Diskussion:Radmon von Elenta: Unterschied zwischen den Versionen

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:::Und noch was: Wie ist das: Kann ein Geweihter denn Reichsvogt sein? Müsste der nicht selbst von einem Vogt/Administrador vertreten werden, sobald er sich weihen lässt? So im Sinne der Trennung von Kirchen- und Staatsgewalt?--[[Benutzer:Von Scheffelstein|Von Scheffelstein]] 15:54, 15. Jun. 2011 (CEST)
:::Und noch was: Wie ist das: Kann ein Geweihter denn Reichsvogt sein? Müsste der nicht selbst von einem Vogt/Administrador vertreten werden, sobald er sich weihen lässt? So im Sinne der Trennung von Kirchen- und Staatsgewalt?--[[Benutzer:Von Scheffelstein|Von Scheffelstein]] 15:54, 15. Jun. 2011 (CEST)
::::Rohal verbat Geweihten "mehr Land zu besitzen, als sie mit eigenen Händen bestellen können". 596 BF wurde etwas Ähnliches im ''Garether Pamphlet'' auch für Magiebegabte verfügt. Erst 1014 BF, auf dem großen Hoftag, wurden diese Regelungen im Reichsrecht gelockert. Geweihte und Magier dürfen nun mittelbar (über Vögte) Lehensnehmer und -geber sein - was letztlich auf Kirchenlehen hinausläuft. Mit dem Almadaner Landrechtsbrauch ließe sich zwar so etwas in der Regel auch in der länger zurückliegenden Vergangenheit rechtfertigen, aber da es sich hier um ein ''Reichs''lehen handelt, gilt Reichsrecht. Dazu hat SteveT Dom Radmons Erhebung zum Reichsvogt mit 986 zu einer Zeit angegeben, als Reto Kaiser des Reiches und gleichzeitiger König Almadas wohl ordentlich den Daumen drauf hatte und sich einen solchen Bruch des Reichsrechts wohl kaum erlaubt hätte.--[[Benutzer:León de Vivar|León de Vivar]] 17:49, 15. Jun. 2011 (CEST)
::::Rohal verbat Geweihten "mehr Land zu besitzen, als sie mit eigenen Händen bestellen können". 596 BF wurde etwas Ähnliches im ''Garether Pamphlet'' auch für Magiebegabte verfügt. Erst 1014 BF, auf dem großen Hoftag, wurden diese Regelungen im Reichsrecht gelockert. Geweihte und Magier dürfen nun mittelbar (über Vögte) Lehensnehmer und -geber sein - was letztlich auf Kirchenlehen hinausläuft. Mit dem Almadaner Landrechtsbrauch ließe sich zwar so etwas in der Regel auch in der länger zurückliegenden Vergangenheit rechtfertigen, aber da es sich hier um ein ''Reichs''lehen handelt, gilt Reichsrecht. Dazu hat SteveT Dom Radmons Erhebung zum Reichsvogt mit 986 zu einer Zeit angegeben, als Reto Kaiser des Reiches und gleichzeitiger König Almadas wohl ordentlich den Daumen drauf hatte und sich einen solchen Bruch des Reichsrechts wohl kaum erlaubt hätte.--[[Benutzer:León de Vivar|León de Vivar]] 17:49, 15. Jun. 2011 (CEST)
:::Im Lexikon (Artikel Leibeigenschaft) steht: "Eine besondere Art der Fürsorge, die selbst im Mittelreich an einigen Orten noch gepflegt wird, ist das "Recht der ersten Nacht", Hier genehmigt sich der Adel das Privileg, einer Leibeigenen (oder seltener einem Leibeigenen) in der Hochzeitsnacht anstelle des Ehegatten beizuwohnen. Bei Heiratswilligen ist dies keineswegs beliebt und ist in manchen Gegenden mit ein Grund für die Landflucht vieler Unfreier in die Städte." Man kann's sich also aussuchen, ob "an einigen Orten" zutrifft oder nicht. --[[Benutzer:Derograph|Derograph]] 18:36, 15. Jun. 2011 (CEST)
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