Familia nennt man die Großfamilien insbesondere der Adels- und bedeutenderen Bürgergeschlechter Almadas. Jeder Familia steht eine Soberana oder ein Soberan vor, wobei diesen gerade bei größeren Häusern in allen wichtigen Angelegenheiten ein mehrköpfiger Familienrat zur Seite steht.

Die Familien von Eigenhörigen werden nicht in diesem Sinne als Familia bezeichnet. Sie gehören faktisch zur erweiterten Familia ihrer jeweiligen Herrschaft.

Eine Auflistung bekannter almadanischer Familias findet sich in der Kategorie:Familia.

Geburt

Von Geburt an gehört jeder und jede Adlige nur zu einer Familia, auch wenn viele Adlige zwei Familiennamen führen (dann oft mit dem Partikel "y" oder mit einem Bindestrich verbunden). So wird im Regelfall bereits bei der Eheschließung der Eltern festgelegt, welcher Familia die Kinder aus dieser Verbindung angehören sollen. Der Familienname des Elternteils, dessen Familia die Kinder zugerechnet werden, wird meist als erstes genannt und kann auch an die Kindeskinder weitergegeben werden.

Eheschließung

Der Travia- oder Rahjabund, in Almada auch Khariad genannt, ist das Rückgrat der Nobleza.

Bei Eheschließung bleibt man Mitglied der Familia, in die man hineingeboren wurde, auch wenn die Kinder nicht der eigenen Herkunfts-Familia zugerechnet werden. In diesem Fall wird erwartet, dass die Interessen der Familia des Ehepartners und der Kinder vertreten werden. Auch wenn (in einzelnen Fällen) für diese große Abneigung empfunden wird oder jemand nicht gegen die Anliegen der eigenen Herkunfts-Familia handeln will, wird im Allgemeinen zumindest der Anschein gewahrt, um die Ehre der beiden Familias nicht zu beschmutzen.

Da im Regelfall beide Soberane einen Ehebund zwischen ihren Familien aushandeln (und die Verlobung zeremoniell mit einem Handschlag besiegeln), ist die Verbindung zwischen beiden Familien oft in beiderseitigem Interesse und nicht selten von dynastischen Erwägungen geprägt. Auch Eheschließungen zur Befriedung einer vorangegangenen Fehde sollen schon vorgekommen sein.

Im traditionell streitlustigen almadanischen Adel kann aber dennoch Grund für einen Zwiespalt zwischen den Interessen der "neuen" Familia und der tiefen Verbundenheit zu den Blutsverwandten entstehen. Der eine wird dann versuchen, nach Kräften zwischen den widerstreitenden Familien zu vermitteln, die andere vielleicht sich ganz auf eine der beiden Seiten schlagen (und dafür die Konsequenzen tragen müssen).

Ehebruch und Bastarde

Im sinnesfreudigen Almada kommt es nicht selten vor, dass ein Adliger vor der Ehe einen Bankert zeugt oder eine Adlige einen solchen zur Welt bringt. Das ist, anders als in anderen Gegenden des Mittelreichs, an sich nur selten ehrenrührig, weist es doch erst einmal die Fähigkeit nach, Tsas Segen empfangen zu können, was für eine künftige Eheschließung auch vorteilhaft gewertet werden kann.

Solche Bastarde können anerkannt und mit Zustimmung des Soberans in der Familia aufgezogen werden und auch das Familienwappen (gekennzeichnet mit einem Bastardbalken) führen. In die Erbfolge werden sie aber auch dann im Regelfall nicht aufgenommen. Falls das Kind von seinem adligen Elternteil nicht anerkannt wird, so gebietet die Ehre doch den meisten, es mit dem Notwendigsten zu versorgen.

(Platzhalter Ehebruch)

Scheidung

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Tod und Erbe

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