Diskussion:Landedlengut Kantor

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Kurze Verständnisfrage: Wenn Kantor kein Edlengut, sondern ein Landedlengut ist, gehört es doch nicht mehr dem Baron von Thangolforst aka dem Grafen von Yaquirtal, sondern dem Fürsten von Almada und ist somit dem Einfluss des Grafen entzogen, oder? Ist das in diesem Fall so gewollt? Schließlich ist Graf von Yaquirtal ja der Onkel Domna Rominas.--Familia-Vivar-nur-Schild.png León de Vivar 21:35, 8. Dez. 2024 (UTC)

Das wäre in der Tat gerade nicht Sinn der Sache. Ich hatte es allerdings immer so verstanden, dass Edlengüter sowohl in gräflichen wie auch in fürstlichen Vogteien jeweils unter Landedlengüter firmieren. Was zugegebenermaßen sehr missverständlich ist. Aber ja letztlich das Gleiche wie bei Landstädten: Al'Muktur oder Dal untersteht Graf bzw. Gräfin, Franfeld oder Jurios dem Fürsten - aber alles sind Landstädte.--Familia-Aranjuez-nur-Schild.png Der Sinnreiche Junker von Aranjuez 23:13, 8. Dez. 2024 (UTC)
Dann haben wir tatsächlich zwei unterschiedliche Verständnisse von dem Begriff. Ihr habt Recht, dass die Analogie zur Landstadt ähnliches für das Landedlengut vermuten ließe. Aus meiner Sicht ist die Bezeichnung Landedlengut aber nur relevant, wenn das Edlengut exemt ist, also aus der gewöhnlichen Lehnspyramide ausgegliedert und einem höheren Lehensgeber direkt unterstellt ist. Gräflich Thangolforst ist da ein gutes Beispiel:
>Gräflich Thangolforst ist eine Baronie, in welcher der Graf von Yaquirtal qua Amt der Baron ist. Als Baron von Thangolforst ist der Graf von Yaquirtal sein eigener Vasall. Weil er so beschäftigt ist, setzt er einen Gräfl. Administrador ein. Nun gibt es dort aber mehrere Aftervasallengüter:
>Das Edlengut Kantor ist ein Edlengut, das der Baron von Thangolforst (der auch gleichzeitig der Graf von Yaquirtal ist) nach Lust und Laune vergeben kann. In diesem Fall an seine eigene Nichte. Ein klassischer Fall von Nepotismus.
>Das Landedlengut Flingenförsten ist dagegen ein Edlengut, das der (Gräflichen) Baronie Thangolforst exemt ist und deswegen vom Almadanerfürsten vergeben wird. Es wäre auch etwas ungewöhnlich, wenn der (aus seiner Sicht) rechtmäßige Erbe der Grafschaft Südpforte, Dom Gujadal Al'Kasim, ein Lehnsmann seines Grafenbruders Gendahar von Yaquirtal wäre - was ihn aber nicht davor feit, allgemein als "Dom Gujadal das Madamal" oder "Gujadal von hinterm Madamal, Waldedler von Flingenförsten" verspottet zu werden.
>Darüber hinaus gibt es in Gräflich Thangolforst sogar ein Reichsedlengut, das nicht nur der Baronie und der Grafschaft, sondern sogar dem Königreich exemt ist. Hierauf hat die Raulskrone direkten Zugriff. Seltsam und für Dom Gendahar unglücklich ist, dass der Reichsedle Angrond von Freiwald gleichzeitig der Vogt des Grafen und damit wiederum Diener zweier Herren ist. Das könnten wir mal anpassen und einen neuen Vogt benennen. Evtl. könnte das sogar Domna Romina sein.
>Theoretisch wäre auch ein Gräfliches Edlengut XY denkbar, dessen Lehnsnehmer aus der Baronie exemt und direkt dem Grafen untertan ist - nur dass das a) in der Gräflichen Baronie Thangolforst gehupft wie gesprungen wäre und wir b) gar keinen Begriff dazu haben. Das könnte man, um die Verwirrung aufrechtzuerhalten, dann meinetwegen auch Landedlengut nennen.
>Eine in Gräflich Thangolforst nicht vorkommende, aber durchaus interessante Variante ist, dass der Landesherr selbst der Aftervasall ist. Das ist im Kalendarium durch das Präfix "Königlich" oder "Kaiserlich" markiert. Z.B. ist Fürst Gwain von Harmamund qua Amt auch Caballero von Königlich Eslamshof und als solcher Aftervasall des Barons von Nemento - wobei der Baron von Nemento nur wenige Gelegenheiten haben dürfte, seinen Caballero an dessen Vasallenpflichten zu erinnern. Analog bei Kaiserlich Kaiserstolz, einem Caballerogut der Rohaja von Gareth in der Baronie Khabosa.
>Schließlich gibt es auch noch andere Formen des Zugriffs oder Durchgriffs der höheren Ebene durch die Lehnspyramide: Königliche Landstraßen, Gräfliche Schürfregale, Königliche Jagdrechte zu bestimmten Jahreszeiten in einem bestimmten Fleckchen Wald, Münzrechte, Pfalzen mit ihren Gaugrafschaften und andere Regalien.
>All diese Varianten können mit der Zeit in einem bestimmten Territorium entstanden sein und sich auch wieder verändern. So kann der König aus Geldmangel ein Edlengut an den Grafen oder Baron zurückgeben oder aber umgekehrt der Baron vergibt ein Afterlehen an den Grafen.
Soweit mein Verständnis der Begrifflichkeiten.--Familia-Vivar-nur-Schild.png León de Vivar 13:57, 9. Dez. 2024 (UTC)