Diskussion:Baronie Culming
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Sollen Baronien, wie im Adelscalendarium, generell als "Magnatenschaften" bezeichnet werden?--León de Vivar 17:30, 20. Apr. 2009 (UTC)
- Puh. Mag zwar schön almadanisch klingen ("tönen" würde der Schweizer sagen), aber ist auch recht lang. Ist glaube ich eine Geschmacksfrage. Ich hätte nichts gegen den Terminus Baronie. --Zant 19:22, 20. Apr. 2009 (UTC)
- Schlage Folgendes vor: Lehensgebilde werden mit ihrem Titel (Baronie, Grafschaft, Junkerngut etc) bezeichnet. Magnat ist ein Hochadliger mit vierschildriger adliger Abstammung (Baronie aufwärts). Magnatenschaft ist ein Erblehen eines solchen Magnaten (Baronien aufwärts). Eine Stadtmark ist also keine Magnatenschaft (da nicht erblich), ein Vogt dieser Stadtmark mit vierschildriger Abstammung aber durchaus ein Magnat.--León de Vivar 15:55, 21. Apr. 2009 (UTC)
- Wieder puh ;-) Ich denke, sowas muss mit den "Granden" besprochen werden - Kanzler, Stefan Tschierske o.ä. --Zant 16:02, 21. Apr. 2009 (UTC)
- Möglicherweise, ja. Werde ich demnächst mal ansprechen. Nach meiner eigenen Logik könnte eine Stadtmark durchaus eine Magnatenschaft (also ein Erblehen) sein - des Grafen oder Königs eben. Und ein Halscher Neubaron ist kein Magnat (da nicht vierschildrig). Ergibt Sinn für mich.--León de Vivar 16:12, 21. Apr. 2009 (UTC)
- Wiederum laut Glossar der HP ist ein Magnat ein landbesitzender Adliger vierschildriger Abkunft, Baronie nicht zwingend vonnöten. In einem Land wie Almada scheint mir alter Adel auch grundsätzlich wichtiger zu sein, als der aktuell gehaltene Titel. Organisatorisch würde ich im Hinblick auf die Einheitlichkeit mit den anderen wikis bei "Baronie" als Einteilung bleiben, auch wenn man sie in Almada eben auch Magnatenschaften nennen mag. --Der Sinnreiche Junker von Aranjuez 16:44, 21. Apr. 2009 (UTC)
- Wieder puh ;-) Ich denke, sowas muss mit den "Granden" besprochen werden - Kanzler, Stefan Tschierske o.ä. --Zant 16:02, 21. Apr. 2009 (UTC)
- Schlage Folgendes vor: Lehensgebilde werden mit ihrem Titel (Baronie, Grafschaft, Junkerngut etc) bezeichnet. Magnat ist ein Hochadliger mit vierschildriger adliger Abstammung (Baronie aufwärts). Magnatenschaft ist ein Erblehen eines solchen Magnaten (Baronien aufwärts). Eine Stadtmark ist also keine Magnatenschaft (da nicht erblich), ein Vogt dieser Stadtmark mit vierschildriger Abstammung aber durchaus ein Magnat.--León de Vivar 15:55, 21. Apr. 2009 (UTC)
- Wie gesagt: "Magnat" kann ja eine vom aktuellen Lehen oder administrativen Titel unabhängige Größe sein. Das würde die Doppelstruktur unterstreichen: ein "Magnat" hätte z. B. in der LSV einfach mehr Autorität, auch wenn er nicht so viel Land hat wie ein "Neuadliger".--León de Vivar 23:28, 21. Apr. 2009 (UTC)