Diskussion:Radmon von Elenta: Unterschied zwischen den Versionen

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:::Und noch was: Wie ist das: Kann ein Geweihter denn Reichsvogt sein? Müsste der nicht selbst von einem Vogt/Administrador vertreten werden, sobald er sich weihen lässt? So im Sinne der Trennung von Kirchen- und Staatsgewalt?--[[Benutzer:Von Scheffelstein|Von Scheffelstein]] 15:54, 15. Jun. 2011 (CEST)
:::Und noch was: Wie ist das: Kann ein Geweihter denn Reichsvogt sein? Müsste der nicht selbst von einem Vogt/Administrador vertreten werden, sobald er sich weihen lässt? So im Sinne der Trennung von Kirchen- und Staatsgewalt?--[[Benutzer:Von Scheffelstein|Von Scheffelstein]] 15:54, 15. Jun. 2011 (CEST)
::::Rohal verbat Geweihten "mehr Land zu besitzen, als sie mit eigenen Händen bestellen können". 596 BF wurde etwas Ähnliches im ''Garether Pamphlet'' auch für Magiebegabte verfügt. Erst 1014 BF, auf dem großen Hoftag, wurden diese Regelungen im Reichsrecht gelockert. Geweihte und Magier dürfen nun mittelbar (über Vögte) Lehensnehmer und -geber sein - was letztlich auf Kirchenlehen hinausläuft. Mit dem Almadaner Landrechtsbrauch ließe sich zwar so etwas in der Regel auch in der länger zurückliegenden Vergangenheit rechtfertigen, aber da es sich hier um ein ''Reichs''lehen handelt, gilt Reichsrecht. Dazu hat SteveT Dom Radmons Erhebung zum Reichsvogt mit 986 zu einer Zeit angegeben, als Reto Kaiser des Reiches und gleichzeitiger König Almadas wohl ordentlich den Daumen drauf hatte und sich einen solchen Bruch des Reichsrechts wohl kaum erlaubt hätte.--[[Benutzer:León de Vivar|León de Vivar]] 17:49, 15. Jun. 2011 (CEST)
::::Rohal verbat Geweihten "mehr Land zu besitzen, als sie mit eigenen Händen bestellen können". 596 BF wurde etwas Ähnliches im ''Garether Pamphlet'' auch für Magiebegabte verfügt. Erst 1014 BF, auf dem großen Hoftag, wurden diese Regelungen im Reichsrecht gelockert. Geweihte und Magier dürfen nun mittelbar (über Vögte) Lehensnehmer und -geber sein - was letztlich auf Kirchenlehen hinausläuft. Mit dem Almadaner Landrechtsbrauch ließe sich zwar so etwas in der Regel auch in der länger zurückliegenden Vergangenheit rechtfertigen, aber da es sich hier um ein ''Reichs''lehen handelt, gilt Reichsrecht. Dazu hat SteveT Dom Radmons Erhebung zum Reichsvogt mit 986 zu einer Zeit angegeben, als Reto Kaiser des Reiches und gleichzeitiger König Almadas wohl ordentlich den Daumen drauf hatte und sich einen solchen Bruch des Reichsrechts wohl kaum erlaubt hätte.--[[Benutzer:León de Vivar|León de Vivar]] 17:49, 15. Jun. 2011 (CEST)
:::Im Lexikon (Artikel Leibeigenschaft) steht: "Eine besondere Art der Fürsorge, die selbst im Mittelreich an einigen Orten noch gepflegt wird, ist das "Recht der ersten Nacht", Hier genehmigt sich der Adel das Privileg, einer Leibeigenen (oder seltener einem Leibeigenen) in der Hochzeitsnacht anstelle des Ehegatten beizuwohnen. Bei Heiratswilligen ist dies keineswegs beliebt und ist in manchen Gegenden mit ein Grund für die Landflucht vieler Unfreier in die Städte." Man kann's sich also aussuchen, ob "an einigen Orten" zutrifft oder nicht. --[[Benutzer:Derograph|Derograph]] 18:36, 15. Jun. 2011 (CEST)

Version vom 15. Juni 2011, 16:36 Uhr

Ein feiner Schurke im güldenen Gewand. Allerdings möchte ich mich dringend dafür aussprechen, das Ius primae noctis zu streichen. Es ist mir nicht bekannt, dass es das in Aventurien je gegeben hätte - ebenso ist es übrigens auch irdisch wohl eher als Legende oder Symbolik anzusehen. Wenn es eine entsprechende Einrichtung in Aventurien gegeben haben sollte, so würde sie sich auch nicht nur auf die Frauen beziehen, sondern auch auf die jungen Männer, die ihrer Lehnsherrin zuwillen sein müssten. Ich halte dieses Spielelement in einem insgesamt gleichberechtigten Aventurien jedoch für wenig stimmig. Dass ein Brazoragh-Einfluss zu latenter Frauenverachtung führen mag, okay. In zwölfgöttergefälligen Landen würde ich von solchen Bräuchen absehen. Schließlich hat Rondra noch das längste Schwert ;) und wird's im Sinne der Gerechtigkeit auch gegen Praios' Diener einsetzen. Radmon kann auch so seine eigenen Gesetze erlassen haben und denjenigen, die sich ihm nicht unterwarfen mit Anklagen wegen Hexerei und Ketzerei gedroht haben. Dazu bedarf es keines generellen Gesetzes. Lass ihn lieber einen individuellen Schurken sein, ist interessanter, wenn er die Macht hatte, das durchzusetzen.--Von Scheffelstein 01:39, 15. Jun. 2011 (CEST)

Ich habe mir diesen Brauch nicht ausgedacht (kannte ihn früher nicht einmal), sondern habe ihn m.W. aus der halboffiziellen Spielhilfe zum Lehnsspiel, die damals bei dessen Einführung zusammen mit dem allerersten Adelscalendarium verschickt wurde. Dieser - aus unserer heutigen Sicht - erschreckende Brauch war/ist also in Aventurien durchaus bekannt. --SteveT 07:08, 15. Jun. 2011 (CEST)
Stimme Von Scheffelstein voll und ganz zu.--León de Vivar 11:25, 15. Jun. 2011 (CEST)
Addendum: Wenn es diesen Rechtsbrauch je gegeben haben sollte, so würde ich ihn auf jeden Fall geschlechtsunabhängig machen und/oder stark lokal begrenzen: auf das halbbarbarische Bosquirtal zur Priesterkaiserzeit zum Beispiel, und als möglicherweise ferkinatischen Brauch, oder gar als bloßen in der Rohalszeit entstandenen Mythos über die bösen bösen Sonnengebieter.--León de Vivar 11:35, 15. Jun. 2011 (CEST)
Nicht alles, was in halboffiziellen Spielhilfen stand, wurde offiziell oder muss stimmig sein. In jene halboffizielle Spielhilfe hat dann halt irgendein Typ diesen irdischen Mythos eingebaut, weil er ihn toll fand. Ich find ihn für Almada/Aventurien höchst unpassend. Der passt zu den Ferkinas, zu den Orks und ähnlich "zivilisierten" Völkern. Irdisch hat man ihn ja auch benutzt, um die "Barbaren" früherer Zeiten zu dissen ... Von daher: Wie wäre es, wenn Radmon einfach die Frauen in Hexen und Hörige eingeteilt hat, und alle, die ihm nicht hörig waren, an denen hat er sich halt gerächt? Klarer Fall von Machtmissbrauch, dazu braucht man kein Gesetz, aber wer hätte ihn hindern wollen?
Und noch was: Wie ist das: Kann ein Geweihter denn Reichsvogt sein? Müsste der nicht selbst von einem Vogt/Administrador vertreten werden, sobald er sich weihen lässt? So im Sinne der Trennung von Kirchen- und Staatsgewalt?--Von Scheffelstein 15:54, 15. Jun. 2011 (CEST)
Rohal verbat Geweihten "mehr Land zu besitzen, als sie mit eigenen Händen bestellen können". 596 BF wurde etwas Ähnliches im Garether Pamphlet auch für Magiebegabte verfügt. Erst 1014 BF, auf dem großen Hoftag, wurden diese Regelungen im Reichsrecht gelockert. Geweihte und Magier dürfen nun mittelbar (über Vögte) Lehensnehmer und -geber sein - was letztlich auf Kirchenlehen hinausläuft. Mit dem Almadaner Landrechtsbrauch ließe sich zwar so etwas in der Regel auch in der länger zurückliegenden Vergangenheit rechtfertigen, aber da es sich hier um ein Reichslehen handelt, gilt Reichsrecht. Dazu hat SteveT Dom Radmons Erhebung zum Reichsvogt mit 986 zu einer Zeit angegeben, als Reto Kaiser des Reiches und gleichzeitiger König Almadas wohl ordentlich den Daumen drauf hatte und sich einen solchen Bruch des Reichsrechts wohl kaum erlaubt hätte.--León de Vivar 17:49, 15. Jun. 2011 (CEST)
Im Lexikon (Artikel Leibeigenschaft) steht: "Eine besondere Art der Fürsorge, die selbst im Mittelreich an einigen Orten noch gepflegt wird, ist das "Recht der ersten Nacht", Hier genehmigt sich der Adel das Privileg, einer Leibeigenen (oder seltener einem Leibeigenen) in der Hochzeitsnacht anstelle des Ehegatten beizuwohnen. Bei Heiratswilligen ist dies keineswegs beliebt und ist in manchen Gegenden mit ein Grund für die Landflucht vieler Unfreier in die Städte." Man kann's sich also aussuchen, ob "an einigen Orten" zutrifft oder nicht. --Derograph 18:36, 15. Jun. 2011 (CEST)