Städte und Märkte: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:strassenszene.jpg|right|thumb|350px|Die Via Larga in Punin]]Nominell ist der Kaiser der Oberlehnsherr der Freien Städte, vor Ort offiziell vertreten durch einen von ihm berufenen kaiserlichen Aufsichtsbeamten und Statthalter, den Podesta. In Wahrheit übte dieser jedoch noch niemals wirkliche Macht aus, da die Politik und Gesetzgebung der almadanischen Städte seit jeher darauf ausgerichtet ist, ihn daran zu hindern.<br>Ermutigt durch das Beispiel ihrer Handelspartner im unteren Yaquirkönigreich, den zunehmend selbstständiger werdenden Stadtrepubliken des Lieblichen Feldes oder den schon seit Jahrtausenden unabhängigen tulamidischen Stadtstaaten wie Fasar, sind in den letzten Jahrhunderten - besonders aber in jüngerer Zeit - auch die almadanischen Stadtlehen zu einem neuen Machtfaktor im vormals streng hierachisch-aristokratischen Feudalstaat Almada herangewachsen. <br><br>Die Quelle des Aufschwungs, auf den sich die Macht der Städte begründet, sind der Handel und das Geldwesen. Kaufleute, besonders die Fernhändler, und Bankiers spielen heute die erste Rolle in der Stadt und selbst adlige Patrizierfamilias müssen heute einer Gilde oder Zunft angehören, um ein städtisches Amt bekleiden zu dürfen. Umso mehr der Reichtum und damit die Macht der Kaufleute und Bankiers wächst und damit gleichzeitig der Einfluß des alten Stadtadels schwindet, entsteht in den Städten zunehmend eine Art neue Aristokratie, der Geldadel, dessen Vorherrschaft sich nicht mehr auf den Adel der Geburt begründet, sondern auf den materiellen Besitz und die Fähigkeit, Vermögen anzuhäufen. <br>Das Stadtoberhaupt, zumeist [[Ratsmeister]] genannt, herrscht nicht mehr wie früher ein Leben lang, sondern nur noch über eine festgelegte Periode (zumeist 5 Jahre) bis zur nächsten Wahl, wo er oder sie zumeist nur ein einziges Mal wiedergewählt werden kann. Wenngleich viele Städte - bis auf einige Ausnahmen in der Halsgerichtsbarkeit - ihr eigenes Recht und ihre eigene Gesetzgebung ausüben, herrschen nirgendwo Demokratie oder ein freies Wahlrecht. Um für den Rat der Stadt oder gar ein höheres städtisches Amt kandidieren zu können, muss man im Besitz der Bürgerrechte sein, über die gemeinhin nur ein sehr geringer Prozentsatz der Einwohnerschaft verfügt. Um zu dieser begünstigten Klasse zu gehören, muss die Sippe zumeist seit mindestens 2 Generationen in der Stadt ansässig sein und einen gewissen Wohlstand durch ihr Steueraufkommen nachweisen.
[[Bild:strassenszene.jpg|right|thumb|350px|Die Via Larga in Punin]]
In zunehmendem Maße sind die '''Städte''' im ganzen Reich und speziell im [[Königreich Almada]] zu einem bedeutenden Machtfaktor geworden. Dabei wird zwischen [[#Städte:Reichsstädte|Reichsstädte]]n, [[#Städte:Landstädte|Landstädte]]n und [[#Städte:Märkte|Märkte]]n unterschieden.


==Reichsstädte==
==Reichsstädte==
Nominell ist der Kaiser der Oberlehnsherr der '''Reichsstädte''', vor Ort offiziell vertreten durch einen von ihm berufenen kaiserlichen Aufsichtsbeamten und Statthalter, wahlweise ''Podestá'' oder ''Reichsvogt'' genannt. Im Laufe der Jahrhunderte gelang es jedoch den Bürgern der almadanischen Reichsstädte, ihre Politik und Gesetzgebung immer besser darauf auszurichten, ihn an der Ausübung tatsächlicher Macht zu hindern - sie wurden zu ''Freien Städten''.
In der Reichsstadt [[Ragath]] befindet sich Reichvogt [[Ludovigo Sforigan]] in ständigem Zwist mit dem städtischen Rat. In der Freien Reichsstadt [[Punin]] waren die Auftritte des Podestá stets kurze und erfolglose Visiten aus Gareth, bei denen ihm vom Hohen Rat seine eigene Machtlosigkeit vor Augen geführt wurde, bis mit der Krönung [[Selindian Hal von Gareth|Selindian Hal]]s die Garether Besuche endgültig eingestellt wurden. In die Freie Reichsstadt [[Taladur]] wurde schon seit Menschengedenken kein Podestá mehr entsandt.
Die Quelle des Aufschwungs, auf den sich die Macht der Städte begründet, sind der Handel und das Geldwesen. Kaufleute, besonders die Fernhändler, und Bankiers spielen heute die erste Rolle in der Stadt und konkurrieren mit den adligen Patrizierfamilias, die ihre Autorität meist aus ihrer langen Ahnenreihe und ihrem Landbesitz außerhalb der Stadttore beziehen, um die städtischen Ämter und Würden. Umso mehr der Reichtum und damit die Macht der Kaufleute und Bankiers wächst und damit gleichzeitig der Einfluss des alten Stadtadels schwindet, entsteht in den Städten zunehmend eine Art neue Aristokratie, der Geldadel, dessen Vorherrschaft sich nicht mehr auf den Adel der Geburt begründet, sondern auf den materiellen Besitz und die Fähigkeit, Vermögen anzuhäufen.
Der Stadtrat der Freien Städte hat stets einen Vorsitzenden, zumeist [[Ratsmeister]] genannt. Dieser herrscht nicht mehr wie früher ein Leben lang, sondern nur noch über eine festgelegte Periode (zumeist 5 Jahre) bis zur nächsten Wahl, wo er oder sie zumeist nur ein einziges Mal wiedergewählt werden kann. Wenngleich die Freien Städte - bis auf einige Ausnahmen in der Halsgerichtsbarkeit - ihr eigenes Recht und ihre eigene Gesetzgebung ausüben, ist nirgendwo die gesamte Einwohnerschaft der Stadt an diesen Wahlen beteiligt. Der Rat der Stadt wählt neue Mitglieder stets selbst nach und um die Ratswürde oder gar für höheres städtisches Amt bekleiden zu können, muss man im Besitz der Bürgerrechte sein, über die gemeinhin nur ein niedriger Prozentsatz der Einwohnerschaft verfügt. Um zu dieser begünstigten Klasse zu gehören, muss die Sippe zumeist seit mindestens zwei Generationen in der Stadt ansässig sein und einen gewissen Wohlstand durch ihr Steueraufkommen beziehungsweise Grundbesitz in der Stadt nachweisen.
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==Landstädte==
==Landstädte==
Als '''Landstädte''' gelten jene Städte, die dem König oder einem Grafen gehorchen. Sie haben weit weniger Freiheiten als die Reichsstädte und werden in der Regel von einem ''[[Corregidor]]'' (auch Castellan oder Stadtvogt) regiert. Ihm untersteht die städtische Administration ([[Cabildo]]), in die er je nach Rechtslage in erster Linie Bürger der Stadt, bisweilen aber auch nach Gutdünken Ortsfremde berufen kann. Auch wenn der Corregidor als Vertreter des Stadtherrn das letzte Wort hat, kommen Beschlüsse des Cabildo meist durch Konsens zustande - es ist leichter, ''mit'' den Bürgern einer Stadt zu regieren, als ''gegen'' sie.
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==Märkte==
==Märkte==
Hat ein Machthaber einer Siedlung das Recht gewährt, regelmäßig Märkte oder Handelsmessen abzuhalten, so spricht man von einem '''Markt'''. Märkte unterstehen meist dem Herrn der örtlichen Baronie und dürfen in der Regel keine Mauern errichten. In den umkämpften [[Taifa]]s des Yaquirbruchs gibt es diesbezüglich jedoch immer wieder Ausnahmen.
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[[Kategorie:Politik]][[Kategorie:Derographie]]

Version vom 28. April 2009, 13:53 Uhr

Die Via Larga in Punin

In zunehmendem Maße sind die Städte im ganzen Reich und speziell im Königreich Almada zu einem bedeutenden Machtfaktor geworden. Dabei wird zwischen Reichsstädten, Landstädten und Märkten unterschieden.

Reichsstädte

Nominell ist der Kaiser der Oberlehnsherr der Reichsstädte, vor Ort offiziell vertreten durch einen von ihm berufenen kaiserlichen Aufsichtsbeamten und Statthalter, wahlweise Podestá oder Reichsvogt genannt. Im Laufe der Jahrhunderte gelang es jedoch den Bürgern der almadanischen Reichsstädte, ihre Politik und Gesetzgebung immer besser darauf auszurichten, ihn an der Ausübung tatsächlicher Macht zu hindern - sie wurden zu Freien Städten.

In der Reichsstadt Ragath befindet sich Reichvogt Ludovigo Sforigan in ständigem Zwist mit dem städtischen Rat. In der Freien Reichsstadt Punin waren die Auftritte des Podestá stets kurze und erfolglose Visiten aus Gareth, bei denen ihm vom Hohen Rat seine eigene Machtlosigkeit vor Augen geführt wurde, bis mit der Krönung Selindian Hals die Garether Besuche endgültig eingestellt wurden. In die Freie Reichsstadt Taladur wurde schon seit Menschengedenken kein Podestá mehr entsandt.

Die Quelle des Aufschwungs, auf den sich die Macht der Städte begründet, sind der Handel und das Geldwesen. Kaufleute, besonders die Fernhändler, und Bankiers spielen heute die erste Rolle in der Stadt und konkurrieren mit den adligen Patrizierfamilias, die ihre Autorität meist aus ihrer langen Ahnenreihe und ihrem Landbesitz außerhalb der Stadttore beziehen, um die städtischen Ämter und Würden. Umso mehr der Reichtum und damit die Macht der Kaufleute und Bankiers wächst und damit gleichzeitig der Einfluss des alten Stadtadels schwindet, entsteht in den Städten zunehmend eine Art neue Aristokratie, der Geldadel, dessen Vorherrschaft sich nicht mehr auf den Adel der Geburt begründet, sondern auf den materiellen Besitz und die Fähigkeit, Vermögen anzuhäufen.

Der Stadtrat der Freien Städte hat stets einen Vorsitzenden, zumeist Ratsmeister genannt. Dieser herrscht nicht mehr wie früher ein Leben lang, sondern nur noch über eine festgelegte Periode (zumeist 5 Jahre) bis zur nächsten Wahl, wo er oder sie zumeist nur ein einziges Mal wiedergewählt werden kann. Wenngleich die Freien Städte - bis auf einige Ausnahmen in der Halsgerichtsbarkeit - ihr eigenes Recht und ihre eigene Gesetzgebung ausüben, ist nirgendwo die gesamte Einwohnerschaft der Stadt an diesen Wahlen beteiligt. Der Rat der Stadt wählt neue Mitglieder stets selbst nach und um die Ratswürde oder gar für höheres städtisches Amt bekleiden zu können, muss man im Besitz der Bürgerrechte sein, über die gemeinhin nur ein niedriger Prozentsatz der Einwohnerschaft verfügt. Um zu dieser begünstigten Klasse zu gehören, muss die Sippe zumeist seit mindestens zwei Generationen in der Stadt ansässig sein und einen gewissen Wohlstand durch ihr Steueraufkommen beziehungsweise Grundbesitz in der Stadt nachweisen.

Kennziffer Lehen Herrschaft Einwohner
ALM-I-01aR Reichstadt Punin Hoher Rat unter Ratsmeister Bodar Sfandini um 25.000
ALM-III-08aR Reichsstadt Taladur Erzener Rat unter Ratsmeister Galeazzo von Zalfor um 3.000
ALM-IV-08aR Reichsstadt Ragath Stadtrat unter Ratsmeister Luiz Lampérez / Reichsvogt Ludovigo Sforigan um 3.500

Landstädte

Als Landstädte gelten jene Städte, die dem König oder einem Grafen gehorchen. Sie haben weit weniger Freiheiten als die Reichsstädte und werden in der Regel von einem Corregidor (auch Castellan oder Stadtvogt) regiert. Ihm untersteht die städtische Administration (Cabildo), in die er je nach Rechtslage in erster Linie Bürger der Stadt, bisweilen aber auch nach Gutdünken Ortsfremde berufen kann. Auch wenn der Corregidor als Vertreter des Stadtherrn das letzte Wort hat, kommen Beschlüsse des Cabildo meist durch Konsens zustande - es ist leichter, mit den Bürgern einer Stadt zu regieren, als gegen sie.

Name Lage Herrschaft Einwohner
Al'Muktur Stadtmark Punin Cabildo unter Landvogt Ansvin Ferbras von Al'Muktur 1.500
Omlad ? Cabildo unter Oberst Gwain von Harmamund 1.050
Ratzingen Baronie Artésa Cabildo unter Castellan Gualdo di Dalias y Gurnabán 700
Sherbeth Baronie Artésa Cabildo unter Castellan Gualdo di Dalias y Gurnabán 800

Märkte

Hat ein Machthaber einer Siedlung das Recht gewährt, regelmäßig Märkte oder Handelsmessen abzuhalten, so spricht man von einem Markt. Märkte unterstehen meist dem Herrn der örtlichen Baronie und dürfen in der Regel keine Mauern errichten. In den umkämpften Taifas des Yaquirbruchs gibt es diesbezüglich jedoch immer wieder Ausnahmen.

Name Lage Herrschaft Einwohner
Brig-Lo Baronie Brig-Lo Cabildo unter Baronin Gerone vom Berg 400
Inostal Baronie Inostal Cabildo unter Pfandvogt Amando Dhachmani de Vivar 1.000