Alcalde: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Wort leitet sich vom tulamidischen ''Qadi'' oder ''Kadi'' ab, was nichts anderes als "Richter" bedeutet. Seit der Zeit des Emirats Al'Mada ist dieses Amt nämlich eine Mittlerposition zwischen den Einwohnern der Ortschaft und dem lokalen Machthaber. Und in dessen Abwesenheit obliegt dem Alcalden auch heute noch die niedere Gerichtsbarkeit. | Das Wort leitet sich vom tulamidischen ''Qadi'' oder ''Kadi'' ab, was nichts anderes als "Richter" bedeutet. Seit der Zeit des Emirats Al'Mada ist dieses Amt nämlich eine Mittlerposition zwischen den Einwohnern der Ortschaft und dem lokalen Machthaber. Und in dessen Abwesenheit obliegt dem Alcalden auch heute noch die niedere Gerichtsbarkeit. |
Aktuelle Version vom 4. Juli 2009, 14:03 Uhr
Als Alcalde [von tul. al-Qadi "der Richter"] bezeichnet man in Almada von alters her den Dorfschulzen oder Dorfvorsteher. Im Almadaner Landrechtsbrauch ist dies zudem der juristische Terminus für den Sprecher des Cabildo (Rates) einer Landstadt, eines Marktes oder anderer Ortschaften ohne Reichsrecht.
Das Wort leitet sich vom tulamidischen Qadi oder Kadi ab, was nichts anderes als "Richter" bedeutet. Seit der Zeit des Emirats Al'Mada ist dieses Amt nämlich eine Mittlerposition zwischen den Einwohnern der Ortschaft und dem lokalen Machthaber. Und in dessen Abwesenheit obliegt dem Alcalden auch heute noch die niedere Gerichtsbarkeit.
In den Reichsstädten hat sich dagegen der jüngere Begriff Ratsmeister durchgesetzt, der zwar ebenso wie der Alcalde vom Rat gewählt wird, aber viel ausgedehntere Befugnisse hat.