Archiv:1024 HES 01 Schluss der Landstände: Unterschied zwischen den Versionen

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''Ad tertio: Marschall [[Ancuiras Alfaran]] fordert seinen geschworenen Blutfeind, den [[Khorim Uchakbar|vormaligen Grafen]] des [[Grafschaft Yaquirtal|Yaquirtals]], zu einem heiligen Zwölferkampf als Götterurteil auf Leben und Tod. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, rüsten die Landstände zum Angriff auf ein noch näher zu bestimmendes Ziel in der besetzten [[Reichsmark Amhallas]], welchen die Heiden allein durch Annahme des Zwölferkampfes zu vermeiden vermögen. So die Heiden in diesem Kampf unterliegen, fällt der bedrohte Ort als Faustpfand zurück an die Krone Almadas.
''Ad tertio: Marschall [[Ancuiras Alfaran]] fordert seinen geschworenen Blutfeind, den [[Khorim Uchakbar|vormaligen Grafen]] des [[Grafschaft Yaquirtal|Yaquirtals]], zu einem heiligen Zwölferkampf als Götterurteil auf Leben und Tod. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, rüsten die Landstände zum Angriff auf ein noch näher zu bestimmendes Ziel in der besetzten [[Reichsmark Amhallas]], welchen die Heiden allein durch Annahme des Zwölferkampfes zu vermeiden vermögen. So die Heiden in diesem Kampf unterliegen, fällt der bedrohte Ort als Faustpfand zurück an die Krone Almadas.


''Ad quarto: Die Grafenstadt [[Al'Muktur]] wird mit Anbeginn des Götterlaufes [[Annalen:1025|32]] Hal zur Königlich Almadanischen Stadt erhoben. Die Grafenstadt [[Jurios]] wird ebenfalls mit Anbeginn des Götterlaufes 32 Hal zur Königlich Almadanischen Stadt erhoben. Die Kgl. Almad. Städte Al'Muktur und Jurios erhalten sodann das Privileg des Stapelrechts; zudem darf im Umkreis von dreimal zwölf rohalschen Landmeilen kein konkurrierender Markt mehr abgehalten werden. Zum Dank für diese Regalien fallen der Krone Almadas die Hälfte der dort eingenommenen Marktzölle zu. Der Antrag auf Erhebung der Ortschaften [[Dâl]] und [[Jassafheim]] fand keine überzeugende Mehrheit an Fürsprechern und wurde abgelehnt. Gleiches gilt für das Ersuchen der [[Junkergut Hornenfurt|Dominie Hornenfurt]], der Dorfschaft [[Travianis]] das Stadtrecht zu verleihen. Zum Gfl. Yaquirtaler Markt wurde auf letztes Geheiß des zurückgetretenen Barons Ancuiras Alfaran die Dorfschaft [[Ratzingen]] erklärt, allda seine Hochwohlgeboren [[Selindian Hal von Gareth|Selindian Hal v. Yaquirtal]] und Banus [[Praiodar von Streitzig ä. H.]] diesen Erlass mit Freude annahmen.
''Ad quarto: Die Grafenstadt [[Al'Muktur]] wird mit Anbeginn des Götterlaufes [[Annalen:1025|32]] Hal zur Königlich Almadanischen Stadt erhoben. Die Grafenstadt [[Jurios]] wird ebenfalls mit Anbeginn des Götterlaufes 32 Hal zur Königlich Almadanischen Stadt erhoben. Die Kgl. Almad. Städte Al'Muktur und Jurios erhalten sodann das Privileg des Stapelrechts; zudem darf im Umkreis von dreimal zwölf rohalschen Landmeilen kein konkurrierender Markt mehr abgehalten werden. Zum Dank für diese Regalien fallen der Krone Almadas die Hälfte der dort eingenommenen Marktzölle zu. Der Antrag auf Erhebung der Grafenstadt [[Dâl]] und des freiherrlichen Marktes [[Jassafheim]] fand keine überzeugende Mehrheit an Fürsprechern und wurde abgelehnt. Gleiches gilt für das Ersuchen der [[Junkergut Hornenfurt|Dominie Hornenfurt]], der Dorfschaft [[Travianis]] das Stadtrecht zu verleihen. Zum Gfl. Yaquirtaler Markt wurde auf letztes Geheiß des zurückgetretenen Barons Ancuiras Alfaran die Dorfschaft [[Ratzingen]] erklärt, allda seine Hochwohlgeboren [[Selindian Hal von Gareth|Selindian Hal v. Yaquirtal]] und Banus [[Praiodar von Streitzig ä. H.]] diesen Erlass mit Freude annahmen.


[Siegel und Zeichen der Rohaja von Almada]
[Siegel und Zeichen der Rohaja von Almada]