Archiv:1024 HES 01 Schluss der Landstände: Unterschied zwischen den Versionen

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|Text='''Die Beschlüsse des Zusammentritts der Almadaner Landstände vom 1. Boron 31 Hal'''
|Text='''Die Beschlüsse des Zusammentritts der Almadaner Landstände vom 1. Boron 31 Hal'''


''Gesiegelt von den [[Procurador]]es [[Cambados von Arganzon]] und [[Ramiro Alcorta von Schelak]]. Der Almadanerkönigin vorgetragen von Seiner Exzellenz, dem Landständesprecher [[Alrik de Braast|Alrik de Braast y Braast]]. Gutgeheißen und zur Geltung gelangt durch Ihre Almadanerkönigliche Majestät [[avwik:Rohaja von Gareth|Rohaja I. von Gareth-Almada]]. Dem Volke kundgetan und verlautbart durch die Herolde der Krone.
''Gesiegelt von den [[Procurador]]es [[Cambados von Arganzon]] und [[Ramiro Alcorta von Schelak]]. Der Almadanerkönigin vorgetragen von Seiner Exzellenz, dem [[Landständesprecher]] [[Alrik de Braast|Alrik de Braast y Braast]]. Gutgeheißen und zur Geltung gelangt durch Ihre Almadanerkönigliche Majestät [[avwik:Rohaja von Gareth|Rohaja I. von Gareth-Almada]]. Dem Volke kundgetan und verlautbart durch die Herolde der Krone.


''Ad primo: Zum zweiten Procurador der Landstände wurde Baron Ramiro Escario Alcorta zu Schelak bestimmt.
''Ad primo: Zum zweiten Procurador der Landstände wurde Baron Ramiro Escario Alcorta zu Schelak bestimmt.


''Ad secundo: Die auf der sogeheißenen »Mundschenk-Liste« verzeichneten, zehntschuldigen Dominien ([[Baronie Artésa|Artesa]], [[Baronie Braast|Braast]], [[Baronie Culming|Culming]], [[Junkergut Madasee|Madasee]], [[Baronie Schelak|Schelak]] und [[Landedlengut Scheffelstein|Scheffelstein]]) verpflichten sich bei der Unbeflecktheit ihres Namens, die ausstehenden Zehntschulden schnellstmöglich zu begleichen. Auf Fürsprache des Infanten Dom [[Eslam von Eslamsbad und Punin]] verzichtet die Krone in ihrem
''Ad secundo: Die auf der sogeheißenen »Mundschenk-Liste« verzeichneten, zehntschuldigen Dominien ([[Baronie Artésa|Artesa]], [[Baronie Braast|Braast]], [[Baronie Culming|Culming]], [[Junkergut Madasee|Madasee]], [[Baronie Schelak|Schelak]] und [[Königlich Kornhammer|Scheffelstein]]) verpflichten sich bei der Unbeflecktheit ihres Namens, die ausstehenden Zehntschulden schnellstmöglich zu begleichen. Auf Fürsprache des Infanten Dom [[Eslam von Eslamsbad und Punin]] verzichtet die Krone in ihrem
gesonderten Fall vorläufig auf Strafung der Zehntschuldner.
gesonderten Fall vorläufig auf Strafung der Zehntschuldner.


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[Siegel und Zeichen der Procuradores der Landstände]
[Siegel und Zeichen der Procuradores der Landstände]


|Quellenangabe=von der Königin unterzeichnete Schlussurkunde vom Hesinde [[Annalen:1024|1024]] BF, verwahrt im [[Landesarchiv (Punin|Landesarchiv]] zu Punin}}{{DEFAULTSORT:HES, 01}}[[Kategorie:Archiv.Dokument1024]]
|Quellenangabe=von der Königin unterzeichnete Schlussurkunde vom Hesinde [[Annalen:1024|1024]] BF, verwahrt im [[Landesarchiv (Punin)|Landesarchiv]] zu Punin}}{{DEFAULTSORT:HES, 01}}[[Kategorie:Archiv.Dokument1024]]