Archiv:1024 HES 01 Schluss der Landstände

Die Beschlüsse des Zusammentritts der Almadaner Landstände vom 1. Boron 31 Hal

Gesiegelt von den Procuradores Cambados von Arganzon und Ramiro Alcorta von Schelak. Der Almadanerkönigin vorgetragen von Seiner Exzellenz, dem Landständesprecher Alrik de Braast y Braast. Gutgeheißen und zur Geltung gelangt durch Ihre Almadanerkönigliche Majestät Rohaja I. von Gareth-Almada. Dem Volke kundgetan und verlautbart durch die Herolde der Krone.

Ad primo: Zum zweiten Procurador der Landstände wurde Baron Ramiro Escario Alcorta zu Schelak bestimmt.

Ad secundo: Die auf der sogeheißenen »Mundschenk-Liste« verzeichneten, zehntschuldigen Dominien (Artesa, Braast, Culming, Madasee, Schelak und Scheffelstein) verpflichten sich bei der Unbeflecktheit ihres Namens, die ausstehenden Zehntschulden schnellstmöglich zu begleichen. Auf Fürsprache des Infanten Dom Eslam von Eslamsbad und Punin verzichtet die Krone in ihrem gesonderten Fall vorläufig auf Strafung der Zehntschuldner.

Ad tertio: Marschall Ancuiras Alfaran fordert seinen geschworenen Blutfeind, den vormaligen Grafen des Yaquirtals, zu einem heiligen Zwölferkampf als Götterurteil auf Leben und Tod. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, rüsten die Landstände zum Angriff auf ein noch näher zu bestimmendes Ziel in der besetzten Reichsmark Amhallas, welchen die Heiden allein durch Annahme des Zwölferkampfes zu vermeiden vermögen. So die Heiden in diesem Kampf unterliegen, fällt der bedrohte Ort als Faustpfand zurück an die Krone Almadas.

Ad quarto: Die Grafenstadt Al'Muktur wird mit Anbeginn des Götterlaufes 32 Hal zur Königlich Almadanischen Stadt erhoben. Die Grafenstadt Jurios wird ebenfalls mit Anbeginn des Götterlaufes 32 Hal zur Königlich Almadanischen Stadt erhoben. Die Kgl. Almad. Städte Al'Muktur und Jurios erhalten sodann das Privileg des Stapelrechts; zudem darf im Umkreis von dreimal zwölf rohalschen Landmeilen kein konkurrierender Markt mehr abgehalten werden. Zum Dank für diese Regalien fallen der Krone Almadas die Hälfte der dort eingenommenen Marktzölle zu. Der Antrag auf Erhebung der Grafenstadt Dâl und des freiherrlichen Marktes Jassafheim fand keine überzeugende Mehrheit an Fürsprechern und wurde abgelehnt. Gleiches gilt für das Ersuchen der Dominie Hornenfurt, der Dorfschaft Travianis das Stadtrecht zu verleihen. Zum Gfl. Yaquirtaler Markt wurde auf letztes Geheiß des zurückgetretenen Barons Ancuiras Alfaran die Dorfschaft Ratzingen erklärt, allda seine Hochwohlgeboren Selindian Hal v. Yaquirtal und Banus Praiodar von Streitzig ä. H. diesen Erlass mit Freude annahmen.

[Siegel und Zeichen der Rohaja von Almada]

[Siegel und Zeichen der Procuradores der Landstände]

-von der Königin unterzeichnete Schlussurkunde vom Hesinde 1024 BF, verwahrt im Landesarchiv zu Punin