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Als '''Landstädte''' gelten jene Städte, die dem König oder einem Grafen gehorchen. Sie haben weit weniger Freiheiten als die Reichsstädte und werden in der Regel von einem ''[[Corregidor]]'' (auch Castellan oder Stadtvogt) regiert. Ihm untersteht die städtische Administration ([[Cabildo]]), in die er je nach Rechtslage in erster Linie Bürger der Stadt, bisweilen aber auch nach Gutdünken Ortsfremde berufen kann. Auch wenn der Corregidor als Vertreter des Stadtherrn das letzte Wort hat, kommen Beschlüsse des Cabildo meist durch Konsens zustande - es ist leichter, ''mit'' den Bürgern einer Stadt zu regieren, als ''gegen'' sie. | Als '''Landstädte''' gelten jene Städte, die direkt dem König oder einem Grafen gehorchen. Sie haben weit weniger Freiheiten als die Reichsstädte und werden in der Regel von einem ''[[Corregidor]]'' (auch Castellan oder Stadtvogt) regiert. Ihm untersteht die städtische Administration ([[Cabildo]]), in die er je nach Rechtslage in erster Linie Bürger der Stadt, bisweilen aber auch nach Gutdünken Ortsfremde berufen kann. Auch wenn der Corregidor als Vertreter des Stadtherrn das letzte Wort hat, kommen Beschlüsse des Cabildo meist durch Konsens zustande - es ist leichter, ''mit'' den Bürgern einer Stadt zu regieren, als ''gegen'' sie. Landstädte haben das Recht, eine Mauer zu errichten. | ||
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