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''Ad sextum. Die Landstände mögen vor jeglichem Beschluss zuerst den Almadanerkönig ihrer unverbrüchlichen Treue versichern. Diesen Antrag stellte Dom Gendahar von Streitzig für die gräfliche Baronie Thangolforst. | ''Ad sextum. Die Landstände mögen vor jeglichem Beschluss zuerst den Almadanerkönig ihrer unverbrüchlichen Treue versichern. Diesen Antrag stellte Dom Gendahar von Streitzig für die gräfliche Baronie Thangolforst. | ||
''Zustimmung im Grundsatze zu diesem Antrag äußerte bereits Domna [[ | ''Zustimmung im Grundsatze zu diesem Antrag äußerte bereits Domna [[Richeza von Scheffelstein]] für das königliche [[Landedlengut Eslamsstolz|Edlengut Eslamsstolz]]. Über diesen Antrag müsste zuvörderst abgestimmt werden. | ||
''Ad septimum. Die Landstände mögen vor jeglichem Beschluss zuerst den Kaiser des Raulschen Reiches ihrer unverbrüchlichen Treue versichern. Diesen Antrag stellte Dom [[Gualdo di Dalias y las Dardas]] für das [[Junkergut Dalias]]. Über diesen Antrag müsste subito nach dem sechsten Antrag abgestimmt werden. | ''Ad septimum. Die Landstände mögen vor jeglichem Beschluss zuerst den Kaiser des Raulschen Reiches ihrer unverbrüchlichen Treue versichern. Diesen Antrag stellte Dom [[Gualdo di Dalias y las Dardas]] für das [[Junkergut Dalias]]. Über diesen Antrag müsste subito nach dem sechsten Antrag abgestimmt werden. |