Diskussion:Praiosstift Dalias

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Interessierte und motivierte junge Praiosgeweihte mögen sich gerne beim Stiftskapitel präsentieren. Ein Nachweis adliger (8 adlige Urgroßeltern) und ehelicher Geburt ist freilich unerlässlich! Sollten die Kandidaten noch nicht alt genug sein, um sich selbst präsentieren zu können, kann auch gerne der Soberan der Familia vorstellig werden. Im Zweifel reichen auch die niederen Weihen der Praioskirche. Ein einwandfreier und geistlicher Lebenswandel sind dagegen nicht zwingend erforderlich. Personen, die eine Abstammung aus dem Landadel des Yaquirtals oder des landlosen Adels Süd-Almadas vorweisen können, werden bei gleicher "Qualifikation" bevorzugt genommen. Der Stiftskapitular ihres Vertrauens nimmt Geschenke gerne an. --Dom Gualdo 19:24, 8. Feb. 2012 (CET)

Einordnung

Wie ordnen wir das ein? Als Unterlehen von Dalias/Artésa/Nemento oder als Gebäude oder...? Ohne da jetzt ein Fass ohne Boden zum aventurischen Kirchenrecht aufzumachen, meine ich.--León de Vivar 22:24, 8. Feb. 2012 (CET)

Wir könnten es in die gleiche Kategorie packen wie Santa Catalina im Taubental - also: Tempel/Heiliger Ort. Das scheint mir die einfachste Lösung. Sind ja doch recht ähnliche Institutionen. --Dom Gualdo 09:08, 9. Feb. 2012 (CET)

Ok. Im Taubental habe ich allerdings zwischen dem Kloster Santa Catalina als Tempel/Heiliger Ort und dem Rahjastift als politischer Einheit (Dominie) unterschieden. Das war möglicherweise eine etwas künstliche Einteilung, die aber aus der Textfülle resultierte. Falls es bei San Lumino und Santa Ucuria jemals so weit kommen sollte, kann man das ja immer noch tun.--León de Vivar 10:14, 9. Feb. 2012 (CET)
Ich würde kirchlichen Liegenschaften normalerweise keine lehnsrechtliche Relevanz zusprechen.--Der Sinnreiche Junker von Aranjuez 23:54, 9. Feb. 2012 (CET)