Landstände: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Almadaner Landstände''' oder '''Almadaner Landständeversammlung''' bezeichnet man den vom König einberufenen Zusammentritt von Vertretern der almadanischen [[Nobleza]], indem diese nach altem Recht den König berät.
Als '''Almadaner Landstände''' oder '''Almadaner Landständeversammlung''' bezeichnet man den vom König einberufenen Zusammentritt von Vertretern der almadanischen [[Nobleza]], in dem diese nach altem Recht den König berät.


==Funktion und Struktur==
==Funktion und Struktur==
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Die "einfachen" Caballeros und Edlen unterstützten (und unterstützen) häufig die Position des Monarchen, weil dieser sie aus der einseitigen Abhängigkeit von ihren Lehnsherren gehoben hatte. Die Masse an neuen Mitgliedern veränderte die Stimmverhältnisse zu Gunsten des Fürsten und führte zudem dazu, dass längere Grafschaftsbänke gebaut werden mussten.
Die "einfachen" Caballeros und Edlen unterstützten (und unterstützen) häufig die Position des Monarchen, weil dieser sie aus der einseitigen Abhängigkeit von ihren Lehnsherren gehoben hatte. Die Masse an neuen Mitgliedern veränderte die Stimmverhältnisse zu Gunsten des Fürsten und führte zudem dazu, dass längere Grafschaftsbänke gebaut werden mussten.


- ''Die Herauslösung der Städte aus den Dominien der Magnaten ab [[Annalen:749|749]].'' Die Siedlungs- und Handelszentren entlang des Yaquir waren zu erheblichem Reichtum gelangt und indem die Könige ([[Al'Muktur]]) respektive Kaiser (Taladur, Punin) sie zu ihren eigenen Dominien machten, benötigten sie für das Eintreiben der Steuern in diesen reichen Kommunen keine Zustimmung der Landstände mehr. Im Gegenzug mussten sie den Städten jedoch häufig - sofort oder später, je nach Macht und Reichtum - die Selbstverwaltung zugestehen. Die Erzstadt Taladur erhielt sofort mit Verleihung des Reichsstadtsrechts 749 ihren eigenen Rat. Punin konnte sich bald vom kaiserlichen [[Podestá]] (Reichsvogt) befreien bzw. führte die als "Garethknechte" verschrieenen Reichsvögte jahrzehntelang an der Nase herum, während Ragath, das sich erst [[Annalen:1018|1018]] von der Grafenherrschaft befreien konnte, immer noch einen Reichsvogt hat.
- ''Die Herauslösung der Städte aus den Dominien der Magnaten ab [[Annalen:749|749]].'' Die Siedlungs- und Handelszentren entlang des Yaquir waren zu erheblichem Reichtum gelangt und indem die Könige ([[Al'Muktur]]) respektive Kaiser (Taladur, Punin) sie zu ihren eigenen Dominien machten, benötigten sie für das Eintreiben der Steuern in diesen reichen Kommunen keine Zustimmung der Landstände mehr. Im Gegenzug mussten sie den Städten jedoch häufig - sofort oder später, je nach Macht und Reichtum - die Selbstverwaltung zugestehen. Die Erzstadt Taladur erhielt sofort mit Verleihung des Reichsstadtsrechts 749 ihren eigenen Rat. Punin konnte sich bald vom kaiserlichen [[Podestá]] (Reichsvogt) befreien bzw. führte die als "Garethknechte" verschrieenen Reichsvögte jahrzehntelang an der Nase herum, während Ragath, das sich erst [[Annalen:1018|1018]] aus der Grafenherrschaft herauslösen konnte, immer noch einen Reichsvogt hat.


- ''Der sukzessive Machtzuwachs der kaiserlichen Provinzverwalter unter dem Haus von Gareth.'' Nach den Kaiserlosen Zeiten, in denen sowohl die Stände in Fehden zerrüttet worden waren, als auch die königliche Zentralgewalt stark gelitten hatte, bauten [[avwik:Perval von Gareth|Perval]] und seine Nachfolger mit eiserner Hand die kaiserliche Bürokratie aus. Almada wurde nunmehr von garethtreuen Fürsten und Kronverwesern wie Dschijndar von Falkenberg-Rabenmund regiert, oft Beamtenseelen, die durch gezielte Personalpolitik (z. B. durch die Ersetzung des almadanischen Landeskanzlers, Junker [[Hilbarn Al'Shirasgan]] durch den einfachen Reichsritter [[Rafik von Taladur ä. H.]] oder die Einsetzung des Bürgerlichen [[Ansvin Ferbras von Al'Muktur|Ansvin Ferbras]] zum Cronvogt der [[Stadtmark Punin]]) in Übereinstimmung mit dem kaiserlichen Oberherrn in Gareth immer mehr Verwaltungsaufgaben an sich ziehen konnten.  
- ''Der sukzessive Machtzuwachs der kaiserlichen Provinzverwalter unter dem Haus von Gareth.'' Nach den Kaiserlosen Zeiten, in denen sowohl die Stände in Fehden zerrüttet worden waren, als auch die königliche Zentralgewalt stark gelitten hatte, bauten [[avwik:Perval von Gareth|Perval]] und seine Nachfolger mit eiserner Hand die kaiserliche Bürokratie aus. Almada wurde nunmehr von garethtreuen Fürsten und Kronverwesern wie [[Dschijndar von Falkenberg-Rabenmund]] regiert, oft Beamtenseelen, die durch gezielte Personalpolitik (z. B. durch die Ersetzung des almadanischen Landeskanzlers, Junker [[Hilbarn Al'Shirasgan]] durch den einfachen Reichsritter [[Rafik von Taladur ä. H.]] oder die Einsetzung des Bürgerlichen [[Ansvin Ferbras von Al'Muktur|Ansvin Ferbras]] zum Cronvogt der [[Stadtmark Punin]]) in Übereinstimmung mit dem kaiserlichen Oberherrn in Gareth immer mehr Verwaltungsaufgaben an sich ziehen konnten.  


Die Kaiserliche Schatzgarde wurde zunehmend zum Instrument des Zwangs gegenüber säumigen Steuerzahlern, während die von Ständen und König bislang gemeinsam bewältigte Verwaltung Almadas immermehr im fast allmächtigen Punin konzentrierte, institutionalisierte und professionalisierte. So wurde in dieser Zeit die königliche Hofkanzlei enorm ausgebaut. Das Almadanische Landesarchiv blieb allerdings unter der Herrschaft der Landstände.
Die Kaiserliche Schatzgarde wurde zunehmend zum Instrument des Zwangs gegenüber säumigen Steuerzahlern, während sich die von Ständen und König bislang gemeinsam bewältigte Verwaltung Almadas immermehr im fast allmächtigen Punin konzentrierte, institutionalisierte und professionalisierte. So wurde in dieser Zeit die königliche Hofkanzlei enorm ausgebaut. Mit dem Almadanischen Landesarchiv blieb allerdings ein wichtiges Element der Legitimation unter der Herrschaft der Landstände.


- ''Die Einrichtung des Cronrats unter Großfürst [[Selindian Hal von Gareth]] Im Jahr [[Annalen:1027|1027]].'' Dem Machtverlust der kaiserlich-königlichen. Zentralmacht durch die Vernichtung bedeutender Teile des almadanischen Heeres in den Kriegen im Norden und Osten des Reiches und dem anschließenden Erstarken der almadanischen Landständeversammlung versuchte der Großfürst mit der Berufung einiger besonders mächtiger Magnaten einen Riegel vorzuschieben. Diese erhielten für ihre Loyalität erhebliche Vergünstigungen und können als derzeit als die eigentlichen Magnaten Almadas angesehen werden.
- ''Die Einrichtung des Cronrats unter Großfürst [[Selindian Hal von Gareth]] Im Jahr [[Annalen:1027|1027]].'' Dem Machtverlust der kaiserlich-königlichen. Zentralmacht durch die Vernichtung bedeutender Teile des almadanischen Heeres in den Kriegen im Norden und Osten des Reiches und dem anschließenden Erstarken der almadanischen Landständeversammlung versuchte der Großfürst mit der Berufung einiger besonders mächtiger Magnaten einen Riegel vorzuschieben. Diese erhielten für ihre Loyalität erhebliche Vergünstigungen und können als derzeit als die eigentlichen Magnaten Almadas angesehen werden.


- ''Die Beschränkung der Einberufung der Stände ab Kaiser Perval.'' Die Aufforderung an die Landstände, sich regelmäßig zu versammeln, erfolgte fortan lediglich zu Beginn des Regierungsantritts und nur selten nahmen die Fürsten oder Kronverweser tatsächlich ''in persona'' daran teil. Auf diese Weise entzogen sich die Großfürsten zunehmend ihrer Bindung an die Beschlüsse der Landständeversammlung.
- ''Die Beschränkung der Einberufung der Stände seit Kaiser Perval.'' Die Aufforderung an die Landstände, sich regelmäßig zu versammeln, erfolgte fortan lediglich zu Beginn des Regierungsantritts und nur selten nahmen die Fürsten oder Kronverweser tatsächlich ''in persona'' daran teil. Auf diese Weise entzogen sich die Großfürsten zunehmend ihrer Bindung an die Beschlüsse der Landständeversammlung.


Während die Kaiser und ihre eingesetzten Verwalter (ob nun Fürsten oder Verweser) also den akzeptierten Grundkonsens der dualistischen Herrschaft in Frage stellten, indem sie aufgrund ihres Interesses an einer funktionstüchtigen Finanzverwaltung die Zentralisierung und Intensivierung der Königsherrschaft vorantrieben und immer mächtiger wurden, sanken die Almadaner Landstände in die Bedeutungslosigkeit hinab.
Während die Kaiser und ihre eingesetzten Verwalter (ob nun Fürsten oder Verweser) also den akzeptierten Grundkonsens der dualistischen Herrschaft in Frage stellten, indem sie aufgrund ihres Interesses an einer funktionstüchtigen Finanzverwaltung die Zentralisierung und Intensivierung der Königsherrschaft vorantrieben und immer mächtiger wurden, sanken die Almadaner Landstände in die Bedeutungslosigkeit hinab.
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Seit Perval wurden die Stände nur noch selten ordentlich einberufen, weil die Kaiser und Könige ihre Ansprüche mittels ihrer zentralen Macht durchsetzen konnten und [[Disente]]s sich mit der geballten Macht der kaiserlich-großfürstlichen Truppen konfrontiert sahen.<ref>Vgl. auch Punkt II der Landständeversammlung im YB 15; dort wurde hitzig über "Zehntschuldner" debattiert und von Praiosmin von Elenta gefordert "die zehntsäumigen Standesgenossen allesamt auf ihren jeweiligen Stammsitzen unter Hausarrest zu stellen, bis sie ihre SCHULDEN an Königreich und KRONE bis zum letzten Kreuzer getilgt hätten."</ref>
Seit Perval wurden die Stände nur noch selten ordentlich einberufen, weil die Kaiser und Könige ihre Ansprüche mittels ihrer zentralen Macht durchsetzen konnten und [[Disente]]s sich mit der geballten Macht der kaiserlich-großfürstlichen Truppen konfrontiert sahen.<ref>Vgl. auch Punkt II der Landständeversammlung im YB 15; dort wurde hitzig über "Zehntschuldner" debattiert und von Praiosmin von Elenta gefordert "die zehntsäumigen Standesgenossen allesamt auf ihren jeweiligen Stammsitzen unter Hausarrest zu stellen, bis sie ihre SCHULDEN an Königreich und KRONE bis zum letzten Kreuzer getilgt hätten."</ref>


Weil die almadanischen Landstände aber immer noch ihren Stolz und ihres Standes-Bewusstsein wahrten, fuhren sie fort, von dem einzigen Recht, das ihnen faktisch geblieben war (dem zur Zusammenkunft und zur Beratung) Gebrauch zu machen. Dabei ging es jedoch immer weniger um die erste Funktion der Landständeversammlung (gemeinsames Regieren mit dem Provinzherrn) und in zunehmendem Maße um die zweite (Zustimmung zur bestehenden Ordnung zeigen und Verletzungen der Ordnung sanktionieren).
Weil die almadanischen Landstände aber immer noch ihren Stolz und ihr Standes-Bewusstsein wahrten, fuhren sie fort, von dem einzigen Recht, das ihnen faktisch geblieben war (dem zur Zusammenkunft und zur Beratung) Gebrauch zu machen. Dabei ging es jedoch immer weniger um die erste Funktion der Landständeversammlung (gemeinsames Regieren mit dem Provinzherrn) und in zunehmendem Maße um die zweite (Zustimmung zur bestehenden Ordnung zeigen und Verletzungen der Ordnung sanktionieren).


Der totale Zusammenbruch der zentralen Garether Ordnungsmacht im Jahr des Feuers 1027 begünstigte die Provinzherren gegenüber dem Kaisertum und ihren Vasallen. Während die anderen Reichsfürsten gegenüber Rohaja [[Annalen:1029|1029]] in der [[gar:Garetien:Ochsenbluter Urkunde|Ochsenbluter Urkunde]] mehr Privilegien für sich einforderten, ging Selindian Hal noch weiter und ließ sich selbst - im Wesentlichen auf seine almadanische Hausmacht gestützt - zum Kaiser krönen.
Der totale Zusammenbruch der zentralen Garether Ordnungsmacht im Jahr des Feuers 1027 begünstigte die Provinzherren gegenüber dem Kaisertum und ihren Vasallen noch stärker. Während die anderen Reichsfürsten gegenüber Rohaja [[Annalen:1029|1029]] in der [[gar:Garetien:Ochsenbluter Urkunde|Ochsenbluter Urkunde]] mehr Privilegien für sich einforderten, ging Selindian Hal noch weiter und ließ sich selbst - im Wesentlichen auf seine almadanische Hausmacht gestützt - zum Kaiser krönen.


Die geschwächten und von Stolz verblendeten Magnaten des Königreiches haben bislang keine Bedingungen für die Anerkennung dieses Schrittes gestellt. In den kommenden Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass Selindian Hal mit seinem Anspruch auf die Reichskrone im Reich ziemlich alleine steht, was ihn wiederum gegenüber Forderungen seiner almadanischen Unterstützer (der Landstände) zugänglich machen müsste.  
Die geschwächten und von Stolz verblendeten Magnaten des Königreiches haben bislang keine Bedingungen für die Anerkennung dieses Schrittes gestellt. In den letzten Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass Selindian Hal mit seinem Anspruch auf die Reichskrone im Reich ziemlich alleine steht, was ihn wiederum gegenüber Forderungen seiner almadanischen Unterstützer (der Landstände) zugänglich machen müsste.  


<small><references/></small>
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[[Kategorie:Politik]]
[[Kategorie:Politik]]
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