Städte und Märkte: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Stadtrat der Freien Städte hat stets einen Vorsitzenden, zumeist [[Ratsmeister]] genannt. Dieser herrscht nicht mehr wie früher ein Leben lang, sondern nur noch über eine festgelegte Periode (zumeist 5 Jahre) bis zur nächsten Wahl, wo er oder sie zumeist nur ein einziges Mal wiedergewählt werden kann. Wenngleich die Freien Städte - bis auf einige Ausnahmen in der Halsgerichtsbarkeit - ihr eigenes Recht und ihre eigene Gesetzgebung ausüben, ist nirgendwo die gesamte Einwohnerschaft der Stadt an diesen Wahlen beteiligt. Der Rat der Stadt wählt neue Mitglieder stets selbst nach und um die Ratswürde oder gar für höheres städtisches Amt bekleiden zu können, muss man im Besitz der Bürgerrechte sein, über die gemeinhin nur ein niedriger Prozentsatz der Einwohnerschaft verfügt. Um zu dieser begünstigten Klasse zu gehören, muss die Sippe zumeist seit mindestens zwei Generationen in der Stadt ansässig sein und einen gewissen Wohlstand durch ihr Steueraufkommen beziehungsweise Grundbesitz in der Stadt nachweisen.
Der Stadtrat der Freien Städte hat stets einen Vorsitzenden, zumeist [[Ratsmeister]] genannt. Dieser herrscht nicht mehr wie früher ein Leben lang, sondern nur noch über eine festgelegte Periode (zumeist 5 Jahre) bis zur nächsten Wahl, wo er oder sie zumeist nur ein einziges Mal wiedergewählt werden kann. Wenngleich die Freien Städte - bis auf einige Ausnahmen in der Halsgerichtsbarkeit - ihr eigenes Recht und ihre eigene Gesetzgebung ausüben, ist nirgendwo die gesamte Einwohnerschaft der Stadt an diesen Wahlen beteiligt. Der Rat der Stadt wählt neue Mitglieder stets selbst nach und um die Ratswürde oder gar für höheres städtisches Amt bekleiden zu können, muss man im Besitz der Bürgerrechte sein, über die gemeinhin nur ein niedriger Prozentsatz der Einwohnerschaft verfügt. Um zu dieser begünstigten Klasse zu gehören, muss die Sippe zumeist seit mindestens zwei Generationen in der Stadt ansässig sein und einen gewissen Wohlstand durch ihr Steueraufkommen beziehungsweise Grundbesitz in der Stadt nachweisen.


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|| ''Kennziffer''||''Lehen''||''Herrschaft''
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Als '''Landstädte''' gelten jene Städte, die direkt dem König oder einem Grafen gehorchen. Sie haben weit weniger Freiheiten als die Reichsstädte und werden in der Regel von einem ''[[Corregidor]]'' (auch Castellan oder Stadtvogt) regiert. Ihm untersteht die städtische Administration ([[Cabildo]]), in die er je nach Rechtslage in erster Linie Bürger der Stadt, bisweilen aber auch nach Gutdünken Ortsfremde berufen kann. Auch wenn der Corregidor als Vertreter des Stadtherrn das letzte Wort hat, kommen Beschlüsse des Cabildo meist durch Konsens zustande - es ist leichter, ''mit'' den Bürgern einer Stadt zu regieren, als ''gegen'' sie. Landstädte haben das Recht, eine Mauer zu errichten. Da in Almada jedoch der Commercio in wenigen Zentren abgewickelt wird und der Großteil des Landes vor allem agragrisch geprägt ist, ist die Stellung der [[Magnat]]en gegenüber ihren Untertanen traditionell stark. So ist es bisher kaum einem Ort gelungen, sich von der Herrschaft des örtlichen Barons oder Junkers zu befreien.
Als '''Landstädte''' gelten jene Städte, die direkt dem König oder einem Grafen gehorchen. Sie haben weit weniger Freiheiten als die Reichsstädte und werden in der Regel von einem ''[[Corregidor]]'' (auch Castellan oder Stadtvogt) regiert. Ihm untersteht die städtische Administration ([[Cabildo]]), in die er je nach Rechtslage in erster Linie Bürger der Stadt, bisweilen aber auch nach Gutdünken Ortsfremde berufen kann. Auch wenn der Corregidor als Vertreter des Stadtherrn das letzte Wort hat, kommen Beschlüsse des Cabildo meist durch Konsens zustande - es ist leichter, ''mit'' den Bürgern einer Stadt zu regieren, als ''gegen'' sie. Landstädte haben das Recht, eine Mauer zu errichten. Da in Almada jedoch der Commercio in wenigen Zentren abgewickelt wird und der Großteil des Landes vor allem agragrisch geprägt ist, ist die Stellung der [[Magnat]]en gegenüber ihren Untertanen traditionell stark. So ist es bisher kaum einem Ort gelungen, sich von der Herrschaft des örtlichen Barons oder Junkers zu befreien.


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Hat ein Machthaber einer Siedlung das Recht gewährt, regelmäßig Märkte oder Handelsmessen abzuhalten, so spricht man von einem '''Markt'''. Märkte unterstehen meist dem Herrn der örtlichen Baronie und dürfen in der Regel keine Mauern errichten. Nicht nur, aber insbesondere in den umkämpften [[Taifa]]s des Yaquirbruchs gibt es diesbezüglich jedoch immer wieder Ausnahmen.
Hat ein Machthaber einer Siedlung das Recht gewährt, regelmäßig Märkte oder Handelsmessen abzuhalten, so spricht man von einem '''Markt'''. Märkte unterstehen meist dem Herrn der örtlichen Baronie und dürfen in der Regel keine Mauern errichten. Nicht nur, aber insbesondere in den umkämpften [[Taifa]]s des Yaquirbruchs gibt es diesbezüglich jedoch immer wieder Ausnahmen.


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