YB-S Verlöbnis zu Ragath: Unterschied zwischen den Versionen

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So ist schließlich kaum anzunehmen, dass der [[Soberan]] einer solch traditionsreichen Familia in ein anderes Haus einheiraten würde, nicht einmal wenn es sich dabei um so alterwürd'ge Geschlechter wie derer von [[:avwik:Haus Ehrenstein|Ehrenstein]] und [[Familia von Streitzig ä. H.|von Streitzig]] handelte. Umgekehrt ist kaum anzunehmen, dass die als durchaus ambitioniert geltende Comtessa so einfach auf ihren Platz in der Erbfolge verzichtet hat. Ein Übergang der Grafenwürde auf das Haus Aranjuez liegt freilich kaum im Interesse Dom Brandils, sollte bei Domna Concabella [[:avwik:Tsa|Tsas]] Segen ausbleiben, die Ewigjunge möge dies verhüten. Ein wahrhaft iuristisches Ungetüm, von dessen Lösung womöglich in den nächsten Monden noch zu hören sein wird.  
So ist schließlich kaum anzunehmen, dass der [[Soberan]] einer solch traditionsreichen Familia in ein anderes Haus einheiraten würde, nicht einmal wenn es sich dabei um so alterwürd'ge Geschlechter wie derer von [[:avwik:Haus Ehrenstein|Ehrenstein]] und [[Familia von Streitzig ä. H.|von Streitzig]] handelte. Umgekehrt ist kaum anzunehmen, dass die als durchaus ambitioniert geltende Comtessa so einfach auf ihren Platz in der Erbfolge verzichtet hat. Ein Übergang der Grafenwürde auf das Haus Aranjuez liegt freilich kaum im Interesse Dom Brandils, sollte bei Domna Concabella [[:avwik:Tsa|Tsas]] Segen ausbleiben, die Ewigjunge möge dies verhüten. Ein wahrhaft iuristisches Ungetüm, von dessen Lösung womöglich in den nächsten Monden noch zu hören sein wird.  


Gespannt darf auch die Bekanntgabe der Mitgift erwartet werden. [[Annalen:1033|1033]] hatte der frischgebackene Baron noch auf den ewigen Zankapfel [[Landedlengut San Terbun|San Terbun]] verzichten müssen - zumindest dergestalt, dass das gleichermaßen von den [[Baronie Bosquirien|bosquirischen Baronen]] beanspruchte Junkergut zwar bis zur Klärung vor dem [[:avwik:Reichsgericht|Reichsgericht]] bei Dubios verbleibt, jedoch bis dahin in ein den Ragather Grafen unterstelltes Landedlengut umgewandelt wird. Augenblicklich führt die gräfliche Mundilla den entsprechenden Titel, doch könnte dieser womöglich im Rahmen des Ehevertrages zurückgegeben werden. Hinsichtlich des noch anhängigen Verfahrens ein höchst unsich'rer Gewinn freilich. Jedoch darf ausgeschlossen werden, dass sich Graf Brandil vom gleichfalls in Dubios beheimateten [[Gestüt Eslam II.]] trennen wird. Weitere in Frage kommenden Ländereien außerhalb der Baronie Dubios würden hier freilich den Rahmen sprengen.  
Gespannt darf auch die Bekanntgabe der Mitgift erwartet werden. [[Annalen:1033|1033]] hatte der frischgebackene Baron noch auf den ewigen Zankapfel [[Landedlengut San Therbûn|San Terbun]] verzichten müssen - zumindest dergestalt, dass das gleichermaßen von den [[Baronie Bosquirien|bosquirischen Baronen]] beanspruchte Junkergut zwar bis zur Klärung vor dem [[:avwik:Reichsgericht|Reichsgericht]] bei Dubios verbleibt, jedoch bis dahin in ein den Ragather Grafen unterstelltes Landedlengut umgewandelt wird. Augenblicklich führt die gräfliche Mundilla den entsprechenden Titel, doch könnte dieser womöglich im Rahmen des Ehevertrages zurückgegeben werden. Hinsichtlich des noch anhängigen Verfahrens ein höchst unsich'rer Gewinn freilich. Jedoch darf ausgeschlossen werden, dass sich Graf Brandil vom gleichfalls in Dubios beheimateten [[Gestüt Eslam II.]] trennen wird. Weitere in Frage kommenden Ländereien außerhalb der Baronie Dubios würden hier freilich den Rahmen sprengen.  


In diesem Sinne sind wir aber zuversichtlich unseren Lesern schon bald einen genauen Hochzeitstermin nennen zu können, wie auch womöglich bereits einen Teil der zweifellos illustren Gästeliste.  
In diesem Sinne sind wir aber zuversichtlich unseren Lesern schon bald einen genauen Hochzeitstermin nennen zu können, wie auch womöglich bereits einen Teil der zweifellos illustren Gästeliste.  

Aktuelle Version vom 16. Mai 2016, 23:24 Uhr

Yaquirblick-Logo.jpg

Erschienen in den Sonderausgaben des Hauses Yaquirblick
Efferd 1036 BF


Domna Rahjada gibt Eheversprechen[Quelltext bearbeiten]

RAGATH. Wie unserem Hause jüngst zugetragen wurde, hat sich Domna Rahjada von Ehrenstein-Streitzig, mittlere Tochter von Graf Brandil von Ehrenstein und seiner Gemahlin, Ihrer Hochwohlgeboren Rohalija von Streitzig ä. H., vor wenigen Tagen mit dem Dubianer Baron Dom Hernán von Aranjuez verlobt. Eine der begehrtesten Partien des östlichen Fürstentums, die unsere schönen Lande auch schon als Brautkandidatin für den albernischen Kronprinzen Finnian vertreten durfte, ist somit vom Markt.

Eine in mehrerlei Hinsicht überraschende Entwicklung, wenngleich es unserem Hause durch umfangreiche Recherchen gelungen ist ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen. Zum einen wäre da der Umstand, dass man insbesondere Seiner Hochwohlgeboren bislang nachsagte, seine drei schönen Tochter zu hüten wie seinen Augapfel. Jahrelang gaben sich Freier, deren Eltern oder Brautwerber auf Castillo Ragath die Klinke in die Hand, und jahrein jahraus verließen sie die Grafenstadt alsbald mit leeren Händen. Freilich, irgendwann kommt auch für den treusorgendsten Elternteil der Moment, in welchem er an den Fortbestand seiner Familia denken muss. Dass nun freilich innerhalb solch kurzer Zeit nach der Jüngsten der drei Comtessas, Domna Romina von Ehrenstein-Streitzig, gleich die zweite Tochter den Travienbund einzugehen gedenkt, hätte wohl nicht einmal der findigste Buchmacher vorauszusagen vermocht. Zumal Domna Rahjada selbst dem Vernehmen nach bislang wenig Anstalten unternommen haben soll allzu eilig den heiligen Eidsegen zu sprechen. So schätzte man die Suche nach einem Bräutigam als kaum weniger diffizil als bei der Mundilla, Domna Concabella von Ehrenstein-Streitzig, ein.

Die größte Überraschung ist freilich der zukünftige Gemahl, galt das Verhältnis Seiner Hochgeboren zu dem ob seiner answinistischen Verstrickungen einst "des Rabenmaules schwarzer Junker" geheißenen Condottiere doch gelinde gesagt als gespannt. Die Erhebung in den Baronsstand ging dann auch viel mehr vom verstorbenen Bruder Ihrer Majestät aus, zumal es auch während und im Nachgang des Ferkinakrieges von 1033 BF zu zahlreichen Unstimmigkeiten nicht nur mit dem gräflichen Castellan Dom Rondrigo vom Eisenwalde gekommen sein soll, sondern gar mit Seiner Hochwohlgeboren höchstselbst.

Trotz dieser alles andere als günstigen Vorzeichen für eine eheliche Verbindung, war es womöglich Domna Rahjada selbst, die den Stein ins Rollen gebracht hatte. Beim jüngsten Pilgerzug der Magnatenschaft war durchaus nicht unbemerkt geblieben, dass Domna Rahjada die Unternehmung bereits in Dubios schon wieder verlassen hatte. Zwar ging man von einem allgemeinen Unwohlsein aus, und dass die Comtessa entweder nach Ragath zurückgekehrt sei, oder aber sich auf den umfangreichen gräflichen Ländereien in der Baronie aufhielte. Im Nachhinein passt es freilich gut zusammen, dass Dom Hernán, der zunächst aufgrund dringlicher Obliegenheiten in Omlad entschuldigt ward, statt nach Brig-Lo weiterzureisen stattdessen nach Heldor zurückkehrte. Für einen mehrtägigen Jagdausflug wie unsere Nachforschungen ergeben haben.

Gleichfalls konnte unser Haus in Erfahrung bringen, dass es nach der Rückkehr Seiner Hochwohlgeboren nach Ragath zu zahlreichen Treffen mit Angehörigen des Hauses Aranjuez gekommen war, allen voran mit Dom Rafik von Aranjuez, der im Ruf eines findigen Advokaten steht. Aller Wahrscheinlichkeit nach wurde bei diesen Gelegenheiten ein entsprechender Ehevertrag ausgehandelt - ob der erwähnten Irritationen der Vergangenheit zweifellos ein komplexes Unterfangen.

So ist schließlich kaum anzunehmen, dass der Soberan einer solch traditionsreichen Familia in ein anderes Haus einheiraten würde, nicht einmal wenn es sich dabei um so alterwürd'ge Geschlechter wie derer von Ehrenstein und von Streitzig handelte. Umgekehrt ist kaum anzunehmen, dass die als durchaus ambitioniert geltende Comtessa so einfach auf ihren Platz in der Erbfolge verzichtet hat. Ein Übergang der Grafenwürde auf das Haus Aranjuez liegt freilich kaum im Interesse Dom Brandils, sollte bei Domna Concabella Tsas Segen ausbleiben, die Ewigjunge möge dies verhüten. Ein wahrhaft iuristisches Ungetüm, von dessen Lösung womöglich in den nächsten Monden noch zu hören sein wird.

Gespannt darf auch die Bekanntgabe der Mitgift erwartet werden. 1033 hatte der frischgebackene Baron noch auf den ewigen Zankapfel San Terbun verzichten müssen - zumindest dergestalt, dass das gleichermaßen von den bosquirischen Baronen beanspruchte Junkergut zwar bis zur Klärung vor dem Reichsgericht bei Dubios verbleibt, jedoch bis dahin in ein den Ragather Grafen unterstelltes Landedlengut umgewandelt wird. Augenblicklich führt die gräfliche Mundilla den entsprechenden Titel, doch könnte dieser womöglich im Rahmen des Ehevertrages zurückgegeben werden. Hinsichtlich des noch anhängigen Verfahrens ein höchst unsich'rer Gewinn freilich. Jedoch darf ausgeschlossen werden, dass sich Graf Brandil vom gleichfalls in Dubios beheimateten Gestüt Eslam II. trennen wird. Weitere in Frage kommenden Ländereien außerhalb der Baronie Dubios würden hier freilich den Rahmen sprengen.

In diesem Sinne sind wir aber zuversichtlich unseren Lesern schon bald einen genauen Hochzeitstermin nennen zu können, wie auch womöglich bereits einen Teil der zweifellos illustren Gästeliste.


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