Fellache
Die Fellachin oder der Fellache [tul.: "Bauer", Mehrzahl: die Fellachen] ist ein Angehöriger der großen Schicht von Unfreien in Almada. Das tulamidische Wort bezeichnete einst die unter dem bosparanischen Kaiser Murak-Horas nach Almada zwangsumgesiedelten Kriegsgefangenen aus Tulamidistan in Abgrenzung zu den meist freien Rustikalen. Heute sind damit jedoch alle Leibeigenen, egal welcher Abstammung, gemeint.
Fellachen sind auf Gedeih und Verderb an ihren Soberan gebunden. Sie dürfen sein Land nicht verlassen, müssen aber andererseits auch keinen Waffendienst leisten. Sie können nur mit seiner Zustimmung heiraten, werden von ihm jedoch vor Gericht vertreten. Sie leisten schwere Fronarbeit auf den Feldern, auf den Weiden sowie in den Weinbergen des Soberans und müssen hohe Abgaben leisten, werden aber von diesem wie unmündige Kinder vor dem Hungertod, dem Krieg und anderen Gräueln bewahrt.
Etwa zwei Drittel aller Almadanis sind mit Leib und Leben einem meist adligen Herrn zu Eigen. Äußerlich kenntlich sind die Fellachen durch ihr kurzgeschorenes Haupt, das verhindert, dass sie ihr Haar zu einem Eslamszopf, dem Standeszeichen für Freie und Adlige, binden können. Das Tragen eines Bartes ist ihnen jedoch erlaubt. Wer als Fellache seinem Herrn entflieht und sich vor diesem zwölf Monde in einer freien Stadt verbergen kann, gilt als frei - sichtlich wird das durch das nachgewachsene Haar.