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{{Gebäude|Standort=[[Ragath]]|Eigentümer=[[Grafschaft Ragath|Grafen von Ragath]]|Funktion=Residenz, Gerichtsort|Hauptnutzer=Graf [[Brandil von Ehrenstein ä. H.]] | {{Gebäude|Standort=[[Ragath]]|Eigentümer=[[Grafschaft Ragath|Grafen von Ragath]]|Funktion=Residenz, Gerichtsort|Hauptnutzer=Graf [[Brandil von Ehrenstein ä. H.]] | ||
|Entstehung=873 v. BF, mehrfach umgebaut|Baustil=bosparanisch, al'madisch, eslamidisch|Bewohner=|Bewaffnete=|Besonderheiten=}} | |Entstehung=873 v. BF, mehrfach umgebaut|Baustil=bosparanisch, al'madisch, eslamidisch|Bewohner=|Bewaffnete=|Besonderheiten=}} | ||
Das '''Castillo Ragath''' thront mächtig oberhalb der [[Ragath|gleichnamigen Reichsstadt]]. Erbaut auf dem selben mächtigen Felsenberg, den schon die Legionen Kaiser [[avwik:Belen-Horas|Belen-Horas]]' 873 v. BF vorfanden und für die Errichtung des ''Castellum Ragathium'' verwendeten, ist die unter der Ägide des ersten Emirs von Al'Mada wieder errichtete Feste heute Sitz Seiner Hochwohlgeboren [[Brandil von Ehrenstein ä. H.]], des Grafen von [[Grafschaft Ragath|Ragath]]. Bemerkenswert ist, dass die Stadt Ragath im Götterlauf [[1018|1018]] BF zur Reichsstadt erhoben wurde, das Castillo aber Teil der Grafschaft blieb. So entsteht die kuriose Situation, dass der Graf zum Erreichen seines Lehens eine Stadt durchqueren muss, die ihm nicht untertan ist. | Das '''Castillo Ragath''' thront mächtig oberhalb der [[Ragath|gleichnamigen Reichsstadt]]. Erbaut auf dem selben mächtigen Felsenberg, den schon die Legionen Kaiser [[avwik:Belen-Horas|Belen-Horas]]' 873 v. BF vorfanden und für die Errichtung des ''Castellum Ragathium'' verwendeten, ist die unter der Ägide des ersten Emirs von Al'Mada wieder errichtete Feste heute Sitz Seiner Hochwohlgeboren [[Brandil von Ehrenstein ä. H.]], des Grafen von [[Grafschaft Ragath|Ragath]]. Bemerkenswert ist, dass die Stadt Ragath im Götterlauf [[1018|1018]] BF zur Reichsstadt erhoben wurde, das Castillo aber Teil der Grafschaft blieb. So entsteht die kuriose Situation, dass der Graf zum Erreichen seines Lehens eine Stadt durchqueren muss, die ihm nicht untertan ist. | ||