Landständesprecher: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Landständesprecher wird nominell alle fünf Jahre von den versammelten Ständen gewählt. Seit [[Annalen:1020|1020]] BF hat Baron [[Alrik de Braast y Braast]] diese Würde inne. Zur Bewältigung seiner Aufgaben werden dem Landständesprecher zwei | Der Landständesprecher wird nominell alle fünf Jahre von den versammelten Ständen gewählt. Seit [[Annalen:1020|1020]] BF hat Baron [[Alrik de Braast y Braast]] diese Würde inne. Zur Bewältigung seiner Aufgaben werden dem Landständesprecher zwei [[Procurador]]es zur Seite gestellt, von denen er einen selbst bestimmen kann, während der andere gewählt wird. Der Landständesprecher hat das Anrecht auf die Anrede "Eure Excellencia". | ||
==Liste der Landständesprecher== | ==Liste der Landständesprecher== |
Version vom 20. Mai 2017, 22:00 Uhr
Der Landständesprecher ist ein Ehrenamt der almadanischen Nobleza. Ihm obliegt, im Namen der Königin oder des Fürsten, die Einberufung und ordnungsgemäße Leitung des Zusammentritts der Almadaner Landstände - angesichts der sprichwörtlichen Streitlust der Almadaner eine schier unmögliche Aufgabe. Außerdem trägt er die Beschlüsse der Landstände an den Landesherrn heran und sitzt somit in dessen Cronrat.
Der Landständesprecher wird nominell alle fünf Jahre von den versammelten Ständen gewählt. Seit 1020 BF hat Baron Alrik de Braast y Braast diese Würde inne. Zur Bewältigung seiner Aufgaben werden dem Landständesprecher zwei Procuradores zur Seite gestellt, von denen er einen selbst bestimmen kann, während der andere gewählt wird. Der Landständesprecher hat das Anrecht auf die Anrede "Eure Excellencia".
Liste der Landständesprecher
- [...]
- Maqueda von Rebenthal
- Ludovigo Sforigan (?-1020 BF)
- Alrik de Braast (seit 1020 BF)