YB-S Verlöbnis zu Ragath: Unterschied zwischen den Versionen

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So ist schließlich kaum anzunehmen, dass der [[Soberan]] einer solch traditionsreichen Familia in ein anderes Haus einheiraten würde, nicht einmal wenn es sich dabei um so alterwürd'ge Geschlechter wie derer von [[:avwik:Haus Ehrenstein|Ehrenstein]] und [[Familia von Streitzig ä. H.|von Streitzig]] handelte. Umgekehrt ist kaum anzunehmen, dass die als durchaus ambitioniert geltende Comtessa so einfach auf ihren Platz in der Erbfolge verzichtet hat. Ein Übergang der Grafenwürde auf das Haus Aranjuez liegt freilich kaum im Interesse Dom Brandils, sollte bei Domna Concabella [[:avwik:Tsa|Tsas]] Segen ausbleiben, die Ewigjunge möge dies verhüten. Ein wahrhaft iuristisches Ungetüm, von dessen Lösung womöglich in den nächsten Monden noch zu hören sein wird.  
So ist schließlich kaum anzunehmen, dass der [[Soberan]] einer solch traditionsreichen Familia in ein anderes Haus einheiraten würde, nicht einmal wenn es sich dabei um so alterwürd'ge Geschlechter wie derer von [[:avwik:Haus Ehrenstein|Ehrenstein]] und [[Familia von Streitzig ä. H.|von Streitzig]] handelte. Umgekehrt ist kaum anzunehmen, dass die als durchaus ambitioniert geltende Comtessa so einfach auf ihren Platz in der Erbfolge verzichtet hat. Ein Übergang der Grafenwürde auf das Haus Aranjuez liegt freilich kaum im Interesse Dom Brandils, sollte bei Domna Concabella [[:avwik:Tsa|Tsas]] Segen ausbleiben, die Ewigjunge möge dies verhüten. Ein wahrhaft iuristisches Ungetüm, von dessen Lösung womöglich in den nächsten Monden noch zu hören sein wird.  


Gespannt darf auch die Bekanntgabe der Mitgift erwartet werden. [[Annalen:1033|1033]] hatte der frischgebackene Baron noch auf den ewigen Zankapfel [[Landedlengut San Terbun|San Terbun]] verzichten müssen - zumindest dergestalt, dass das gleichermaßen von den [[Baronie Bosquirien|bosquirischen Baronen]] beanspruchte Junkergut zwar bis zur Klärung vor dem [[:avwik:Reichsgericht|Reichsgericht]] bei Dubios verbleibt, jedoch bis dahin in ein den Ragather Grafen unterstelltes Landedlengut umgewandelt wird. Augenblicklich führt die gräfliche Mundilla den entsprechenden Titel, doch könnte dieser womöglich im Rahmen des Ehevertrages zurückgegeben werden. Hinsichtlich des noch anhängigen Verfahrens ein höchst unsich'rer Gewinn freilich. Jedoch darf ausgeschlossen werden, dass sich Graf Brandil vom gleichfalls in Dubios beheimateten [[Gestüt Eslam II.]] trennen wird. Weitere in Frage kommenden Ländereien außerhalb der Baronie Dubios würden hier freilich den Rahmen sprengen.  
Gespannt darf auch die Bekanntgabe der Mitgift erwartet werden. [[Annalen:1033|1033]] hatte der frischgebackene Baron noch auf den ewigen Zankapfel [[Landedlengut San Therbûn|San Terbun]] verzichten müssen - zumindest dergestalt, dass das gleichermaßen von den [[Baronie Bosquirien|bosquirischen Baronen]] beanspruchte Junkergut zwar bis zur Klärung vor dem [[:avwik:Reichsgericht|Reichsgericht]] bei Dubios verbleibt, jedoch bis dahin in ein den Ragather Grafen unterstelltes Landedlengut umgewandelt wird. Augenblicklich führt die gräfliche Mundilla den entsprechenden Titel, doch könnte dieser womöglich im Rahmen des Ehevertrages zurückgegeben werden. Hinsichtlich des noch anhängigen Verfahrens ein höchst unsich'rer Gewinn freilich. Jedoch darf ausgeschlossen werden, dass sich Graf Brandil vom gleichfalls in Dubios beheimateten [[Gestüt Eslam II.]] trennen wird. Weitere in Frage kommenden Ländereien außerhalb der Baronie Dubios würden hier freilich den Rahmen sprengen.  


In diesem Sinne sind wir aber zuversichtlich unseren Lesern schon bald einen genauen Hochzeitstermin nennen zu können, wie auch womöglich bereits einen Teil der zweifellos illustren Gästeliste.  
In diesem Sinne sind wir aber zuversichtlich unseren Lesern schon bald einen genauen Hochzeitstermin nennen zu können, wie auch womöglich bereits einen Teil der zweifellos illustren Gästeliste.