YB31 Tumult auf der Landständeversammlung
Erschienen in den Meldungen des Hauses Yaquirblick Nô 31
Praios 1029 BF (1 Hal II.)
PUNIN. Die unerhörte Meldung, dass Dom Konnar v. Berg seiner Königlichen Majestät Selindian-Hal kurz vor dessen Krönung zum einzig rechtmäßigen Kaiser des neuen Reiches nicht nur die Lehnsfolge aufgekündigt und sich ins nordmärkische Exil begeben habe, um sich dort den Parteigängern der Thronräuberin Rohaja anzuschließen (s. YB 30), sondern dass der Nordmärker nun augenscheinlich plante, Dom Konnars früheres Lehen als Einfallspforte nach Almada an sich zu reißen, löste bei ihrem Bekanntwerden auf der Versammlung der Landstände zu Punin einen Tumult aus, der zur sofortigen Abreise mehrerer Magnaten und schließlich zur Vertagung der ohnehin nur dünn besetzten Versammlung führte.
Etliche Mitglieder der Nobleza, insbesondere aus den Reihen des Südpforter Adels, waren der Landständeversammlung von vornherein ferngeblieben, da sie wegen der Kämpfe im nahen Yaquirbruch aus Sorge um ihre Lehen diese nicht sich selbst hatten überlassen wollen. Manch einer der fehlenden Magnaten war zudem selbst an den dortigen Auseinandersetzungen beteiligt und stand also mit seinen Reisigen im Felde, während zu Punin die Versammlung der Landstände zusammentrat.
So kam es, dass die meisten der sonst so lebhaft geführten Debatten in der Versammlung nur auf ein lustloses Echo stießen – wobei es in diesen Zeiten doch so Vieles zu bereden gäbe, was für die Zukunft Almadas und des Reiches von größter Wichtigkeit wäre – bis, ja bis die Vogtin der Mark Ragathsquell die Kunde aussprach, dass ihr Gemahl, Dom Amaro von Viryamun, der noch nach Jennbach gereist war, um den vom Berg von seinem Irrsinn abzubringen, dort auf Anzeichen für eine unmittelbar bevorstehende Invasion nordmärkischer Truppen gestoßen sei. Darauf brach Domna Radia ohne Verzug auf, um dem verzweifelten Hilferuf ihres Gemahls Folge zu leisten, und andere Vertreter der Descendientes taten es ihr nach (s. Bericht in dieser Ausgabe), während die Versammlung noch eine zeitlang fruchtlos darüber diskutierte, was nun am besten zu tun sei.
Von der Gräfin der Waldwacht drang unterdessen noch kein Kommentar zum ungeheuerlichen Verhalten ihres früheren Lehensmannes Konnar vom Berg in die Capitale, der es unter Missachtung aller guten Sitten und seiner Treuepflicht der Gräfin gegenüber vorgezogen hatte, zuerst den Kanzler des Königreiches, nicht aber seine direkte Lehnsherrin von seinen fehlgeleiteten Loyalitäten in Kenntnis zu setzen. Gerüchten zufolge prüft man in Taladur zurzeit, ob ein solches Verhalten nicht die formelle Ächtung des Konnar vom Berg nach sich ziehen müsse.
Stimmen aus Puniner Rechtsgelehrtenkreisen verweisen dagegen darauf, dass es sich bei dem Verzicht auf das Jennbacher Lehen offenkundig um die Tat eines Geistesschwachen handele, und dass im Falle einer Unzurechnungsfähigkeit der ehemalige Jennbacher Baron nicht wegen Verletzung seiner Lehnspflicht der Gräfin gegenüber belangt werden könne, da er mit dem Eintreten seiner Geistesschwäche nach der Maßgabe des Landrechtsbrauches ohnehin seiner Lehnsgewalt verlustig gegangen sei.
Eslam Frostwein