Familia

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Familia nennt man die Großfamilien insbesondere der Adels- und bedeutenderen Bürgergeschlechter Almadas. Jeder Familia steht eine Soberana oder ein Soberan vor, wobei diesen gerade bei größeren Häusern in allen wichtigen Angelegenheiten mitunter auch ein mehrköpfiger Familienrat zur Seite steht.

Die Familien von Eigenhörigen werden nicht in diesem Sinne als Familia bezeichnet. Sie gehören faktisch zur erweiterten Familia ihrer jeweiligen Herrschaft.

Eine Übersicht einflussreicher Adelsgeschlechter findet sich hier, eine Auflistung aller almadanischer Familias kann in der Kategorie:Familia eingesehen werden.

Geburt

Von Geburt an gehört jeder und jede Adlige nur zu einer Familia, auch wenn viele Adlige zwei Familiennamen führen (dann oft mit dem Partikel "y" oder mit einem Bindestrich verbunden). So wird im Regelfall bereits bei der Eheschließung der Eltern festgelegt, welcher Familia die Kinder dieser Verbindung angehören sollen. Der Familienname des Elternteils, dessen Familia die Kinder zugerechnet werden, wird meist als erstes genannt und kann auch an die Kindeskinder weitergegeben werden.

Eheschließung

Der Travia- oder Rahjabund, in Almada auch Khariad genannt, ist das Rückgrat der Nobleza.

Häufig unterliegen Ehebünde zwischen den Familias politischen oder dynastischen Erwägungen, doch auch wenn es sich um eine echte Liebesheirat handelt, gehen der Hochzeit in aller Regel mehr oder weniger lange Verhandlungen zwischen den Familienoberhäuptern voraus. Denn auch wenn in Almada die Blutsbande einen überragenden Stellenwert genießt, kann man am Ende doch immer nur einer Familie angehören. Umso diffiziler gestalten sich mitunter die Verhandlungen im Vorfeld, welcher Ehepartner am Ende beim anderen einheiratet und welcher Familie somit am Ende die zukünftigen Sprösslinge angehören.

Zumeist besteht wenig Interesse daran Ländereien, Pfründe, Titel und ggf. auch Erbansprüche in andere Familias zu überführen, sodass in der Regel die Standesperson ohne solches bei der Standesperson mit dergleichen einheiratet. Gleichwohl gebietet es die Familienehre auch für eine angemessene Mitgift aufzukommen, sodass im Zuge der Verhandlungen dann mitunter doch wieder zu übertragende Besitztümer eine Rolle spielen mögen. Insbesondere natürlich, wenn von vorneherein beide Eheleute über solche verfügen. Wo hingegen keine Güter und Adelspatente in die Ehe eingebracht werden, setzt sich in der Regel die Familia durch, welche mehr oder weniger lange in der Lage ist, die Eheleute angemessen zu versorgen oder sie mit einer standesgemäßen Apanage auszustatten - häufig also das bedeutendere Haus.

Mitunter dienen Verbindungen - die Verlobung wird von den Oberhäuptern zeremoniell per Handschlag besiegelt - auch dem Friedensschluss zwischen zwei verfeindeten Geschlechtern oder Parteiungen, wenngleich die blutige Geschichte Almadas allzu oft gezeigt hat, dass nur in seltenen Fällen alter Hader von junger Liebe auf Dauer überwunden werden konnte.

Zum Leidwesen so manches Herolds und Wappenkönigs führen die komplizierten Verhältnisse in Almada häufig auch zu Sonderkonstellationen, insbesondere im Hinblick auf die Namensführung. Für die Implikationen einer Eheschließung diesbezüglich siehe auch Almadanische Namen.

Ehebruch und Bastarde

Im sinnesfreudigen Almada kommt es nicht selten vor, dass ein Adliger vor der Ehe einen Bankert zeugt oder eine Adlige einen solchen zur Welt bringt. Das ist, anders als in anderen Gegenden des Mittelreichs, an sich nur selten ehrenrührig, weist es doch erst einmal die Fähigkeit nach, Tsas Segen empfangen zu können, was für eine künftige Eheschließung auch vorteilhaft gewertet werden kann.

Solche Bastarde können anerkannt und mit Zustimmung des Soberans in der Familia aufgezogen werden und auch das Familienwappen (gekennzeichnet mit einem Bastardbalken) führen. In die Erbfolge werden sie aber auch dann im Regelfall nicht aufgenommen. Falls das Kind von seinem adligen Elternteil nicht anerkannt wird, so gebietet die Ehre doch den meisten, es mit dem Notwendigsten zu versorgen.

(Platzhalter Ehebruch)

Scheidung

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Tod und Erbe

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