Sollen Baronien, wie im Adelscalendarium, generell als "Magnatenschaften" bezeichnet werden?--León de Vivar 17:30, 20. Apr. 2009 (UTC)
Puh. Mag zwar schön almadanisch klingen ("tönen" würde der Schweizer sagen), aber ist auch recht lang. Ist glaube ich eine Geschmacksfrage. Ich hätte nichts gegen den Terminus Baronie. --Zant 19:22, 20. Apr. 2009 (UTC)
Schlage Folgendes vor: Lehensgebilde werden mit ihrem Titel (Baronie, Grafschaft, Junkerngut etc) bezeichnet. Magnat ist ein Hochadliger mit vierschildriger adliger Abstammung (Baronie aufwärts). Magnatenschaft ist ein Erblehen eines solchen Magnaten (Baronien aufwärts). Eine Stadtmark ist also keine Magnatenschaft (da nicht erblich), ein Vogt dieser Stadtmark mit vierschildriger Abstammung aber durchaus ein Magnat.--León de Vivar 15:55, 21. Apr. 2009 (UTC)