2.615
Bearbeitungen
(Falsche Hochzeitsreihenfolge korrigiert) |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 21: | Zeile 21: | ||
Gleichfalls konnte unser Haus in Erfahrung bringen, dass es nach der Rückkehr Seiner Hochwohlgeboren nach Ragath zu zahlreichen Treffen mit Angehörigen des [[Familia Aranjuez|Hauses Aranjuez]] gekommen war, allen voran mit Dom [[Rafik von Aranjuez]], der im Ruf eines findigen Advokaten steht. Aller Wahrscheinlichkeit nach wurde bei diesen Gelegenheiten ein entsprechender Ehevertrag ausgehandelt - ob der erwähnten Irritationen der Vergangenheit zweifellos ein komplexes Unterfangen. | Gleichfalls konnte unser Haus in Erfahrung bringen, dass es nach der Rückkehr Seiner Hochwohlgeboren nach Ragath zu zahlreichen Treffen mit Angehörigen des [[Familia Aranjuez|Hauses Aranjuez]] gekommen war, allen voran mit Dom [[Rafik von Aranjuez]], der im Ruf eines findigen Advokaten steht. Aller Wahrscheinlichkeit nach wurde bei diesen Gelegenheiten ein entsprechender Ehevertrag ausgehandelt - ob der erwähnten Irritationen der Vergangenheit zweifellos ein komplexes Unterfangen. | ||
So ist schließlich kaum anzunehmen, dass der [[Soberan]] einer solch traditionsreichen Familia in ein anderes Haus einheiraten würde, nicht einmal wenn es sich dabei um so alterwürd'ge Geschlechter wie derer von [[ | So ist schließlich kaum anzunehmen, dass der [[Soberan]] einer solch traditionsreichen Familia in ein anderes Haus einheiraten würde, nicht einmal wenn es sich dabei um so alterwürd'ge Geschlechter wie derer von [[:avwik:Haus Ehrenstein|Ehrenstein]] und [[Familia von Streitzig ä. H.|von Streitzig]] handelte. Umgekehrt ist kaum anzunehmen, dass die als durchaus ambitioniert geltende Comtessa so einfach auf ihren Platz in der Erbfolge verzichtet hat. Ein Übergang der Grafenwürde auf das Haus Aranjuez liegt freilich kaum im Interesse Dom Brandils, sollte bei Domna Concabella [[:avwik:Tsa|Tsas]] Segen ausbleiben, die Ewigjunge möge dies verhüten. Ein wahrhaft iuristisches Ungetüm, von dessen Lösung womöglich in den nächsten Monden noch zu hören sein wird. | ||
Gespannt darf auch die Bekanntgabe der Mitgift erwartet werden. [[Annalen:1033|1033]] hatte der frischgebackene Baron noch auf den ewigen Zankapfel [[Landedlengut San | Gespannt darf auch die Bekanntgabe der Mitgift erwartet werden. [[Annalen:1033|1033]] hatte der frischgebackene Baron noch auf den ewigen Zankapfel [[Landedlengut San Terbun|San Terbun]] verzichten müssen - zumindest dergestalt, dass das gleichermaßen von den [[Baronie Bosquirien|bosquirischen Baronen]] beanspruchte Junkergut zwar bis zur Klärung vor dem [[:avwik:Reichsgericht|Reichsgericht]] bei Dubios verbleibt, jedoch bis dahin in ein den Ragather Grafen unterstelltes Landedlengut umgewandelt wird. Augenblicklich führt die gräfliche Mundilla den entsprechenden Titel, doch könnte dieser womöglich im Rahmen des Ehevertrages zurückgegeben werden. Hinsichtlich des noch anhängigen Verfahrens ein höchst unsich'rer Gewinn freilich. Jedoch darf ausgeschlossen werden, dass sich Graf Brandil vom gleichfalls in Dubios beheimateten [[Gestüt Eslam II.]] trennen wird. Weitere in Frage kommenden Ländereien außerhalb der Baronie Dubios würden hier freilich den Rahmen sprengen. | ||
In diesem Sinne sind wir aber zuversichtlich unseren Lesern schon bald einen genauen Hochzeitstermin nennen zu können, wie auch womöglich bereits einen Teil der zweifellos illustren Gästeliste. | In diesem Sinne sind wir aber zuversichtlich unseren Lesern schon bald einen genauen Hochzeitstermin nennen zu können, wie auch womöglich bereits einen Teil der zweifellos illustren Gästeliste. |