YB42 Horasio della Pena viergeteilt!
Erschienen in den Meldungen des Hauses Yaquirblick Nô 42
Travia 1037 BF
Horasio della Pena viergeteilt! Prozess spottete jeder Beschreibung![Quelltext bearbeiten]
Das Haus Yaquirblick erreichte dieser Gastkommentar aus den südlicheren yaquirischen Landen. Irschan Romeroza Rodne beobachtete Ende Travia des Jahres 1037 BF den Prozess gegen den berühmt-berüchtigten Condottiere Horasio della Pena in Oberfels.
Dieser wurde von einem der schärfsten Widersacher Horasios im Auftrag des unerfahrenen Rimon Salingôrs geleitet. Sowohl della Pena als auch Salingôr beanspruchen unrechtmäßig für sich die liebfeldische Grafschaft Bomed. Dabei leitete doch die verschollene Josmina von Bregelsaum, die tapfere Verteidigerin von Eslamsberge, doch aus dem Frieden von Weidleth rechtmäßige Ansprüche auf den Grafenthron von Bomed ab.
Insofern mag es für unsere almadanischen Leser irrelevant sein, was ein unrechtmäßiger Graf (Rimon) dem anderen unrechtmäßigen Grafen (Horasio) für einen Schauprozess bereitet. Aber hier kann man sehen, wie bei den Horasknechten das Recht so ausgelegt wird, wie es gerade plaisiert.-Hinweis der Schriftleitung
OBERFELS/UNTERFELS. Rege Reiseaktivitäten nahmen im Travia des Jahres 1037 im Yaquirbruch zu. Die Kunde, dass der von den Landständen[1] erkorene und vor Praios zum Landgrafen von Bomed gesalbte Horasio della Pena aus Kullbach arretiert wurde, ging schnell umher. Hierfür war niemand geringeres als Rimon Salingôr, einer seiner Mitbewerber um die Grafenkrone Bomeds, verantwortlich, der sich nun in einer Art Geheimprozess seines Gegners entledigen wollte.
Welch Posse das ganze sein würde, war natürlich schon dadurch klar, dass der - durch den Frieden von Weidleth abgeleitete - legitime Anspruch von Josmina von Bregelsaum auf den Grafenthron Bomeds hier nicht einmal diskutiert wurde, was eigentlich das Mindeste gewesen wäre.
Salingôr hatte bei diesem Prozess nicht die Rechnung mit dem Kullbacher gemacht, dem es trotz seiner illegitimen Gefangennahme gelang seine - leider nur noch wenigen - Anhänger nach Unterfels zu bringen, da ihm getreue Wachen entsprechende Schreiben aus seiner Zelle schmuggelten, um seine Anhänger zu alarmieren. Der Prozess wurde aus Sicherheitsgründen nach Oberfels verlegt, da man in Unterfels sich wohl nicht in der Lage sah, einen solchen Prozess ungestört durchzuführen.
Im Palazzo Yaquirbruch führte dann das "gräfliche" Gericht des falschen Grafen den Prozess durch - unter Leitung von Horasios altem Widersacher Comto Erlan Sirensteen von Irendor, der in den Zeiten der Taifados mehr als einmal vor den Truppen Horasios fliehen musste. Dass das “gräfliche” Gericht überhaupt nicht zuständig war, interessierte natürlich nicht. Damit der Prozess auch “richtig” im Sinne des jungen Rimon ausgehen würde, hatte man sogar extra einen Rechtsgelehrten zur Verteidigung beauftragt, der aufgrund seiner körperlichen Gebrechen nicht in der Lage gewesen wäre, den Prozess zu führen geschweige denn das Gericht überhaupt erst einmal zu erreichen.
Doch da hatten die Schergen Salingôrs und deren Mirhamionette “Graf” Rimon nicht della Penas Schreiben bedacht und so fand sich mit Auricanius von Urbet ein ehrwürdiger Geweihter des Turaniterordens ein, der die Verteidigung Horasios sicherstellte. Die Nervosität bei den illegitimen Besetzern des Grafenthrones wuchs, doch bevor es zu einem Aufruhr kam, akzeptierte Sirensteen zähneknirschend und mit geballter Faust den Verteidiger.
Doch damit sollte es dann auch schon gewesen sein - denn natürlich lehnte das Gericht die Anträge des gut vorbereiteten Verteidigers ab: So beispielsweise die Feststellung ob der Unzuständigkeit des Gerichts für dieses Verfahren, da Graf Horasio della Pena als Hochadliger nur vor einer höheren Instanz ein Verfahren zu erwarten habe. Fast schien Comto Erlan auf diese Feststellung nur zu warten, denn man merkte ihm an, wie er ein triumphierendes Lächeln vermeiden wollte, als der Verteidiger just dieses Thema ansprach. Doch das Lächeln gefror auf den Lippen des Richters, da anscheinend einer der Schöffen nicht mit dem Gegenargument hervorkam, was der Comto als neutraler Richter dann hätte beurteilen müssen. Daher musste Sirensteen selbst auf ein dem Gericht vorliegendes Schreiben der Krone hinweisen, aus welchem klar hervorgehen würde, dass Graf Horasio niemals dem Hochadel angehört habe. Ein Schreiben welches die Verteidigung nur aus der Ferne sehen konnte und vom Richter schnell wieder eingepackt wurde. So schnell, dass man mutmaßen mag, dass das Siegel auf dem Schreiben zwar wirklich vom Comto Protector stammte - aber vielleicht hatte er nur seinen eigenen Schwager, denn das ist niemand anderes als Erlan Sirensteen, über dessen Neffen und Nichten informiert...
Auch die Unzuständigkeit des Richters und seiner Schöffen wollte das Hohe Gericht nicht feststellen, obwohl diese sich in der Person des Richters natürlich am Offensichtlichsten offenbarte: Seit Jahrzehnten pflegen die Sirensteens und die della Penas eine Feindschaft (wiewohl niemand mehr so genau weiß warum - mutmaßlich aufgrund der Gegnerschaft des Kullbachers zu Vascal ya Berîsac, mit dem Comto Erlan seit ebenso langer Zeit freundschaftlich verbunden ist), dennoch sah sich Sirensteen nicht als befangen an, da er ja schließlich in Unterfels in der Vergangenheit zum Praetor nobile gewählt worden war, einst Schöffe am Horashof gewesen war und alleine dadurch seine Unbefangenheit klar ersichtlich sei. Eine wirkliche Begründung war das natürlich nicht.
Ebenso schnell wurde der Befangenheitsantrag gegenüber Gerone vom Berg abgebügelt und inhaltlich nicht bewertet und erst beim dritten Antrag kamen die geplanten Ranküne des Gerichts zu Fall. Während Sirensteen schon wieder die Worte “Abgelehnt” formulieren wollte, musste der zweite Schöffe di Piastinza zugeben, dass er fürwahr aktenkundig sich gegenüber della Pena ausgesprochen hatte und daher befangen sei!
Man kann sich vorstellen welch Aufruhr das gab (vor allem weil mit diesem Maß auch eine Befangenheit Sirensteens ohne Probleme hätte begründet werden können) und vor allem der junge Rimon Salingôr schien sehr aufgebracht darüber zu sein, dass der ihm Untergebene nicht weiter als Schöffe gegen seinen alten Widersacher zur Verfügung stehen würde.
Derselbige Salingôr versuchte dann auch noch den Ausfall des Schöffens durch eine Art dämokratische Wahl zu ersetzen, als er die anwesenden Edelleute aufrief, sich doch für eine oder einen der ihrigen zu entscheiden. Es erforderte mehr als eine Einflüsterung ihn davon abzubringen und ihn aus einer Auswahl an möglichen Schöffen selbst entscheiden zu lassen, so wie es sich für einen rechtmäßigen Grafen geziemt. Aber der (un)rechtmäßige Graf saß ja zu dem Zeitpunkt wieder im Kerker. Nicht einmal das Amüsement ob dieser Farce wurde ihm gegönnt.
Als dann endlich ein neuer Schöffe gefunden ward begann endlich der eigentliche Prozess. Ehrwürden Cerdon für die Anklage durfte die von ihm einberufenen Zeugen lang und breit befragen, erzielte jedoch dabei kaum bis keinerlei verwertbaren Resultate. Es schien so, als ob der nahende Boronmond die befragten Zeugen an das borongefällige Schweigen erinnerte. Der armen Verteidigung wurde jeweils nur eine Frage an die Zeugen der Anklage gestattet und insgesamt ergab die Befragung keine wirkliche Wissensmehrung. Dass beispielsweise Comto Trezzi, der Einflüsterer des Rimon Salingôr, sich eher negativ zu Horasio äußert, genau wie der ehemalige Verbündete Alricilian von Veliris - das war fürwahr keine Überraschung. Während der Befragung zog die Anklage immer wieder alte Gesetze aus längst vergessenen Jahrhunderten hervor, nur um die Liste der Missetaten Horasios zu verlängern. Eine Albernheit nach der anderen wurde da formuliert und vom Gericht anscheinend akzeptiert.
Nach dem Abschluss der Zeugenbefragung wurde dann auch noch der Verteidigung verwehrt, eigene Zeugen zu befragen, offiziell weil man dies nicht vorher beantragt habe, inoffiziell sicherlich, weil man nicht wollte, dass die Ehre des göttergefälligen Horasio della Pena reingewaschen würde. Diese Ehre zu beschmutzen versuchten bei der bisherigen Zeugenbefragung entweder nur die bekannten Feinde Horasios oder aber Söldlinge im Auftrag des Salingôrer Jungen, die auch ihre Seele gegen klingendes Geld verkaufen würden. Ein kurzer Augenblick der Güte (oder war er einfach nur eingenickt und hatte an der falschen Stelle “Ja” gesagt?) des Richters Sirensteen sorgte dann dafür, dass Horasios Sohn beredt Zeugnis über seinen gütigen Vater abgeben konnte. Eine Aussage, der der Comto nur kaltlächend entgegnete, das ihm diese tränenbewehrte Erzählung zwar sicherlich rühren würde, diese aber nicht von Belang sei, vor allem, da der Junge den Großteil der della Pena’schen Missetaten nicht einmal erlebt habe.
Zum Schluss hatte Horasio della Pena noch seine letzten Worte und die nutzte er, um scharf mit seinen Kritikern und dem Gericht abzurechnen. Die Farce sei schon von Anfang an vorbereitet gewesen und um Gerechtigkeit sei es da nie gegangen. Auch der letzte Versuch der Verteidigung, die Unzuständigkeit des Gerichts festzustellen, scheiterte und so sprach das Gericht nach viel zu kurzer Beratung das wohl schon vorgefertigte Urteil. Dessen Grausamkeit zeigte sich dann auch noch im Urteilsspruch selbst, denn leicht spöttisch grinsend sprach der Richter zuvörderst vom Freispruch Horasios - meinte dabei aber nur die Anklagepunkte der Steuerhinterziehung und der Tierquälerei. Bei der Frage der Ermordung der Gräfin Alwene Salingôr hieß es, dass Horasio della Pena für den Mord an der Gräfin maßgeblich verantwortlich sei. Zwischen den gesprochenen Zeilen konnte man daraus entnehmen, dass sich das Gericht nicht ganz einig über die Schuld zu sein schien. Dass dies nicht am Richter lag, konnte man direkt nach der Verhandlung beobachten, als dieser sich anscheinend schuldbewusst bei Rimon dafür entschuldigte.
Tod durch Vierteilung lautete am Ende das Urteil - und nachdem natürlich der momentane selbsternannte Graf Rimon keine Gnade vor Recht walten ließ, wurde das Urteil noch am selben Abend vollstreckt. Horasio della Pena wurde nach einem Schauprozess, dessen Ergebnis schon im Vorfeld feststand, hingerichtet.
- ↑ Gemeint sind hier freilich die Stände der Grafschaft Bomed.