] 15:53, 10. Dez. 2024 (UTC) | ||
:::::Gut, danke. Die Tatsache, dass der Provinzherr wiederum ''formal'' auch Aftervasall sein kann, ist ja gerade Teil des kunterbunten Flickenteppichs. Dass er sich in der Realität natürlich niemals wie ein Aftervasall verhalten wird, steht auf einem anderen Blatt. Das mit der Karte sehe ich genauso. | |||
:::::Zur stringenten Regelung: | |||
::::::1) Wir könnten meinetwegen sagen, dass "gräfliche" Edle und "fürstliche/königliche" Edle beide Landedle sind - analog zu den Landstädten. | |||
::::::2) Der Begriff ist aber dann nicht mehr selbsterklärend, weil man immer noch das gräflich/königlich erklärend hinzufügen müsste. Das wäre aus meiner Sicht auch kein Drama. | |||
::::::3) Bei den Städten gibt es eben nur den Unterschied Land- und Reichs-. Die Landedle zu Eslamsstolz wäre aus meiner Sicht die Parallele zum Landedlen von Flingenförsten. | |||
:::::--[[Bild:Familia-Vivar-nur-Schild.png|18px|link=Benutzer:León de Vivar]] [[Benutzer:León de Vivar|León de Vivar]] 21:13, 11. Dez. 2024 (UTC) |