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==Herzogin/Herzogengattin== | ==Herzogin/Herzogengattin== | ||
Laut [[Archiv.Dokument1038 Ehevertrag Concabella von Ehrenstein-Streitzig und Hagrobald vom Großen Fluss|Vertragswerk]] I.1 ist sie allerdings nicht als ''Herzogin'' anzureden, sondern tatsächlich als ''Herzogengattin''. Das lässt natürlich Raum für Spekulation, inwiefern ihr das erlaubt oder eben verbietet den Titel an sich zu führen...--[[Bild:Familia-Aranjuez-nur-Schild.png|18px|link=Benutzer:Der Sinnreiche Junker von Aranjuez]] [[Benutzer:Der Sinnreiche Junker von Aranjuez|Der Sinnreiche Junker von Aranjuez]] 14:20, 20. Sep. 2015 (CEST) | Laut [[Archiv.Dokument1038 Ehevertrag Concabella von Ehrenstein-Streitzig und Hagrobald vom Großen Fluss|Vertragswerk]] I.1 ist sie allerdings nicht als ''Herzogin'' anzureden, sondern tatsächlich als ''Herzogengattin''. Das lässt natürlich Raum für Spekulation, inwiefern ihr das erlaubt oder eben verbietet den Titel an sich zu führen...--[[Bild:Familia-Aranjuez-nur-Schild.png|18px|link=Benutzer:Der Sinnreiche Junker von Aranjuez]] [[Benutzer:Der Sinnreiche Junker von Aranjuez|Der Sinnreiche Junker von Aranjuez]] 14:20, 20. Sep. 2015 (CEST) | ||
:Das mag sein, dennoch existiert kein Titel "Herzogengattin". So wie auch kein Titel "Königsgattin/-gemahlin" exisiert, sondern nur der eines Prinzgemahls, da der König protokollarischüber der Königin stehen würde. Sie ist die Gattins des Herzogs, führt dazu aber keinen eigenen Titel (mit Ausnahme der, die sie schon hatte oder extra zu besprochen bekommt), wenn sie nicht als "Herzogin" betitelt werden dürfte.--[[Benutzer:Rondrastein|Rondrastein]] 14:28, 20. Sep. 2015 (CEST) |
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