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Grundsätzlich gilt auch für die Namenskonventionen des Adels zunächst einmal die oben ausgeführte Trinität der almadanischen Namensgebung. Darüber hinaus folgt bei belehnten Adligen nach dem Familiennamen manchmal auch zusätzlich noch das Lehen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Lehen ''rangerhöhend'' wirkt, d.h. jemand entstammt zwar einer vergleichsweise unwichtigen [[Familia]], hat aber einen bedeutenden Adelstitel inne. | Grundsätzlich gilt auch für die Namenskonventionen des Adels zunächst einmal die oben ausgeführte Trinität der almadanischen Namensgebung. Darüber hinaus folgt bei belehnten Adligen nach dem Familiennamen manchmal auch zusätzlich noch das Lehen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Lehen ''rangerhöhend'' wirkt, d.h. jemand entstammt zwar einer vergleichsweise unwichtigen [[Familia]], hat aber einen bedeutenden Adelstitel inne. | ||
Insbesondere bei Edelleuten sind bei [[Familia# | Insbesondere bei Edelleuten sind bei [[Familia#Eheschließung|Eheschließungen]] hinsichtlich der Namen mitunter komplizierte Verhandlungen vonnöten. Kinder aus einer solchen Verbindung führen in der Regel zunächst einmal den Namen der Familia, der sie angehören, verbinden aber bei vollständiger Namensnennung meist auch den Familiennamen des im Ehekontrakt inferioren Elternteils mit einem ''y''. Daher spricht man bei [[Gwain von Harmamund|Seiner Durchlaucht]] meistens von ''Gwain von Harmamund'', der vollständige Name des almadanischen Fürsten lautet aber ''Gwain Isonzo von Harmamund y Jurios''. Er gehört also der [[Familia von Harmamund]] an, jedoch wird somit auch dem Umstand Rechnung getragen, dass seine Mutter eine geborene [[Familia von Jurios|Jurios]] war. | ||
Doch auch hier gibt es abseits der Regel zahlreiche Sonderkonstellationen, beispielsweise als eine Art Kompromissformel die Begründung einer neuen Linie über einen Doppelnamen. Ein prominentes Beispiel ist hier der Ehebund von [[Grafschaft Ragath|Graf]] [[Brandil von Ehrenstein ä. H.]] und Domna [[Rohalija von Streitzig ä. H.]]. Beide Eheleute stammen aus Geschlechtern allerersten Ranges und wo vielleicht das [[avwik:Haus Ehrenstein|Haus Ehrenstein]] die bedeutenderen Titel geltend machen konnte, wog bei der [[Familia von Streitzig ä. H.|Familia von Streitzig]] die Verschwägerung mit dem [[avwik:Haus Gareth|Kaiserhaus]] schwer. Entsprechend einigten sich die beiden Oberhäupter darauf, dass die Eheleute fürderhin die Linie [[Familia von Ehrenstein-Streitzig|von Ehrenstein-Streitzig]] begründen sollten. Was freilich weder Domna Rohalija, noch Dom Brandil davon abhielt weiterhin die Namen ihrer Geburtsfamilien zu führen. | Doch auch hier gibt es abseits der Regel zahlreiche Sonderkonstellationen, beispielsweise als eine Art Kompromissformel die Begründung einer neuen Linie über einen Doppelnamen. Ein prominentes Beispiel ist hier der Ehebund von [[Grafschaft Ragath|Graf]] [[Brandil von Ehrenstein ä. H.]] und Domna [[Rohalija von Streitzig ä. H.]]. Beide Eheleute stammen aus Geschlechtern allerersten Ranges und wo vielleicht das [[avwik:Haus Ehrenstein|Haus Ehrenstein]] die bedeutenderen Titel geltend machen konnte, wog bei der [[Familia von Streitzig ä. H.|Familia von Streitzig]] die Verschwägerung mit dem [[avwik:Haus Gareth|Kaiserhaus]] schwer. Entsprechend einigten sich die beiden Oberhäupter darauf, dass die Eheleute fürderhin die Linie [[Familia von Ehrenstein-Streitzig|von Ehrenstein-Streitzig]] begründen sollten. Was freilich weder Domna Rohalija, noch Dom Brandil davon abhielt weiterhin die Namen ihrer Geburtsfamilien zu führen. |