Landstände

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Als Almadaner Landstände oder Almadaner Landständeversammlung bezeichnet man den vom König einberufenen Zusammentritt von Vertretern der almadanischen Nobleza, in dem diese nach altem Recht den König berät.

Funktion und Struktur

Der Grundgedanke der politischen Ordnung Almadas ist von Alters her eine dualistische Herrschaft, in der sich die Gesamtheit der Stände und der Monarch gegenüberstehen und zu einem Konsens gelangen müssen, um gemeinsam zu regieren. Die Landständeversammlung hat in diesem Herrschaftsmodell eine doppelte Funktion:

Einerseits treffen hier Stände und König zusammen, um die Regierungsaufgaben gemeinsam zu bewältigen. Wichtigster Punkt ist hierbei die Durchsetzung neuer Steuern, die nur gemeinsam erreicht werden kann: wie viel Geld erhält der König von den Ständen und wofür darf er es ausgeben bzw. was bekommen die Stände als Gegenleistung?

Andererseits wird bei diesem Zusammentreffen die bestehende ständische Ordnung öffentlich zur Schau gestellt und somit von und vor allen Teilnehmenden bekräftigt. Indem sie die einzige tatsächliche Öffentlichkeit des Königreiches bildet, ist sie darüber hinaus auch der Ort, an dem Verletzungen dieser Ordnung angezeigt und sanktioniert werden (beispielsweise durch einen geschleuderten Handschuh vor aller Augen oder die Defenestration, den Hinauswurf aus dem offenen oder geschlossenen Fenster).

Der Zusammentritt der Almadaner Landstände berät den Monarchen in Fragen der inneren und äußeren Landespolitik, die von Pferde- und Weinpreisen über Zölle, Steuern und Abgaben oder gewünschte Gesetzesänderungen bis hin zur geforderten Kriegserklärung an eine auswärtige Macht alles umfassen können, was die Geschicke des Königreiches tangiert und für die Gesamtheit des Adels von Interesse ist.

Dem almadanischen Eigensinn ist es zu verdanken, dass nicht nach Grafschaften oder Rang abgestimmt wird, sondern ein jeder und eine jede für sich selbst sprechen kann. Stimmberechtigt sind heutzutage alle belehnten Edelleute der Eslamskrone. Hierbei verfügen die vier Grafen über fünf Stimmen, Barone und gleichgestellte Cron-Vögte über vier, Junker und Edle über zwei und Caballeros über eine Stimme.

Die Reichsstädte Punin, Ragath und Taladur dürfen zwar ebenfalls Vertreter zum Landtag entsenden, aber den Provinzherrn zu beraten, steht ihnen nicht zu, da sie als Reichslehen de iure aus Almada herausgehoben sind.

Die Stände sitzen einander in der Landständeversammlung, die meist in Punin im Großen Saal der Hofkanzlei oder im Königssaal der Residencia stattfindet, in althergebrachter, für Auswärtige obskur anmutender Tradition, auf fünfeinhalb Bänken im Sechseck gegenüber. Fünfeinhalb Bänke deshalb, da neben den Adligen der Grafschaften Ragath, Waldwacht, Yaquirtal und Südpforte auch die der heidnisch besetzten Reichsmark Amhallas und die der geteilten (und zwischen Almada und Garetien halbierten) Landgrafschaft Caldaia eine eigene Edlenbank besetzen.

Die Leitung des Zusammentritts der Almadaner Landstände obliegt dem alle fünf Jahre aus dem Kreis der Versammelten gewählten Landständesprecher (zur Zeit Baron Alrik de Braast y Braast).

Historische Entwicklung

Die Landständeversammlung

Als der von Kaiser Raul eingesetzte Fürst Obidos von Viryamun im Jahre 2 BF erstmals die Landstände, also diejenigen Almadaner, die viel Land besaßen oder ererbt hatten und für die sich der Begriff Magnaten heraus bildete, wollte er von diesen "Großen Almadas" vor allem Geld.

Die Landstände bewilligten ihm einen Teil der Einkünfte aus ihren Ländereien, der Fürst musste ihnen aber im Gegenzug einige Vorrechte gewähren, darunter die aus dem Lehnsrecht abgeleitete Pflicht und das Recht, den Fürsten zu beraten.

Struktur und Zusammensetzung der Landstände änderten sich in der Anfangszeit stark, verfestigten sich jedoch immer mehr, so dass allein Magnaten (adlige Herren über Erbland aus mindestens vierschildriger Familie) stimmberechtigt waren und sich für jede Grafschaft eine eigene Bank herausbildete.

In der jüngeren Vergangenheit gelang es den Provinzherren Almadas jedoch, die Position der Stände durch verschiedene Maßnahmen immer weiter zu schwächen und eine immer absolutere Herrschaft aufzubauen. Dazu zählten unter anderem:

- Die Erweiterung der Stände auf den Niederadel unter Kaiser Valpo. Der Einbezug von Adligen ohne Erbland in die Ständeversammlung (wie Caballeros und Edle) wurde nötig, als die Krone zur Finanzierung ihres stehenden Heeres und weiterer Ausgaben auch von diesen Steuergelder benötigte. Diese vormals allein von den Magnaten abhängigen Aftervasallen erfuhren durch Sitz und Stimme bei der Landständeversammlung eine politische und soziale Aufwertung, legten aber nun ebenfalls einen direkten Eid auf den König ab.

Die "einfachen" Caballeros und Edlen unterstützten (und unterstützen) häufig die Position des Monarchen, weil dieser sie aus der einseitigen Abhängigkeit von ihren Lehnsherren gehoben hatte. Die Masse an neuen Mitgliedern veränderte die Stimmverhältnisse zu Gunsten des Fürsten und führte zudem dazu, dass längere Grafschaftsbänke gebaut werden mussten.

- Die Herauslösung der Städte aus den Dominien der Magnaten ab 749. Die Siedlungs- und Handelszentren entlang des Yaquir waren zu erheblichem Reichtum gelangt und indem die Könige (Al'Muktur) respektive Kaiser (Taladur, Punin) sie zu ihren eigenen Dominien machten, benötigten sie für das Eintreiben der Steuern in diesen reichen Kommunen keine Zustimmung der Landstände mehr. Im Gegenzug mussten sie den Städten jedoch häufig - sofort oder später, je nach Macht und Reichtum - die Selbstverwaltung zugestehen. Die Erzstadt Taladur erhielt sofort mit Verleihung des Reichsstadtsrechts 749 ihren eigenen Rat. Punin konnte sich bald vom kaiserlichen Podestá (Reichsvogt) befreien bzw. führte die als "Garethknechte" verschrieenen Reichsvögte jahrzehntelang an der Nase herum, während Ragath, das sich erst 1018 aus der Grafenherrschaft herauslösen konnte, immer noch einen Reichsvogt hat.

- Der sukzessive Machtzuwachs der kaiserlichen Provinzverwalter unter dem Haus von Gareth. Nach den Kaiserlosen Zeiten, in denen sowohl die Stände in Fehden zerrüttet worden waren, als auch die königliche Zentralgewalt stark gelitten hatte, bauten Perval und seine Nachfolger mit eiserner Hand die kaiserliche Bürokratie aus. Almada wurde nunmehr von garethtreuen Fürsten und Kronverwesern wie Dschijndar von Falkenberg-Rabenmund regiert, oft Beamtenseelen, die durch gezielte Personalpolitik (z. B. durch die Ersetzung des almadanischen Landeskanzlers, Junker Hilbarn Al'Shirasgan durch den einfachen Reichsritter Rafik von Taladur ä. H. oder die Einsetzung des Bürgerlichen Ansvin Ferbras zum Cronvogt der Stadtmark Punin) in Übereinstimmung mit dem kaiserlichen Oberherrn in Gareth immer mehr Verwaltungsaufgaben an sich ziehen konnten.

Die Kaiserliche Schatzgarde wurde zunehmend zum Instrument des Zwangs gegenüber säumigen Steuerzahlern, während sich die von Ständen und König bislang gemeinsam bewältigte Verwaltung Almadas immermehr im fast allmächtigen Punin konzentrierte, institutionalisierte und professionalisierte. So wurde in dieser Zeit die königliche Hofkanzlei enorm ausgebaut. Mit dem Almadanischen Landesarchiv blieb allerdings ein wichtiges Element der Legitimation unter der Herrschaft der Landstände.

- Die Einrichtung des Cronrats unter Großfürst Selindian Hal von Gareth Im Jahr 1027. Dem Machtverlust der kaiserlich-königlichen. Zentralmacht durch die Vernichtung bedeutender Teile des almadanischen Heeres in den Kriegen im Norden und Osten des Reiches und dem anschließenden Erstarken der almadanischen Landständeversammlung versuchte der Großfürst mit der Berufung einiger besonders mächtiger Magnaten einen Riegel vorzuschieben. Diese erhielten für ihre Loyalität erhebliche Vergünstigungen und können als derzeit als die eigentlichen Magnaten Almadas angesehen werden.

- Die Beschränkung der Einberufung der Stände seit Kaiser Perval. Die Aufforderung an die Landstände, sich regelmäßig zu versammeln, erfolgte fortan lediglich zu Beginn des Regierungsantritts und nur selten nahmen die Fürsten oder Kronverweser tatsächlich in persona daran teil. Auf diese Weise entzogen sich die Großfürsten zunehmend ihrer Bindung an die Beschlüsse der Landständeversammlung.

Während die Kaiser und ihre eingesetzten Verwalter (ob nun Fürsten oder Verweser) also den akzeptierten Grundkonsens der dualistischen Herrschaft in Frage stellten, indem sie aufgrund ihres Interesses an einer funktionstüchtigen Finanzverwaltung die Zentralisierung und Intensivierung der Königsherrschaft vorantrieben und immer mächtiger wurden, sanken die Almadaner Landstände in die Bedeutungslosigkeit hinab.

Seit Perval wurden die Stände nur noch selten ordentlich einberufen, weil die Kaiser und Könige ihre Ansprüche mittels ihrer zentralen Macht durchsetzen konnten und Disentes sich mit der geballten Macht der kaiserlich-großfürstlichen Truppen konfrontiert sahen.[1]

Weil die almadanischen Landstände aber immer noch ihren Stolz und ihr Standes-Bewusstsein wahrten, fuhren sie fort, von dem einzigen Recht, das ihnen faktisch geblieben war (dem zur Zusammenkunft und zur Beratung) Gebrauch zu machen. Dabei ging es jedoch immer weniger um die erste Funktion der Landständeversammlung (gemeinsames Regieren mit dem Provinzherrn) und in zunehmendem Maße um die zweite (Zustimmung zur bestehenden Ordnung zeigen und Verletzungen der Ordnung sanktionieren).

Der totale Zusammenbruch der zentralen Garether Ordnungsmacht im Jahr des Feuers 1027 begünstigte die Provinzherren gegenüber dem Kaisertum und ihren Vasallen noch stärker. Während die anderen Reichsfürsten gegenüber Rohaja 1029 in der Ochsenbluter Urkunde mehr Privilegien für sich einforderten, ging Selindian Hal noch weiter und ließ sich selbst - im Wesentlichen auf seine almadanische Hausmacht gestützt - zum Kaiser krönen.

Die geschwächten und von Stolz verblendeten Magnaten des Königreiches haben bislang keine Bedingungen für die Anerkennung dieses Schrittes gestellt. In den letzten Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass Selindian Hal mit seinem Anspruch auf die Reichskrone im Reich ziemlich alleine steht, was ihn wiederum gegenüber Forderungen seiner almadanischen Unterstützer (der Landstände) zugänglich machen müsste.

  1. Vgl. auch Punkt II der Landständeversammlung im YB 15; dort wurde hitzig über "Zehntschuldner" debattiert und von Praiosmin von Elenta gefordert "die zehntsäumigen Standesgenossen allesamt auf ihren jeweiligen Stammsitzen unter Hausarrest zu stellen, bis sie ihre SCHULDEN an Königreich und KRONE bis zum letzten Kreuzer getilgt hätten."