Gräflich Taladur
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Das Gräfliche Eigengut Taladur umschließt die Reichsstadt Taladur und liegt am firunwärtigen Ufer des Valquir. Ursprünglich lebten hier viele Elfen, die mit der Zeit aber immer mehr von Zwergen und Menschen verdrängt wurden.
Derographie
Lage

Gräflich Taladur, im Herzen der Valguzia gelegen, grenzt gen Rahja an die Baronie Hérisson, gen Firun an die Baronie Jennbach und an die oberirdischen Gebiete der ambosszwergischen Bergfreiheit Tosch Mur, gen Efferd an die Baronie Bangour und gen Praios, teilweise getrennt durch den Valquir, die Yaquirtaler Baronie Nordhain.
Örtlichkeiten
Wahlweise auf einem Karren oder hoch zu Ross über die Eisenstraße oder mit einem Treidelkahn auf dem Valquir von Praios her kommend, kann der Reisende bereits in Aldea Nova oder Neudorf seine erste Taladura verzehren. Der Fischerort gehört zwar zur Baronie Hérisson, ist jedoch der Taladurer Familia Starazza hörig. Dort kann der Valquir auf einer morschen alten Holzbrücke überquert werden, um in das zur Baronie Nordhain gelegene Dorf Nesterbrück zu gelangen. Der eigentliche Beginn Taladurer Herrschaft ist jedoch das kleine Castillo San Cardasso, das, zur Reichsstadt Taladur gehörend, Zollfeste und Flusshafen zugleich ist. Oberhalb von San Cardasso ist der Valquir nicht mehr schiffbar. Von hier kann an klaren Tagen bereits die zehn Meilen firunwärts auf einem der Hügel der Valguzia die Streitturmstadt selbst erspäht werden. Taladur ist das wirtschaftliche und politische Herz der Waldwacht.
Wie die Starazza, so haben sich auch andere Taladurer Patrizier im direkten Umland der Streitturmstadt niedergelassen und in den sanften Hügeln Valguzias ihre Landgüter errichtet, aus denen sie ihre Einkommen beziehen. Dazu zählen unter anderem die in der Rosszucht tätige Familia Cordellesa mit ihrer Hacienda Caballata sowie der Finca de la Vega, einem Weingut, die ebenfalls Pferde züchtende Familia Cavazaro mit der Hacienda della Estrellas oder die Landedlen von Zalfor, die ein ausgedehntes Weingut im Nordwesten ihr Eigen nennen.
Von Taladur aus führt die Königliche Landstraße gen Firun, um sich durch die Valguzia bis Pundred und den Königsforst bis Jennbach zu ziehen. Efferdwärts der Königlichen Landstraße erstreckt sich das Junkergut Valguziena mit seinem befestigten Hauptort Curission. Die Eisenstraße derweil führt gen Efferd. Nach etwa zwölf Meilen, am Zusammenfluss von Selke und Valquir, muss letzterer Valquir mit einer Fähre überquert werden. Nach weiteren zehn Meilen bietet die Taberna de Cuatro Caminos eine gute Möglichkeit zur Einkehr, ehe sich die Eisenstraße, an Hundred vorbei, in die Baronie Bangour und ins Tosch Mur weiterschlängelt.
Entlang des Valquir führt auch der mühsame Karrenweg nach Calcato, einem Minendorf am südwestlichen Ende eines bewaldeten Ausläufers des Ambossgebirges, in dem seit dem VI. Jahrhundert der für die Tuchfärberei kostbare Alaunstein abgebaut wird. Etwa zwanzig Meilen nordöstlich davon, jenseits des bewaldeten Bergrückens, liegt die beinahe ebenso alte Minensiedlung Premura, die über eine Abzweigung von der Königlichen Landstraße zwischen Taladur und Curission oder von Calcato aus über einen weitestgehend unbekannten Fellachenpfad durch die Berge erreicht werden kann. Beide Alaundörfer gehören zum Besitz der Reichsstadt Taladur, was Gräfin Groschka von Waldwacht sehr verdrießt. Der Gräfin Lehnstreue schuldig ist dagegen das Tal der Selke, welche südwestlich von Calcato entspringt und sich in den Valquir ergießt. Hier wird Eisenerz abgebaut. Efferdwärts davon liegt das Junkergut Ignatu, wo ebenfalls ein edler Tropfen gekeltert wird.
Dominien
Gräflich Taladur gliedert sich in sechs Afterlehen, von denen die Gräfin das Edlengut Selkethal auf Lebenszeit ausgegeben hat. Die beiden Junkergüter Ignatu und Valguziena sind dagegen Erblehen.
Das Landedlengut Zalfor dagegen ist dem direkten Einfluss der Gräfin entzogen, weil es auf Lebenszeit vom Almadanerfürsten ausgegeben wird. Auch die verstreut liegenden Gebiete der Reichsstadt Taladur (die Stadt selbst, das Castillo San Cardasso sowie die Minenorte Calcato und Premura) unterliegen nicht dem Grafen- sondern dem Reichsrecht.