Ratsmeister: Unterschied zwischen den Versionen

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Je nach örtlicher Gesetzgebung ist hierzu die Mitgliedschaft in einer Gilde oder Zunft, die Zugehörigkeit zur Geweihtenschaft einer Kirche der Zwölfe, ein Zehntaufkommen in einer gewissen Höhe oder die Ansässigkeit in der Stadt seit mehreren Generationen notwendig. Wenngleich sie zumeist von bürgerlicher Abkunft sind, übersteigt die Macht der Ratsmeister der [[Städte|Reichsstädte]] heute oftmals die des alteingesessenen Adels, was vielen [[Magnat]]en Unbehagen bereitet.
Je nach örtlicher Gesetzgebung ist hierzu die Mitgliedschaft in einer Gilde oder Zunft, die Zugehörigkeit zur Geweihtenschaft einer Kirche der Zwölfe, ein Zehntaufkommen in einer gewissen Höhe oder die Ansässigkeit in der Stadt seit mehreren Generationen notwendig. Wenngleich sie zumeist von bürgerlicher Abkunft sind, übersteigt die Macht der Ratsmeister der [[Städte|Reichsstädte]] heute oftmals die des alteingesessenen Adels, was vielen [[Magnat]]en Unbehagen bereitet.


In Landstädten und anderen Ortschaften ohne Reichsrecht wird der Sprecher des Rates hingegen als [[Alcalde]] bezeichnet.
In Landstädten und anderen Ortschaften ohne Reichsrecht wird der Sprecher des Rates hingegen seit alters her als [[Alcalde]] bezeichnet.


[[Kategorie:Titel]]
[[Kategorie:Titel]]