Chronik.Ereignis1033 LSV 01

Ragath, 3. Praios 1033 BFBearbeiten

Im Rittersaal des Castillo RagathBearbeiten

Autor: Dom Alrik

Ein feiner, heller Glockenklang gemahnt die Domnas und Doms, sich auf ihre Plätze zu begeben. Der Landständesprecher, Alrik de Braast y Braast, blickt zufrieden in die Runde. Auf fünfeinhalb Bänken haben sich die Magnaten des Königreiches versammelt, und die Reihen sind gut gefüllt. Er gibt einem Diener kurz ein Zeichen und die Türen zum großen Rittersaale auf Burg Ragath werden geschlossen.

Dom Alrik erhebt sich und trotz seiner 67 Götterläufe ist er noch immer eine beeindruckende Gestalt, annähernd zwei Schritt groß, massig wie ein Yaquirtaler Barrique, mit einem formidablen Gesichtserker versehen und einem silbrig-glänzenden Bart, der ihm trotz seiner Größe etwas Zwergisches gibt.

„Domnas und Doms, Magnaten des Königreiches! Ich heiße Euch herzlich willkommen auf Burg Ragath – auch in Namen des Hausherrn, Seiner Hochwohlgeboren, Graf Brandil von Ehrenstein – und erkläre hiermit die 1031. Sitzung der Almadaner Landstände für eröffnet.“

„Vivat Almada“, schallt es von den Bänken zurück und Dom Alrik setzt sich.

„Als einzigen Beratungspunkt haben wir den sogenannten Weißensteiner Schluss, genauer gesagt die dort enthaltenen Passagen betreffend das Almadaner Königreich, seine Magnaten und Seine Kaiserliche Majestät. Schreiber, lese Er die betreffenden Passagen noch einmal vor.“

Der Schreiber holt eine amtliche Schriftrolle hervor und liest:

„[...] dass unter Strafe und Acht jene gestellt werden, welche den Friedensschluss von Weidleth haben gestört durch Tat und Wort. In Sonderheit der König von Almada Selindian Hal von Gareth. Bis zum Ende der gesetzten Frist sollen Gespräche und Verhandlungen eine Rückkehr von Almada ins Reich ermöglichen.

[...] dass seine kaiserliche Hoheit und königliche Majestät Selindian Hal von Gareth den Treueid versagt hat und also den Schutz und den Schirm der Krone Rauls nicht besitzt. Gleiches gilt für die almadanischen Edlen und Stände, so sie nicht den Eid geleistet haben. In geziemender Restitution und in ordentlicher rechtlicher Weise und ohne Exzess werde der Eid geleistet und eine angemessene und festgesetzte Summe als Entschädigung und Sühne sowohl der Krone Rauls als auch der Horaskrone übergeben, ausgehändigt und entleistet. Dies sei auch angemessene Kompensation für das Moratorium, dass das Horasreich für den Bruch des Weidlether Friedens gewährte.

[...] dass Almada, das Königreich. aufgefordert, bestimmt und befohlen ist sich unter die Macht der Krone Rauls zu zwingen, so es nicht gezwungen werden will. [...] Frist [...] 23. Boron 1034 BF [...]

[...] dass Almada mit Knechtung, Strafen und Oberacht überzogen werde, so nicht bis zum Tage Ultimo, dem 23. Boron 1034 BF, alle Eidleistungen, Sühnezahlungen und Ehrbezeugungen dargebracht wurden vor die Augen und die Ohren der Reichsstände und der Kaiserin darselbst.

[...] Bußlos mag die Missetäter, namentlich die Krone und die Stände Almadas, dann zur Rechenschaft ziehen, sich an ihnen schadlos halten und sie der Unfriedung unterziehen, wer dies unter Ableistung des Thronwehrgeldes [...] tut [...]

[...] dass die Krone Almadas [...] dem Lehnsgeber heimfalle [...]. Reichsrecht bricht das Recht der Provinzen [...]"

„Nun, ihr habt die Worte gehört. Die Aussprache ist eröffnet“, spricht Dom Alrik.

Chronik:1033
Die Landständeversammlung
Teil 01