Diskussion:Königlich Barras

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Version vom 18. Mai 2016, 23:20 Uhr von Rondrastein (Diskussion | Beiträge)
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Ich würde vorschlagen, in diesem Fall beim Begriff Administrador zu bleiben, da in Almada ein Landvogt in der Regel als Kgl./Fürstl. Administrador im Baronsrang betrachtet wird (Landvogt von Punin, Landvogt von Kornhammer, Landvogt von Khahirios). Der Administrador ist gleichzeitig allgemeiner und eine Ebene darunter (in diesem Falle ja Verwalter eines Edlenguts)--Familia-Vivar-nur-Schild.png León de Vivar 22:22, 18. Mai 2016 (CEST)

Das liest sie hier in meinen Augen anders. Dort steht ja explizit, dass ein Landvogt ein Administrador eines Lehens der Eslamskrone ist. Köngilich Barras ist, egal ob nun Edlengut, Baronie oder Grafschaft, eben ein solches Eigengut der Krone ist, demnach steht dem Verwalter der Titel eines Landvogt zu. :-)--Rondrastein 01:20, 19. Mai 2016 (CEST)
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