YB27 Vom Königinnengericht zu Al'Muktur

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Erschienen in den Meldungen des Hauses Yaquirblick Nô 27
Phex 1027 BF


AL'MUKTUR. Mit viel Spannung und einigem Bangen wurde von den Magnaten der königliche Richttag am 23. RONdra erwartet. Kein Mitglied der Nobleza hätte es gewagt, wieder nach Hause zu reisen, bevor Recht gesprochen wäre. Schließlich war Ihre Majestät, die Almadanerkönigin höchstselbst anwesend, um gemeinsam mit dem Hohen Vorsitzenden Faldor Hesindia El’Kargendes ein Urteil in der „Hüter-Affaire“ (s. YB 25, S. 12) zu fällen. Als Angeklagte vorgeladen waren der Ratsmeister der Capitale, Junker Gonzalo di Madjani, der Baron von Schelak, Ramiro de Culming y Alcorta, der Baron von Falado, Bernfried zum Rabenfels sowie die Landedlen Richeza von Kornhammer-Scheffelstein, Salandra von Therenstein und Vesijo de Fuente y Beiras – alles Magnaten, die sich um Almada auf die eine oder andere Weise verdient gemacht hatten.

Es erschienen jedoch nur der Baron von Schelak, der Faladoer und Domña Richeza, der man – wohl zu Recht – nachsagt, unter die drei schönsten Domñas des Landes zu zählen. Dom Gonzalo war heldenhaft im Kampfe um Omlad gefallen (s. S. 19), Domña Salandra harrte in der Markcapitale aus und von Dom Vesijo fehlte jede Spur.

Der Kläger, welcher der rehabilitierte Gwain von Harmamund, der neu bestallte Cronvogt zu Omlad war, erschien – durch die Sorge um seine Stadt bedingt – verspätet und überließ das Wort zunächst seinem Hauptzeugen, Dom Leon Dhachmani de Vivar. Dieser schöne Jüngling, der bisher eher durch seine vielen Amoretten im Stile eines Dom Juan denn durch Heldentaten für das Vaterland aufgefallen ist, schien aber in der Kunst, vor Gericht auszusagen, nicht sonderlich bewandert. Zwar sprach er durchaus angenehm und fließend, doch war seine Geschichte mehr als phantastisch: er habe zufällig ein nächtliches Treffen der so geheißenen Hüter des Almadin belauscht und dorten zum einen etwas über einen geplanten Mord an Seiner Excellenz, dem Kronverweser gehört und zum anderen einige der Anwesenden trotz Maskierung durch geschickte Kombinatorik als die Angeklagten erkannt. Dabei war er sich jedoch einiger entscheidender Details „nicht sicher“ oder holte so weit aus, dass man ihn für einen tulamidischen Märchenerzähler halten mochte. Wortgewaltig verteidigte sich denn auch der Schelaker, indem er seine großen Verdienste für das Königreich betonte und die Behauptungen des jungen Mannes als lachhaft zurückwies.

Zwei Aspekte stimmten die Anwesenden jedoch nachdenklich. Da war die – nicht mehr überprüfbare – Aussage des Cronvogtes: der verstorbene Dom Gonzalo habe ihm gegenüber eine Mitgliedschaft in dem verbotenen Geheimbund nicht dementiert. Außerdem hatte der Ratsmeister nachweislich die Geschwister des Hauptzeugen in seine Gewalt gebracht, angeblich, um Letzteren an einer Aussage zu hindern.

Da nun Magnatenwort gegen Magnatenwort stand, entschied der Hohe Vorsitzende schlussendlich folgendermaßen:

„Die Angeklagten werden vom Vorwurf des Hochverrates aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Zu den Entscheidungsgründen:

Zwar ist es den Angeklagten nicht gelungen, ihre Unschuld ohne Zweifel zu beweisen, die einzig verwertbare sie belastende Zeugenaussage ist aber in sich nicht schlüssig, so dass der Anklagevorwurf insgesamt als unschlüssig zu verwerfen ist.

Dabei hat das Gericht vor allem auf folgendes abgestellt: Nach der ansonsten als glaubwürdig erachteten Zeugenaussage Dom Leons konnte der Zeuge in jener bewussten Nacht nicht die Gesichter der Angeklagten erkennen. [...] Dem Zeugen ist indes kein Vorwurf zu machen, da Dunkelheit, Aufregung und Empörung [...] seinen Sinnen einen Streich gespielt haben mag. Indes will das Gericht eindeutig nicht ausschließen, dass es so gewesen ist, wie der Zeige es aussagte. Prozessual reicht es allerdings für eine Verurteilung nicht aus, denn der Grundsatz [...] setzt zunächst einmal ein in sich und aus sich selbst heraus schlüssige Anklage voraus. [...]

Die Angeklagten [...] haben [...] durch Ihr Verhalten [...] sich selbst verdächtig erscheinen lassen und sind damit selbst ursächlich geworden für die Einleitung dieses Verfahrens.

Nach alledem sind die Angeklagten mit halber Ehre frei zu sprechen.“

Die betreffenden Magnaten werden also, um ihre Ehre wieder vollständig herzustellen, entweder Beweise für ihre Unschuld liefern oder eine ehrenhafte Queste erfüllen müssen. Wie wir aus Schelak erfahren konnten, hat Dom Ramiro de Culming y Alcorta eine solche bereits angetreten.

Zafira Almanzor