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[[Bild:Landstaendeversammlung.jpg|right|thumb|450px|Die Landständeversammlung]] | [[Bild:Landstaendeversammlung.jpg|right|thumb|450px|Die Landständeversammlung]] | ||
Als der von Kaiser Raul eingesetzte Fürst [[Obidos von Viryamun]] im Jahre [[Annalen:2|2]] BF erstmals die Landstände, also diejenigen Almadaner, die viel ''Land'' besaßen oder ererbt hatten und für die sich der Begriff ''[[Magnat]]en'' heraus bildete, wollte er von diesen "Großen Almadas" vor allem Geld. | Als der von Kaiser Raul eingesetzte Fürst [[Obidos von Viryamun]] im Jahre [[Annalen:2|2]] BF erstmals die Landstände einberief, also diejenigen Almadaner, die viel ''Land'' besaßen oder ererbt hatten und für die sich der Begriff ''[[Magnat]]en'' heraus bildete, wollte er von diesen "Großen Almadas" vor allem Geld. | ||
Die Landstände bewilligten ihm einen Teil der Einkünfte aus ihren Ländereien, der Fürst musste ihnen aber im Gegenzug einige Vorrechte gewähren, darunter die aus dem Lehnsrecht abgeleitete Pflicht und das Recht, den Fürsten zu beraten. | Die Landstände bewilligten ihm einen Teil der Einkünfte aus ihren Ländereien, der Fürst musste ihnen aber im Gegenzug einige Vorrechte gewähren, darunter die aus dem Lehnsrecht abgeleitete Pflicht und das Recht, den Fürsten zu beraten. |