Städte und Märkte: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. April 2009, 12:56 Uhr

Die Via Larga in Punin

Nominell ist der Kaiser der Oberlehnsherr der Freien Städte, vor Ort offiziell vertreten durch einen von ihm berufenen kaiserlichen Aufsichtsbeamten und Statthalter, den Podesta. In Wahrheit übte dieser jedoch noch niemals wirkliche Macht aus, da die Politik und Gesetzgebung der almadanischen Städte seit jeher darauf ausgerichtet ist, ihn daran zu hindern.
Ermutigt durch das Beispiel ihrer Handelspartner im unteren Yaquirkönigreich, den zunehmend selbstständiger werdenden Stadtrepubliken des Lieblichen Feldes oder den schon seit Jahrtausenden unabhängigen tulamidischen Stadtstaaten wie Fasar, sind in den letzten Jahrhunderten - besonders aber in jüngerer Zeit - auch die almadanischen Stadtlehen zu einem neuen Machtfaktor im vormals streng hierachisch-aristokratischen Feudalstaat Almada herangewachsen.

Die Quelle des Aufschwungs, auf den sich die Macht der Städte begründet, sind der Handel und das Geldwesen. Kaufleute, besonders die Fernhändler, und Bankiers spielen heute die erste Rolle in der Stadt und selbst adlige Patrizierfamilias müssen heute einer Gilde oder Zunft angehören, um ein städtisches Amt bekleiden zu dürfen. Umso mehr der Reichtum und damit die Macht der Kaufleute und Bankiers wächst und damit gleichzeitig der Einfluß des alten Stadtadels schwindet, entsteht in den Städten zunehmend eine Art neue Aristokratie, der Geldadel, dessen Vorherrschaft sich nicht mehr auf den Adel der Geburt begründet, sondern auf den materiellen Besitz und die Fähigkeit, Vermögen anzuhäufen.
Das Stadtoberhaupt, zumeist Ratsmeister genannt, herrscht nicht mehr wie früher ein Leben lang, sondern nur noch über eine festgelegte Periode (zumeist 5 Jahre) bis zur nächsten Wahl, wo er oder sie zumeist nur ein einziges Mal wiedergewählt werden kann. Wenngleich viele Städte - bis auf einige Ausnahmen in der Halsgerichtsbarkeit - ihr eigenes Recht und ihre eigene Gesetzgebung ausüben, herrschen nirgendwo Demokratie oder ein freies Wahlrecht. Um für den Rat der Stadt oder gar ein höheres städtisches Amt kandidieren zu können, muss man im Besitz der Bürgerrechte sein, über die gemeinhin nur ein sehr geringer Prozentsatz der Einwohnerschaft verfügt. Um zu dieser begünstigten Klasse zu gehören, muss die Sippe zumeist seit mindestens 2 Generationen in der Stadt ansässig sein und einen gewissen Wohlstand durch ihr Steueraufkommen nachweisen.