Diskussion:Baronie Culming: Unterschied zwischen den Versionen

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Sollen Baronien, wie im Adelscalendarium, generell als "Magnatenschaften" bezeichnet werden?--[[Benutzer:León de Vivar|León de Vivar]] 17:30, 20. Apr. 2009 (UTC)
Sollen Baronien, wie im Adelscalendarium, generell als "Magnatenschaften" bezeichnet werden?--[[Benutzer:León de Vivar|León de Vivar]] 17:30, 20. Apr. 2009 (UTC)
 
:Puh. Mag zwar schön almadanisch klingen ("tönen" würde der Schweizer sagen), aber ist auch recht lang. Ist glaube ich eine Geschmacksfrage. Ich hätte nichts gegen den Terminus Baronie. --[[Benutzer:Zant|Zant]] 19:22, 20. Apr. 2009 (UTC)
Puh. Mag zwar schön almadanisch klingen ("tönen" würde der Schweizer sagen), aber ist auch recht lang. Ist glaube ich eine Geschmacksfrage. Ich hätte nichts gegen den Terminus Baronie. --[[Benutzer:Zant|Zant]] 19:22, 20. Apr. 2009 (UTC)
::Schlage Folgendes vor: Lehensgebilde werden mit ihrem Titel (Baronie, Grafschaft, Junkerngut etc) bezeichnet. Magnat ist ein Hochadliger mit vierschildriger adliger Abstammung (Baronie aufwärts). Magnatenschaft ist ein Erblehen eines solchen Magnaten (Baronien aufwärts). Eine Stadtmark ist also keine Magnatenschaft (da nicht erblich), ein Vogt dieser Stadtmark mit vierschildriger Abstammung aber durchaus ein Magnat.--[[Benutzer:León de Vivar|León de Vivar]] 15:55, 21. Apr. 2009 (UTC)
 
:::Wieder puh ;-) Ich denke, sowas muss mit den "Granden" besprochen werden - Kanzler, Stefan Tschierske o.ä. --[[Benutzer:Zant|Zant]] 16:02, 21. Apr. 2009 (UTC)
Schlage Folgendes vor: Lehensgebilde werden mit ihrem Titel (Baronie, Grafschaft, Junkerngut etc) bezeichnet. Magnat ist ein Hochadliger mit vierschildriger adliger Abstammung (Baronie aufwärts). Magnatenschaft ist ein Erblehen eines solchen Magnaten (Baronien aufwärts). Eine Stadtmark ist also keine Magnatenschaft (da nicht erblich), ein Vogt dieser Stadtmark mit vierschildriger Abstammung aber durchaus ein Magnat.--[[Benutzer:León de Vivar|León de Vivar]] 15:55, 21. Apr. 2009 (UTC)
::::Möglicherweise, ja. Werde ich demnächst mal ansprechen. Nach meiner eigenen Logik könnte eine Stadtmark durchaus eine Magnatenschaft (also ein Erblehen) sein - des Grafen oder Königs eben. Und ein Halscher Neubaron ist kein Magnat (da nicht vierschildrig). Ergibt Sinn für mich.--[[Benutzer:León de Vivar|León de Vivar]] 16:12, 21. Apr. 2009 (UTC)
 
:::Wiederum laut Glossar der HP ist ein Magnat ein landbesitzender Adliger vierschildriger Abkunft, Baronie nicht zwingend vonnöten. In einem Land wie Almada scheint mir alter Adel auch grundsätzlich wichtiger zu sein, als der aktuell gehaltene Titel. --[[Benutzer:Der Sinnreiche Junker von Aranjuez|Der Sinnreiche Junker von Aranjuez]] 16:44, 21. Apr. 2009 (UTC)
Wieder puh ;-) Ich denke, sowas muss mit den "Granden" besprochen werden - Kanzler, Stefan Tschierske o.ä. --[[Benutzer:Zant|Zant]] 16:02, 21. Apr. 2009 (UTC)
 
Möglicherweise, ja. Werde ich demnächst mal ansprechen. Nach meiner eigenen Logik könnte eine Stadtmark durchaus eine Magnatenschaft (also ein Erblehen) sein - des Grafen oder Königs eben. Und ein Halscher Neubaron ist kein Magnat (da nicht vierschildrig). Ergibt Sinn für mich.--[[Benutzer:León de Vivar|León de Vivar]] 16:12, 21. Apr. 2009 (UTC)

Version vom 21. April 2009, 16:44 Uhr

Sollen Baronien, wie im Adelscalendarium, generell als "Magnatenschaften" bezeichnet werden?--León de Vivar 17:30, 20. Apr. 2009 (UTC)

Puh. Mag zwar schön almadanisch klingen ("tönen" würde der Schweizer sagen), aber ist auch recht lang. Ist glaube ich eine Geschmacksfrage. Ich hätte nichts gegen den Terminus Baronie. --Zant 19:22, 20. Apr. 2009 (UTC)
Schlage Folgendes vor: Lehensgebilde werden mit ihrem Titel (Baronie, Grafschaft, Junkerngut etc) bezeichnet. Magnat ist ein Hochadliger mit vierschildriger adliger Abstammung (Baronie aufwärts). Magnatenschaft ist ein Erblehen eines solchen Magnaten (Baronien aufwärts). Eine Stadtmark ist also keine Magnatenschaft (da nicht erblich), ein Vogt dieser Stadtmark mit vierschildriger Abstammung aber durchaus ein Magnat.--León de Vivar 15:55, 21. Apr. 2009 (UTC)
Wieder puh ;-) Ich denke, sowas muss mit den "Granden" besprochen werden - Kanzler, Stefan Tschierske o.ä. --Zant 16:02, 21. Apr. 2009 (UTC)
Möglicherweise, ja. Werde ich demnächst mal ansprechen. Nach meiner eigenen Logik könnte eine Stadtmark durchaus eine Magnatenschaft (also ein Erblehen) sein - des Grafen oder Königs eben. Und ein Halscher Neubaron ist kein Magnat (da nicht vierschildrig). Ergibt Sinn für mich.--León de Vivar 16:12, 21. Apr. 2009 (UTC)
Wiederum laut Glossar der HP ist ein Magnat ein landbesitzender Adliger vierschildriger Abkunft, Baronie nicht zwingend vonnöten. In einem Land wie Almada scheint mir alter Adel auch grundsätzlich wichtiger zu sein, als der aktuell gehaltene Titel. --Der Sinnreiche Junker von Aranjuez 16:44, 21. Apr. 2009 (UTC)