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Als '''Dispuesti''' (Sg. ''Dispuesto'' bzw. ''Dispuesta'') bezeichnet man in Almada die Bürgermiliz einer Stadt. Im Gegensatz zu der zumeist nur im Fehde- oder Kriegsfall ausgehobenen Landwehr der ländlichen Dominien, sind die Bürger der freien Städte oft gesetzlich verpflichtet, mindestens ein Sippenmitglied im wehrfähigen Alter zwischen 15 und 60 zu den regelmäßig stattfinden Wehrübungen der Bürgermiliz zu entsenden. Auch sind die aus dem örtlichen ''Arsenal'' oder ''Zeughaus'' bewaffneten Dispuesti, für dessen Instandhaltung turnusmäßig die lokalen Gilden und Zünfte die Verantwortung tragen, zumeist deutlich besser ausgerüstet als die mit Mistforken oder Dreschflegeln bewaffneten ländlichen Milizias, während es um die Moral und Motivation in der Regel bei beiden nicht zum Besten bestellt ist.<br>[[Bild:Dispuesti.jpg|left|thumb|625px|Die Puniner Dispuesti ziehen aus zur Befreiung Valquirbrücks]] | Als '''Dispuesti''' (Sg. ''Dispuesto'' bzw. ''Dispuesta'') bezeichnet man in Almada die Bürgermiliz einer Stadt. Im Gegensatz zu der zumeist nur im Fehde- oder Kriegsfall ausgehobenen Landwehr der ländlichen Dominien, sind die Bürger der freien Städte oft gesetzlich verpflichtet, mindestens ein Sippenmitglied im wehrfähigen Alter zwischen 15 und 60 zu den regelmäßig stattfinden Wehrübungen der Bürgermiliz zu entsenden. Auch sind die aus dem örtlichen ''Arsenal'' oder ''Zeughaus'' bewaffneten Dispuesti, für dessen Instandhaltung turnusmäßig die lokalen Gilden und Zünfte die Verantwortung tragen, zumeist deutlich besser ausgerüstet als die mit Mistforken oder Dreschflegeln bewaffneten ländlichen Milizias, während es um die Moral und Motivation in der Regel bei beiden nicht zum Besten bestellt ist.<br>[[Bild:Dispuesti.jpg|left|thumb|625px|Die Puniner Dispuesti ziehen aus zur Befreiung Valquirbrücks]] | ||
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Version vom 24. Mai 2009, 20:07 Uhr
Als Dispuesti (Sg. Dispuesto bzw. Dispuesta) bezeichnet man in Almada die Bürgermiliz einer Stadt. Im Gegensatz zu der zumeist nur im Fehde- oder Kriegsfall ausgehobenen Landwehr der ländlichen Dominien, sind die Bürger der freien Städte oft gesetzlich verpflichtet, mindestens ein Sippenmitglied im wehrfähigen Alter zwischen 15 und 60 zu den regelmäßig stattfinden Wehrübungen der Bürgermiliz zu entsenden. Auch sind die aus dem örtlichen Arsenal oder Zeughaus bewaffneten Dispuesti, für dessen Instandhaltung turnusmäßig die lokalen Gilden und Zünfte die Verantwortung tragen, zumeist deutlich besser ausgerüstet als die mit Mistforken oder Dreschflegeln bewaffneten ländlichen Milizias, während es um die Moral und Motivation in der Regel bei beiden nicht zum Besten bestellt ist.