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::::::::::HdR geht weiter davon aus, dass ein Junkergut in der Regel recht klein ist und ''"oft nur eine kleine Parzelle Land, einen Wehrhof oder eine Turmburg, dazu zwei Dutzend Eigenhörige"'' umfasst. ''"Es kann aber auch sein, dass sich das Land über eine Viertelbaronie erstreckt. In bevölkerungsreichen Baronien umfasst der Besitz eines Niederadligen möglicherweise mehrere Dörfer mit Hunderten von Untertanen und ermöglichen seinen Herrn, in einem schmucken Schlösschen zu residieren."'' - beides HdR S.25. Warum sollten solche vergleichsweise großen Junkergüter micht auch Edlen- oder Rittergüter umfassen? Ich sehe da keinen Widerspruch. Junker, so sie selber den Ritterschlag erhalten haben, können ihrerseits Ritter ausbilden. Womöglich möchte ein Junker "seinen" Ritter mit einem Gut (auf Zeit, da mnicht erblich) ausstatten, ohne es gleich formal seinem Besitz auszuglieder. | ::::::::::HdR geht weiter davon aus, dass ein Junkergut in der Regel recht klein ist und ''"oft nur eine kleine Parzelle Land, einen Wehrhof oder eine Turmburg, dazu zwei Dutzend Eigenhörige"'' umfasst. ''"Es kann aber auch sein, dass sich das Land über eine Viertelbaronie erstreckt. In bevölkerungsreichen Baronien umfasst der Besitz eines Niederadligen möglicherweise mehrere Dörfer mit Hunderten von Untertanen und ermöglichen seinen Herrn, in einem schmucken Schlösschen zu residieren."'' - beides HdR S.25. Warum sollten solche vergleichsweise großen Junkergüter micht auch Edlen- oder Rittergüter umfassen? Ich sehe da keinen Widerspruch. Junker, so sie selber den Ritterschlag erhalten haben, können ihrerseits Ritter ausbilden. Womöglich möchte ein Junker "seinen" Ritter mit einem Gut (auf Zeit, da mnicht erblich) ausstatten, ohne es gleich formal seinem Besitz auszuglieder. | ||
::::::::::Was Beispiele außerhalb Garetiens angeht, so ist es auch im Kosch üblich, das Edle oder Ritter Junker unterstehen, siehe [[kos:Mistelsteiner Land|Mistelsteiner Land]]. Und selbst in Almada gibt es ein Beispiel: [[Lianna von Lindholz]] war Edle von [[Ribera]], das wiederum im [[Junkergut Lindholz]] liegt. --[[Benutzer:Bega|Bega]] ([[Benutzer Diskussion:Bega|Diskussion]]) 12:37, 8. Feb. 2025 (UTC) | ::::::::::Was Beispiele außerhalb Garetiens angeht, so ist es auch im Kosch üblich, das Edle oder Ritter Junker unterstehen, siehe [[kos:Mistelsteiner Land|Mistelsteiner Land]]. Und selbst in Almada gibt es ein Beispiel: [[Lianna von Lindholz]] war Edle von [[Ribera]], das wiederum im [[Junkergut Lindholz]] liegt. --[[Benutzer:Bega|Bega]] ([[Benutzer Diskussion:Bega|Diskussion]]) 12:37, 8. Feb. 2025 (UTC) | ||
:::::::::::Ich finde schon, dass es seine Vorzüge hat, wenn nicht jeder mit seiner eigenen Setzung vor sich hinwurstelt. Gerade, wenn es um Setzungen geht, die eben schon halbwegs einheitlich sein sollten. Ob ein Bach auf Gut XYZ jetzt zwei oder drei Meter tief ist, tangiert tatsächlich keinen anderen Spieler. Lehnsrecht aber durchaus - vielleicht nicht heute und nicht im konkreten Fall...aber wer weiß, welche Fälle es zukünftig mal tangiert. Insofern halte ich hier eine Diskussion zur Erlangung eines gemeinsamen Nenners eigentlich schon für sinnvoll. :-) | |||
:::::::::::Die angeführten Passagen mögen zwar nicht der Möglichkeit widersprechen, dass auch ein Junker Afterlehen haben kann, allerdings geht auch nicht wirklich daraus hervor, dass dem so wäre. | |||
:::::::::::Die Passagen, welche das Gegenteil nahelegen, finde ich da eindeutiger. Diesbezüglich würde auch ebenfalls auf besagter Seite S.27 noch einwerfen, dass Junker und Edle das Recht haben eine Rangkrone mit vier Perlen zu tragen und jeweils auf ''Euer Wohlgeboren'' hören. Während es für alle anderen Titel eigene Anreden und Rangkronen in entsprechender Abstufung gibt. In meinen Augen kann somit ein Edler nicht einem Junker unterstehen, sondern der Unterschied der beiden Titel ergibt sich lediglich aus der Erblichkeit (dargestellt durch den leicht höheren möglichen SO des Junkers), nicht aber aus der Lehnshierarchie. | |||
:::::::::::Ebenfalls recht eindeutig, finde ich die Einleitung auf S.25 zur Lehnshierarchie: ''Im Folgenden sind die verschiedenen Lehenstypen in aufsteigender Reihenfolge angeführt. Jedes Lehen einer höheren Kategorie besteht üblicherweise aus mehreren Lehen der nächstniedrigeren Art.'' In der genannten Aufzählung werden Junker-, Edlen- und Rittergüter in einem Abschnitt subsummiert, Baronien in einem anderen etc. Ergo: Junker-, Edlen- und Rittergütern sind lehnshierarchisch gleichgestellt. Was aber lehnshierarchisch gleichgestellt ist, kann somit nicht einander in irgendeiner Form unterstehen. | |||
:::::::::::Ohnehin muss man ja zwischen ''dem Land'' und ''der lehnsrechtlicher Entität'' unterscheiden. Es gibt ja auch Freibauern mit erblichem Grundbesitz. Es gibt Administradores, welche von ihrem Herrn eingesetzt werden, um bestimmte Ländereien zu verwalten. In beiden Fällen aber ohne Verleihung entsprechender Adelstitel. Insofern führt der reine Umstand, dass auch Junkergüter ziemlich groß und damit verwaltungsaufwändig sein können, nicht automatisch dazu, dass der Junker deswegen unterbelehnen müsste. Seine Ritter oder Caballeros kann er auch trotzdem belohnen, indem er ihn eben zum Administrador eines Dorfes, eines Gehöfts etc. macht. Das können die Beteiligten ja nach eigenem Gutdünken ausgestalten, dass dann zum Ritter- oder Caballerogut praktisch nur der Titel fehlt. Dann bleibt er zwar ''Ritter Alrik'' oder ''Caballero Alrico'' und wird nicht zu ''Ritter Alrik von'' oder ''Caballero Alrico von'' aber das "Problem" hat der Baron ja auch, dass wenn er seinen Junker belohnen will, er sich was anderes ausdenken muss, als ihn zum Freiherrn in seiner Baronie zu erheben...:-)--[[Bild:Familia-Aranjuez-nur-Schild.png|18px|link=Benutzer:Der Sinnreiche Junker von Aranjuez]] [[Benutzer:Der Sinnreiche Junker von Aranjuez|Der Sinnreiche Junker von Aranjuez]] 14:05, 8. Feb. 2025 (UTC) |