Diskussion:Almadaner Landrechtsbrauch
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Gibt es irgendjemanden, der sich bemüßigt und befähigt fühlt, hier mal kurz was zum A.L.B. zu skizzieren? Und: Wann gilt der A.L.B. und wann das jeweilige Grafenrecht der Grafschaft? Was ist der Unterschied? Das scheint mir bei den jeweiligen Dominien auch nicht einheitlich geregelt. Es muss ja vorerst kein detaillierter Artikel mit Paragraphen und Zitaten sein, aber eine kurze Erklärung, was was ist und wann was angewendet wird, fände ich erhellend. :) Danke!-- Von Scheffelstein 16:06, 6. Aug. 2017 (CEST)