Aquenauer Condominatsrezess: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei Rechtsstreitigkeiten müssen beide Herrschaften angerufen werden, aus deren Vertretern das Gericht zusammengesetzt wird. Die Interessen der Königinwitwe werden hierbei von ihrem [[Gespan von Sorobán und Aquenau]] wahrgenommen. |
Version vom 27. September 2013, 15:54 Uhr
Der Aquenauer Condominatsrezess aus dem Jahr 1035 BF regelt die gemeinsame Herrschaft der Königinwitwe Tulameth saba Malkillah als Landjunkerin von Sorobán und Aquenau und der Junkerin Rahjada Al'Shirasgan y Eschgeier vom Aquenauer See über das Dorf Aquenau in der Baronie Nemento.
Gemäß der fiskalischen Wertigkeit der reichen Weinbauernhöfe des Ortes und nicht gemäß ihrer derographischen Lage wurden aus den einzelnen Höfen des Dorfes zwei ökonomisch gleichgewichtige Teile gebildet: Rahjaepart und Perainenpart genannt. Die beiden Damen, Tulameth und Rahjada, tauschen gemäß den Bestimmungen des Vertrages jedes Jahr zur mittäglichen Praiosstunde des 30. Rahja die von ihnen verwalteten Anteile miteinander, um beide adlige Damen zu "völlig gleichen Teilen in den Genuss ihrer Herrschaft über Aquenau" zu bringen, wie es im Rezess heißt. In ungeraden Jahren (1035, 1037, 1039, usw.) fallen die Intraden des Rahjaeparts Junkerin Rahjada zu und in geraden Götterläufen (1036, 1038, 1040, usw.) Landjunkerin Tulameth. Beim Perainenpart verhält es sich folglich andersherum.
Bei Rechtsstreitigkeiten müssen beide Herrschaften angerufen werden, aus deren Vertretern das Gericht zusammengesetzt wird. Die Interessen der Königinwitwe werden hierbei von ihrem Gespan von Sorobán und Aquenau wahrgenommen.