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(Landedlengut Madaluna (aus AB Der Trovere); Verknüpfung mit Schlacht auf den Feldern von Arindon) |
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Das '''Landedlengut Madaluna''' ist ein königliches Afterlehen im Norden der [[Baronie Culming]]. Es steht unter der Herrschaft des Landedlen [[Correro di Madaluna]]. | Das '''Landedlengut Madaluna''' ist ein königliches Afterlehen im Norden der [[Baronie Culming]]. Es steht unter der Herrschaft des Landedlen [[Correro di Madaluna]]. | ||
==Historie== | ==Historie== | ||
Domna [[Jezabela di Barrizal]], die Junkerin des Lehens, das zuvor anders hieß, fiel am 14. Travia [[Annalen:1034|1034]] BF auf den [[lfwiki:Schlacht auf den Feldern von Arindon|Feldern von Arindon]] als Teil eines Culminger Aufgebots im Heer der [[lfwiki:Josmina von Bregelsaum|Josmina von Bregelsaum]]. Sie hinterließ keine rechtmäßigen Nachkommen. In den Wirren der [[Taifa]]s gelang es Baron [[Stordan von Culming]] zunächst nicht, rechtskräftig einen Nachfolger zu belehnen. | |||
Dies wollte im Jahre [[Annalen:1039|1039]] BF Gräfin [[Gerone vom Berg]] nutzen, um die Macht des Culmingers zu beschneiden. Unter Bezugnahme auf alte Präzedenzfälle wies sie vor dem [[Königlich Almadanischen Hochgericht]] nach, dass die Junkerin die unrechtmäßige Sache Domna Josminas zu ihrer eigenen gemacht und sich somit durch ihren Schlachtentod unrechtmäßig ihrer Lehnspflicht entzogen habe, sie dabei aber keine Schuld treffe, weil sie nachweislich im Gefolge ihres Lehnsherrn, Dom Stordan von Culming gehandelt habe, welchem insofern die ganze Schuld anzulasten sei, weshalb das Junkergut der Grafschaft Südpforte anheimfalle. Dom Stordan, wissend um die Stoßrichtung der Gräfin, welche in der Südpforte über keine eigene Hausmacht verfügt, wies derlei Argumentation von sich, konnte sich dem Urteilsspruch jedoch nur entziehen, indem er das Junkergut der Almadinkrone überantwortete. Fürst Gwain in seiner Weisheit überantwortete das Junkergut als Landedlengut dem Taifado und [[Condottiere]] [[Correro di Madaluna]], welcher zur rechten Zeit die Zeichen der Zeit erkannt und Marschallin [[Gerone vom Berg]] sein [[Tercio]] einst bei der Befriedung der [[Grafschaft Südpforte]] angedient hatte. | Dies wollte im Jahre [[Annalen:1039|1039]] BF Gräfin [[Gerone vom Berg]] nutzen, um die Macht des Culmingers zu beschneiden. Unter Bezugnahme auf alte Präzedenzfälle wies sie vor dem [[Königlich Almadanischen Hochgericht]] nach, dass die Junkerin die unrechtmäßige Sache Domna Josminas zu ihrer eigenen gemacht und sich somit durch ihren Schlachtentod unrechtmäßig ihrer Lehnspflicht entzogen habe, sie dabei aber keine Schuld treffe, weil sie nachweislich im Gefolge ihres Lehnsherrn, Dom Stordan von Culming gehandelt habe, welchem insofern die ganze Schuld anzulasten sei, weshalb das Junkergut der Grafschaft Südpforte anheimfalle. Dom Stordan, wissend um die Stoßrichtung der Gräfin, welche in der Südpforte über keine eigene Hausmacht verfügt, wies derlei Argumentation von sich, konnte sich dem Urteilsspruch jedoch nur entziehen, indem er das Junkergut der Almadinkrone überantwortete. Fürst Gwain in seiner Weisheit überantwortete das Junkergut als Landedlengut dem Taifado und [[Condottiere]] [[Correro di Madaluna]], welcher zur rechten Zeit die Zeichen der Zeit erkannt und Marschallin [[Gerone vom Berg]] sein [[Tercio]] einst bei der Befriedung der [[Grafschaft Südpforte]] angedient hatte. |