2.609
Bearbeitungen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Der '''Ehevertrag Concabella von Ehrenstein-Streitzigs''' regelt die juristischen und dynastischen Verhältnisse hinsichtlich der Hochzeit der Thronfolgerin der [[Grafschaft Ragath]], Domna [[Concabella von Ehrenstein-Streitzig]]s, mit dem Erbprinzen des [[:avwik:Haus vom Großen Fluss|Hauses vom Großen Fluss]], Dom [[:avwik:Hagrobald Gutwin vom Großen Fluss|Hagrobald vom Großen Flusses]]. Da es sich jeweils um [[Mundillo|Mundilla]] und Mundillo bedeutender [[Familia|Geschlechter]] und Erben großer Lehen und Titel handelte, waren langwierige Verhandlungen im Vorfeld nötig. | Der '''Ehevertrag Concabella von Ehrenstein-Streitzigs''' regelt die juristischen und dynastischen Verhältnisse hinsichtlich der Hochzeit der Thronfolgerin der [[Grafschaft Ragath]], Domna [[Concabella von Ehrenstein-Streitzig]]s, mit dem Erbprinzen des [[:avwik:Haus vom Großen Fluss|Hauses vom Großen Fluss]], Dom [[:avwik:Hagrobald Gutwin vom Großen Fluss|Hagrobald vom Großen Flusses]]. Da es sich jeweils um [[Mundillo|Mundilla]] und Mundillo bedeutender [[Familia|Geschlechter]] und Erben großer Lehen und Titel handelte, waren langwierige Verhandlungen im Vorfeld nötig. | ||
==Hintergrund== | |||
[[Bild:ConcabellavEhrensteinStreitzig.jpg|right|thumb|400px|Comtessa [[Concabella von Ehrenstein-Streitzig|Concabella Blanca von Ehrenstein-Streitzig]] und ihr Lieblingsfalke ''Shalimar'']] | |||
Auf der Suche nach einer geeigneten Braut für den erstgeborenen Sohn [[:avwik:Herzogtum Nordmarken|Herzog]] [[:avwik:Hartuwal Gorwin vom Großen Fluss|Hartuwals]] stießen die [[:avwik:Nordmarken|Nordmärker]] im Laufe des Jahres [[Annalen:1037|1037]] BF auf das [[Familia von Ehrenstein-Streitzig|Haus von Ehrenstein-Streitzigs]]. Viele Götterläufe hatte Graf [[Brandil von Ehrenstein]] seine [[Familia von Ehrenstein-Streitzig#Die Comtessas|drei Töchter]] eifersüchtig vor Galanen und Brautwerbern gehütet, und dennoch kam die Anfrage beinahe zu spät: im Rahja [[Annalen:1036|1036]] hatte [[Rahjada von Ehrenstein-Streitzig]] [[Hernán von Aranjuez]] geehelicht, und [[Romina von Ehrenstein-Streitzig]] war [[Antorio von Jurios]] versprochen. | |||
Blieb nur noch [[Concabella von Ehrenstein-Streitzig]]. Diese jedoch war [[Mundilla]] der [[Familia]], und würde dereinst als Nachfolgerin ihres Vaters [[Grafschaft Ragath|Gräfin von Ragath]]. [[:avwik:Hagrobald Gutwin vom Großen Fluss|Hagrobald vom Großen Fluss]] jedoch war nicht nur selbst [[:alb:Albernia|albernischer]] [[:alb:Großer Fluss (Grafschaft)|Graf vom Großen Fluss]], sondern würde eines Tages auch Herzog der Nordmarken sein. Folglich suchten eigentlich beide Parteien Kandidaten, die in das jeweilige Herrscherhaus hätten einheiraten sollen. Um nun weder auf [[Castillo Ragath]], noch auf [[:avwik:Eilenwïd-über-den-Wassern|Eilenwïd-über-den-Wassern]] die Erbfolge ändern zu müssen, bedurfte es, auf [[Ragatien|ragatischer]] Seite hauptsächlich durch [[Rafik von Aranjuez]] geführter, komplexer Verhandlungen, um doch noch eine Heirat arrangieren zu können. | |||
Dennoch blieb es für die Grafenfamilie eine schwere Entscheidung, schließlich ermangelte es der Erstgeborenen nicht an noblen Bewerbern. Den Ausschlag gab, nachdem die Sicherung des Fortbestandes des Hauses Ehrenstein-Streitzig durch die Bestimmungen des Kontraktes gewährleistet war, die Aussicht in Erbprinz Hagrobald einen mächtigen Fürsten als Schwiegersohn und Verbündeten zu gewinnen. Immerhin galt die Herrschaft über Ragath auch nach über 20 Götterläufen immer noch als [[:Familia von Ehrenstein-Streitzig#Die Grafenfrage|umstritten]]. Demzufolge beinhaltet der geschlossene Vertrag auch eine Beistandsklausel, welche Grafschaft und Herzogtum zu gegenseitiger Waffenhilfe verpflichtet. | |||
Die Eheschließung selbst wurde indes erst am 27. Firun [[Annalen:1038|1038]] zu [[:avwik:Elenvina|Elenvina]] anlässlich der Krönung Hagrobald vom Großen Flusses zum nordmärkischen Herzog verkündet, war doch sein Vater im Vormonat unter nicht vollständig geklärten Umständen Meuchlern zum Opfer gefallen. Obgleich [[:avwik:Mittelreich|Kaiserin]] [[:gar:Rohaja von Gareth|Rohaja]] der Zeremonie beiwohnte, bleibt abzuwarten wie sie und die übrigen Großen des Reiches reagieren werden. Immerhin ist das ohnehin mächtige Herzogenhaus bereits mit einer Grafschaft außerhalb seiner Stammprovinz belehnt, und mit dem reichen Ragath kommt nun für mindestens eine Generation eine weitere hinzu. | |||
In Anbetracht des anberaumten Heerzuges wider [[:avwik:Helme Haffax|Haffax]] indes mussten die Hochzeitsvorbereitungen rasch vonstatten gehen, war die Zeremonie doch bereits für den 4. Peraine angesetzt. | |||
==Der Kontrakt im Wortlaut== | |||
{{Quelle | {{Quelle | ||
|Text=[...] '''I) Grundsätzliches''' | |Text=[...] '''I) Grundsätzliches''' | ||
Zeile 74: | Zeile 87: | ||
''1a) Solange die Ehe besteht und sich nachfolgend die Herzogenkrone in der Hand des Hauses vom Großen Fluss und die Grafenkrone in der Hand des Hauses von Ehrenstein-Streitzig befindet, ist man sich zu gegenseitiger Waffenhilfe mit einem jeweils festgelegten Kontingent verpflichtet. Das Kontingent umfasst zwei Banner Soldaten in voller Sollstärke solange beide Parteien noch leben und ein Banner solange noch eine Partei lebt. Die Waffenhilfe erlischt sobald beide Parteien bei Boron weilen. | ''1a) Solange die Ehe besteht und sich nachfolgend die Herzogenkrone in der Hand des Hauses vom Großen Fluss und die Grafenkrone in der Hand des Hauses von Ehrenstein-Streitzig befindet, ist man sich zu gegenseitiger Waffenhilfe mit einem jeweils festgelegten Kontingent verpflichtet. Das Kontingent umfasst zwei Banner Soldaten in voller Sollstärke solange beide Parteien noch leben und ein Banner solange noch eine Partei lebt. Die Waffenhilfe erlischt sobald beide Parteien bei Boron weilen. | ||
''1b) Das Kontingent kann ganz oder teilweise durch entsprechende Subsidiengelder ersetzt werden. Bezahlung und Unterhalt von zwei Banner Söldner gelten für einen Zeitraum von drei Monden. Als Berechnungsgrundlage gelten die Angaben der aktuellen Ausgabe des [[:avwik:Khunchomer Kodex|Khunchomer Kodex]]. [...]|Quellenangabe=Bestimmungen des Ehevertrags zwischen Concabella von Ehrenstein-Streitzig und Hagrobald vom Großen Fluss, Version der Gräflich Ragather Kanzlei auf [[Castillo Ragath]], [[Annalen: | ''1b) Das Kontingent kann ganz oder teilweise durch entsprechende Subsidiengelder ersetzt werden. Bezahlung und Unterhalt von zwei Banner Söldner gelten für einen Zeitraum von drei Monden. Als Berechnungsgrundlage gelten die Angaben der aktuellen Ausgabe des [[:avwik:Khunchomer Kodex|Khunchomer Kodex]]. [...]|Quellenangabe=Bestimmungen des Ehevertrags zwischen Concabella von Ehrenstein-Streitzig und Hagrobald vom Großen Fluss, Version der Gräflich Ragather Kanzlei auf [[Castillo Ragath]], [[Annalen:1038|1038]] BF}} | ||
[[Kategorie:Archiv. | [[Kategorie:Archiv.Dokument1038]] |