Landstände: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Reichsstädte [[Punin]], [[Ragath]] und [[Taladur]] dürfen zwar ebenfalls Vertreter zum Landtag entsenden, aber den Provinzherrn zu beraten, steht ihnen nicht zu, da sie als Reichslehen ''de iure'' aus Almada herausgehoben sind.
Die Reichsstädte [[Punin]], [[Ragath]] und [[Taladur]] dürfen zwar ebenfalls Vertreter zum Landtag entsenden, aber den Provinzherrn zu beraten, steht ihnen nicht zu, da sie als Reichslehen ''de iure'' aus Almada herausgehoben sind.


Die Stände sitzen einander in der Landständeversammlung, die meist in Punin im Großen Saal der [[Hofkanzlei]] oder im Königssaal der [[Residencia]] stattfindet, in althergebrachter, für Auswärtige obskur anmutender Tradition, auf fünfeinhalb ''Bänken'' im Sechseck gegenüber. Fünfeinhalb Bänke deshalb, da neben den Adligen der Grafschaften [[Grafschaft Ragath|Ragath]], [[Grafschaft Waldwacht|Waldwacht]], [[Grafschaft Yaquirtal|Yaquirtal]] und [[Grafschaft Südpforte|Südpforte]] auch die der heidnisch besetzten [[Reichsmark Amhallas]] und die der geteilten (und zwischen Almada und Garetien halbierten) [[Landgrafschaft Caldaia]] eine eigene Edlenbank besetzen.
Die Stände sitzen einander in der Landständeversammlung, die meist in Punin im Großen Saal der [[Hofkanzlei]] oder im Königssaal<ref>Eine kurze Beschreibung des Saales findet sich im Mitschnitt der [[Media:Chronik.Ereignis1025.Landständeversammlung.doc‎|Landständeversammlung von 1025 BF]] auf Seite 12 (Abschnitt 00). </ref> der [[Residencia]] stattfindet, in althergebrachter, für Auswärtige obskur anmutender Tradition, auf fünfeinhalb ''Bänken'' im Sechseck gegenüber. Fünfeinhalb Bänke deshalb, da neben den Adligen der Grafschaften [[Grafschaft Ragath|Ragath]], [[Grafschaft Waldwacht|Waldwacht]], [[Grafschaft Yaquirtal|Yaquirtal]] und [[Grafschaft Südpforte|Südpforte]] auch die der heidnisch besetzten [[Reichsmark Amhallas]] und die der geteilten (und zwischen Almada und Garetien halbierten) [[Landgrafschaft Caldaia]] eine eigene Edlenbank besetzen.


Die Leitung des Zusammentritts der Almadaner Landstände obliegt dem alle fünf Jahre aus dem Kreis der Versammelten gewählten [[Landständesprecher]] (zur Zeit Baron [[Alrik de Braast|Alrik de Braast y Braast]]).
Die Leitung des Zusammentritts der Almadaner Landstände obliegt dem alle fünf Jahre aus dem Kreis der Versammelten gewählten [[Landständesprecher]] (zur Zeit Baron [[Alrik de Braast|Alrik de Braast y Braast]]).
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Die geschwächten und von Stolz verblendeten Magnaten des Königreiches haben bislang keine Bedingungen für die Anerkennung dieses Schrittes gestellt. In den letzten Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass Selindian Hal mit seinem Anspruch auf die Reichskrone im Reich ziemlich alleine steht, was ihn wiederum gegenüber Forderungen seiner almadanischen Unterstützer (der Landstände) zugänglich machen müsste.  
Die geschwächten und von Stolz verblendeten Magnaten des Königreiches haben bislang keine Bedingungen für die Anerkennung dieses Schrittes gestellt. In den letzten Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass Selindian Hal mit seinem Anspruch auf die Reichskrone im Reich ziemlich alleine steht, was ihn wiederum gegenüber Forderungen seiner almadanischen Unterstützer (der Landstände) zugänglich machen müsste.  


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<small><references/></small>
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[[Kategorie:Politik]]
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