Aquenauer Condominatsrezess: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei Rechtsstreitigkeiten müssen beide Herrschaften angerufen werden, aus deren Vertretern das Gericht zusammengesetzt wird. Die Interessen der Königinwitwe werden hierbei von ihrem [[Gespan von Sorobán und Aquenau]] wahrgenommen. | Bei Rechtsstreitigkeiten müssen beide Herrschaften angerufen werden, aus deren Vertretern das Gericht zusammengesetzt wird. Die Interessen der Königinwitwe werden hierbei von ihrem [[Gespan von Sorobán und Aquenau]] wahrgenommen. | ||
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