Archiv:1032 ING Weißensteiner Schluss

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[...] dass unter Strafe und Acht jene gestellt werden, welche den Friedensschluss von Weidleth haben gestört durch Tat und Wort. In Sonderheit der König von Almada Selindian Hal von Gareth. Bis zum Ende der gesetzten Frist sollen Gespräche und Verhandlungen eine Rückkehr von Almada ins Reich ermöglichen.

[...] dass seine kaiserliche Hoheit und königliche Majestät Selindian Hal von Gareth den Treueid versagt hat und also den Schutz und den Schirm der Krone Rauls nicht besitzt. Gleiches gilt für die almadanischen Edlen und Stände, so sie nicht den Eid geleistet haben. In geziemender Restitution und in ordentlicher rechtlicher Weise und ohne Exzess werde der Eid geleistet und eine angemessene und festgesetzte Summe als Entschädigung und Sühne sowohl der Krone Rauls als auch der Horaskrone übergeben, ausgehändigt und entleistet. Dies sei auch angemessene Kompensation für das Moratorium, dass das Horasreich für den Bruch des Weidlether Friedens gewährte.

[...] dass Almada, das Königreich. aufgefordert, bestimmt und befohlen ist sich unter die Macht der Krone Rauls zu zwingen, so es nicht gezwungen werden will. [...] Frist [...] 23. Boron 1034 BF [...]

[...] dass Almada mit Knechtung, Strafen und Oberacht überzogen werde, so nicht bis zum Tage Ultimo, dem 23. Boron 1034 BF, alle Eidleistungen, Sühnezahlungen und Ehrbezeugungen dargebracht wurden vor die Augen und die Ohren der Reichsstände und der Kaiserin darselbst.

[...] Bußlos mag die Missetäter, namentlich die Krone und die Stände Almadas, dann zur Rechenschaft ziehen, sich an ihnen schadlos halten und sie der Unfriedung unterziehen, wer dies unter Ableistung des Thronwehrgeldes [...] tut [...]

[...] dass die Krone Almadas [...] dem Lehnsgeber heimfalle [...]. Reichsrecht bricht das Recht der Provinzen [...]

-Unvollständige Abschrift des Weißensteiner Schlusses, verfügt im Ingerimmmond 1032 BF auf der Kaiserpfalz Weißenstein in der Markgrafschaft Windhag