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[[Bild:FestungsstadtAlMuktur.jpg|right|thumb|500px|''' ''Die Festungsstadt Al'Muktur'' ''']] | [[Bild:FestungsstadtAlMuktur.jpg|right|thumb|500px|''' ''Die Festungsstadt Al'Muktur'' ''']] | ||
Ähnlich wie bei [ | Ähnlich wie bei [Zehnt|Großem und Kleinem Zehnt]] oder dem [[Zehnt|Blutzehnt]] handelt es sich bei der Sondersteuer um eine Besonderheit des almadanischen Zehntwesens. Sie wurde im Zeitalter der [[Die Ratsfürstenzeit - Herrschaft des Goldes|Puniner Ratsfürsten]] | ||
([[Annalen:164|164]] – [[Annalen:335|335]] BF) als Wehr- und Verteidigungssteuer eingeführt und wird seither von allen Magnatenschaften, Städten und Krongütern eingezogen. | ([[Annalen:164|164]] – [[Annalen:335|335]] BF) als Wehr- und Verteidigungssteuer eingeführt und wird seither von allen Magnatenschaften, Städten und Krongütern eingezogen. | ||