Chronik.Ereignis1033 LSV 74: Unterschied zwischen den Versionen

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''Ad sextum. Die Landstände mögen vor jeglichem Beschluss zuerst den Almadanerkönig ihrer unverbrüchlichen Treue versichern. Diesen Antrag stellte Dom Gendahar von Streitzig für die gräfliche Baronie Thangolforst.
''Ad sextum. Die Landstände mögen vor jeglichem Beschluss zuerst den Almadanerkönig ihrer unverbrüchlichen Treue versichern. Diesen Antrag stellte Dom Gendahar von Streitzig für die gräfliche Baronie Thangolforst.


''Zustimmung im Grundsatze zu diesem Antrag äußerte bereits Domna [[RIcheza Aldonaza von Scheffelstein|Richeza von Scheffelstein]] für das königliche [[Landedlengut Eslamsstolz|Edlengut Eslamsstolz]]. Über diesen Antrag müsste zuvörderst abgestimmt werden.
''Zustimmung im Grundsatze zu diesem Antrag äußerte bereits Domna [[Richeza von Scheffelstein]] für das königliche [[Landedlengut Eslamsstolz|Edlengut Eslamsstolz]]. Über diesen Antrag müsste zuvörderst abgestimmt werden.


''Ad septimum. Die Landstände mögen vor jeglichem Beschluss zuerst den Kaiser des Raulschen Reiches ihrer unverbrüchlichen Treue versichern. Diesen Antrag stellte Dom [[Gualdo di Dalias y las Dardas]] für das [[Junkergut Dalias]]. Über diesen Antrag müsste subito nach dem sechsten Antrag abgestimmt werden.
''Ad septimum. Die Landstände mögen vor jeglichem Beschluss zuerst den Kaiser des Raulschen Reiches ihrer unverbrüchlichen Treue versichern. Diesen Antrag stellte Dom [[Gualdo di Dalias y las Dardas]] für das [[Junkergut Dalias]]. Über diesen Antrag müsste subito nach dem sechsten Antrag abgestimmt werden.