Archiv:1026 PER Petition der Landstände an Königin Rohaja

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Petition

Euer Allerdurchlauchtigste Hoheit, im Namen der Versammlung der Almadaner Landstände zur königlichen Reichsstadt Punin entbiete ich Euch ehrergebenste Grüße.

Die almadanischen Landstände haben auf Ihrer 1023. ordentlichen Sitzung eine Petition verfasst, die ich Euer Allerdurchlauchtigsten Hoheit in ihrer Würde als Königliche Majestät der Almadaner Lande zur Kenntnis bringen möchte.

Lasst mich zuvor jedoch dies einleitend sagen: Euer Majestät wissen, dass der Adel Almadas allzeit treu dem Hause Rauls ergeben war. Kein Kampf, an dem Almadaner Waffen nicht wehrhaft teilnahmen und den Schild der Ehre der Almadanerkönige und Großfürsten verteidigten. Waren es nicht die Almadaner, die im Kampfe wider den Dämonenmeister (UNHEILIG) ein freiwilliges monetäres Opfer brachten, wie es kein anderes Fürstentum vermochte und es immer noch tun? Waren es nicht die Almadaner, die an der Trollpforte die Blüte ihrer Jugend als Opfer darbrachten?

Wir ersuchen daher Euer Königliche Majestät folgende Beschlussempfehlung wohlwollend prüfen und umzusetzen:

Ad Primo: Der vom Almadanerkönig Brin I. von Almada im Jahre 22 Hal gegebene Reichsfrieden, verlängert mit Beschluss des Kronkonvents im Jahre 26 Hal, wird dahingehend geändert, dass die nach dem Almadaner Landrechtsbrauch als heilig und RONdragefällig gesetzten Regeln über das allgemeine Fehde- und Femerecht von dem Reichsfrieden nicht berührt werden. Ergo solle es einem jedem Magnaten und Caballero der Almadaner Lande weiterhin gestattet sein, den Schild der Ehre nach dem heiligen dreistufigen Rechte des Landrechtsbrauches zu verteidigen.

Ad Secundo: Entsprechend dem Almadaner Landrechtsbrauch, welcher die männliche Primogenitur für alle Zeiten im Königreich und Großfürstentum Almada festschreibt, werde Seine Prinzliche Hoheit, Selindian Hal, Graf des Yaquirtals, mitnichten zum König, wohl aber zum Großfürsten Almadas gekrönt.

Ad Tertio: Die mittnächtlich gelegenen Lande der Landgrafschaft Caldaia, welche anno 391 vor Hal an das Königreich Garetien gingen, werden ihrer angestammten Heimat dem Königreich und Großfürstentum Almada zurückübereignet. Für die mehr als 400 Götterläufe andauernde Entziehung der Eigentums- und Besitzrechte an diesen Landen werden dem Königreich und Großfürstentum Almada, von der Grafschaft Eslamsgrund und dem Königreich Garetien die hieraus gezogenen Früchte sowie ein in das Ermessen Ihrer Majestät gestellte Entschädigung zugesprochen.

Ad Quarto: Die Reichsmark Amhallah, von den novadischen Heiden im Jahre 67 vor Hal, dem Königreich und Großfürstentum unrechtmäßig entrissen, bleibt unbestrittener, unaufgegebener und ewiger Bestandteil Almadas. Die im Zuge der Reconquista befreite Stadt Omlad wird Königlich-Großfürstliches Lehen, bis zur endgültigen Befreiung der ganzen Reichsmark. Wir ersuchen Ihre Majestät einen Königlichen Vogt für die befreite Stadt Omlad einzusetzen.

Zur Begründung der Petition sei Folgendes angemerkt:

Ad Primo: Zur Frage des Reichsfriedens

Der Reichsfrieden in seiner grundsätzlichen Natur soll nicht angetastet werden. Gleichwohl ist eine Konkretisierung dahingehend notwendig, dass die Regelungen des Almadaner Landrechtsbrauchs über das dreistufige Fehdesystem vom Reichsfrieden unberührt bleiben. Dies ist nicht nur ein juridisches Gebot, wie es uns von den Hohen Gelehrten der Rechtsschule zu Punin bestätigt wurde, denn der Bereich des Ehrenhändels ist nicht allein eine Frage des Landrechts, sondern auch ein Gebot der Ehre. Seit Ausrufung des Reichsfriedens sind die Magnaten in der Verteidigung ihres Rufes und Ansehens derart eingeschränkt, dass sie sich teils in fremde Herren Länder begeben müssen, um den Geschäften der Ehre nachzugehen.

Ad Secundo: Zur Frage der Großfürstenwürde

Alldieweil der Almadaner Landrechtsbrauchs die männliche Primogenitur auf alle Zeiten festschreibt, und Seine Prinzliche Hoheit Selindian-Hal weise auf die Königswürde zugunsten Eurer Majestät verzichtete, wünscht sich der Almadaner Adel nichts sehnlicher, als dass man Seiner Prinzlichen Hoheit den Titel des Großfürsten von Almada zuspreche. Auf welche Weise könnten die Bande zwischen den Almadaner Landen und dem Hause Rauls besser verknüpft sein, als durch einen Abkömmling Rauls selber? Euer Königliche Majestät könnten sich dann auch umso fester zupackend um all die Belange des Reiches an sich verdient machen, wenn Ihr die Almadaner Lande nur sicher in der Hand eines Anverwandten wisst.

Ad Tertio: Zur Frage der Landgrafschaft Caldaia

Die Nordhälfte der Landgrafschaft Caldaia ist mit Beschluss seiner Kaiserlichen Majestät Eslams I., sintemal Fürst von Almada, anno 391 vor Hal dem Königreiche Garetien zugesprochen worden und in der Grafschaft Eslamsgrund aufgegangen. Diese Schenkung ist in der bekannten Caldaia-Bulle beurkundet. Der Annex zu dieser Bulle aber verlangt eine angemessene Entschädigung der Almadaner Landstände für den Verlust des mittnächtlichen Caldaias. Im Zuge der Rückeroberung Omlads durch die Reconquista ist eine Abschrift dieses Annexes, der offenbar in Vergessenheit geraten war, nun zurück in die Hände der Landstände geraten.

Wir können diesem Annex daher nun die genau vereinbarte Entschädigung entnehmen, welche Kaiser Eslam den Landständen zusprach. Wenn Ihr erlaubt, so will ich Folgendes zitieren:

'Itzo solle meinen treuen Vasallen für den Verlust der mittnächtlichen Lande der Grafschaft Caldaia Folgendes zugesprochen werden: Die tatsächliche Sachherrschaft über die Lande zwischen ... und ... .'

Jene Entschädigung ist, wie ein jeder weiß, niemals in die Tat umgesetzt worden. Daher muss auch die Schenkung Caldaias an das Königreich Garetien als unwirksam bezeichnet werden, da sie unter der Auflage erfolgte, dass eine Entschädigung der genannten Art zu erteilen war. Des weiteren ist festzustellen, dass die vereinbarte Entschädigung nunmehr aus tatsächlichen Gründen objektiv unmöglich geworden ist, da sich die genannten Lande nicht mehr im Besitz der Krone befinden.

Eine Heilung des Bruchs der Schenkungsvereinbarung ist daher nicht mehr möglich, die mittnächtlichen Lande sind daher dem Königreich und Großfürstentum Almada zurückzugewähren.

Darüber hinaus steht den Almadander Landständen als damaliger Vertragspartei eine Entschädigung für die 400 Jahre anhaltende unrechtmäßige Vorenthaltung der caldaischen Lande zu.

Anspruchsgegner für diesen Schadenersatz sind als Gesamtschuldner der Graf von Eslamsgrund sowie das Königreich Garetien.

Ad Quarto: Zur Frage der Reichsmark Amhallah

Jene ureigenen almadanischen Lande sind dem Königreich durch die heidnischen Novadi geraubt worden. Nunmehr ist es dem Almadaner Adel unter gewaltigen Anstrengungen gelungen, die Stadt Omlad am mittäglichen Ufer des Yaquir den Heiden zu entreißen. Wir bitten Eure Majestät, als Königin von Almada, diese Stadt aus unseren Händen wieder in Empfang zu nehmen und einen Vogt, der in Ihrem Namen walten solle, für Omlad zu ernennen.

Wir danken Eurer Majestät für die Gelegenheit unsere Anliegen vorzutragen und verbleiben allzeit als treue und aufrechte Diener Eurer Majestät.

-Petition der Landstände vom Perainemond 1026 BF, verwahrt im Landesarchiv zu Punin